Rechtsprechung
OLG Celle, 01.07.2010 - 20 W 10/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Verein: Anforderung an die Satzungsbestimmungen bei einem mehrgliedrigen Vorstand
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 26 BGB; § 58 BGB
Anforderungen an die Satzung eines Vereins bei mehreren Vorstandsmitgliedern - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Satzung eines Vereins bei mehreren Vorstandsmitgliedern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 26; BGB § 58
Anforderungen an die Satzung eines Vereins bei mehreren Vorstandsmitgliedern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Gießen, 17.11.1983 - 7 T 412/83
Auszug aus OLG Celle, 01.07.2010 - 20 W 10/10
Besteht der Vorstand eines Vereins aus mehreren Personen (§ 26 Abs. 2 BGB), muss die Satzung des Vereins eine Mindestzahl der Vorstandsmitglieder bestimmen, um den Anforderungen des § 58 Nr. 3 BGB zu genügen (Fortführung von KG, Beschl. v. 7. März 1907, KGJ 34, A 175; BayObLG, Beschl. v. 4. Februar 1969, BayObLGZ 1969, 33; vgl. auch LG Gießen, Beschl. v. 17. November 1983, MDR 1984, 312).a) Ellenberger (…Palandt/Heinrichs/Ellenberger, a. a. O.) und Sauter/Schweyer/ Waldner (…a. a. O. Rdnr. 224) berufen sich für ihre Auffassung, die Bestimmung der Zahl der Vorstandsmitglieder könne der Mitgliederversammlung auch ohne Festlegung einer Ober- und Untergrenze überlassen werden, auf eine Entscheidung des Landgerichts G. (Beschluss vom 17. November 1983, 7 T 412/83, MDR 1984, 312), das wiederum Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluss vom 4. Februar 1969) und des Kammergerichts (Beschluss vom 7. März 1907, KGJ 34, A 175) erwähnt.
Rechtsprechung
OLG Köln, 14.04.2010 - 20 W 10/10 |
Kurzfassungen/Presse (2)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 18.02.2008 - 5 U 1/07
Geltendmachung eines Anspruch auf Zahlung von Krankentagegeld; Begriff der …
Auszug aus OLG Köln, 14.04.2010 - 20 W 10/10
Im Deckungsprozess gegen seine Krankentagegeldversicherung muss der Versicherungsnehmer zur Schlüssigkeit seiner Klage unter substantiierter Darlegung seiner Beschwerden und seiner Berufstätigkeit vortragen, warum er den zuletzt konkret ausgeübten Beruf in keiner Weise mehr in dem streitgegenständlichen Zeitraum ausüben konnte (vgl. OLG Saarbrücken VersR 2008, 951; OLG Köln VersR 2008, 912).Dabei schadet schon die Möglichkeit zur Ausübung der wahrgenommenen Tätigkeit in nicht völlig unbedeutendem Umfang (OLG Köln VersR 2008, 912 mwN).
- OLG Saarbrücken, 29.08.2007 - 5 U 163/07
Voraussetzungen des Leistungsanspruchs aus einer Krankentagegeldversicherung
Auszug aus OLG Köln, 14.04.2010 - 20 W 10/10
Im Deckungsprozess gegen seine Krankentagegeldversicherung muss der Versicherungsnehmer zur Schlüssigkeit seiner Klage unter substantiierter Darlegung seiner Beschwerden und seiner Berufstätigkeit vortragen, warum er den zuletzt konkret ausgeübten Beruf in keiner Weise mehr in dem streitgegenständlichen Zeitraum ausüben konnte (vgl. OLG Saarbrücken VersR 2008, 951; OLG Köln VersR 2008, 912).