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   OLG Frankfurt, 01.09.2003 - 20 W 103/01   

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https://dejure.org/2003,4568
OLG Frankfurt, 01.09.2003 - 20 W 103/01 (https://dejure.org/2003,4568)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.09.2003 - 20 W 103/01 (https://dejure.org/2003,4568)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. September 2003 - 20 W 103/01 (https://dejure.org/2003,4568)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 21 Abs 4 WoEigG, § 23 Abs 2 WoEigG, § 43 WoEigG
    Wohnungseigentumssache: Anspruch des Wohnungseigentümers auf Aufnahme bestimmter Tagesordnungspunkte; materielle Rechtskraft der Entscheidung über die Abweisung eines Antrags

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch jedes Wohnungseigentümers auf Aufnahme bestimmter Tagesordnungspunkte in die Tagesordnung einer Eigentümerversammlung; Gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs auf Ankündigung eines Tagesordnungspunktes gegen den Verwalter; Antrag auf Ungültigerklärung eines ...

  • Judicialis

    WEG § 21; ; WEG § 43

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21; WEG § 43
    Anspruch auf Aufnahme eines bestimmten Tagesordnungspunktes bei einer Eigentümerversammlung gem. § 21 Abs. 4 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspr. auf Aufnahme und Ankündigung eines Tagesordnungspunkts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 288
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 20.06.2001 - 2Z BR 12/01

    Anspruch eines Wohnungseigentümers, bestimmte Punkte in die Tagesordnung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2003 - 20 W 103/01
    Jeder einzelne Wohnungseigentümer kann sogar gemäß § 21 Abs. 4 WEG dann die Aufnahme bestimmter Tagesordnungspunkte vom Verwalter verlangen, wenn die Behandlung dieses Punktes ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht (vgl. Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 24 Rz. 37; § 23 Rz. 86; Sauren, WEG, 4. Aufl., § 23 Rz. 12; Palandt/Bassenge, BGB, 62. Aufl., § 24 WEG Rz. 8; Staudinger/Bub, BGB, Stand Juni 1997, § 21 Rz. 109; vgl. weiter Senat, Beschluss vom 27.3.2003, 20 W 308/00; BayObLG ZWE 2001, 538, 540; ZWE 2001, 603, 605; OLG Düsseldorf ZMR 1994, 520, 524; OLG Köln ZMR 1998, 48, jeweils m. w. N.).

    Bevor die anderen Wohnungseigentümer in Anspruch genommen werden können, ist der Anspruch auf Ankündigung eines Tagesordnungspunkts gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG gegen den Verwalter gerichtlich geltend zu machen (Senat, Beschluss vom 27.3.2003, 20 W 308/00; BayObLG ZWE 2001, 538, 540; ZWE 2001, 603, 605; OLG Düsseldorf ZMR 1994, 520, 524; Staudinger/Bub, a.a.O., § 21 WEG Rz. 109, jeweils m. w. N.).

  • BayObLG, 12.07.2001 - 2Z BR 139/00

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Aufnahme von Punkten in die Tagesordnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2003 - 20 W 103/01
    Jeder einzelne Wohnungseigentümer kann sogar gemäß § 21 Abs. 4 WEG dann die Aufnahme bestimmter Tagesordnungspunkte vom Verwalter verlangen, wenn die Behandlung dieses Punktes ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht (vgl. Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 24 Rz. 37; § 23 Rz. 86; Sauren, WEG, 4. Aufl., § 23 Rz. 12; Palandt/Bassenge, BGB, 62. Aufl., § 24 WEG Rz. 8; Staudinger/Bub, BGB, Stand Juni 1997, § 21 Rz. 109; vgl. weiter Senat, Beschluss vom 27.3.2003, 20 W 308/00; BayObLG ZWE 2001, 538, 540; ZWE 2001, 603, 605; OLG Düsseldorf ZMR 1994, 520, 524; OLG Köln ZMR 1998, 48, jeweils m. w. N.).

    Bevor die anderen Wohnungseigentümer in Anspruch genommen werden können, ist der Anspruch auf Ankündigung eines Tagesordnungspunkts gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG gegen den Verwalter gerichtlich geltend zu machen (Senat, Beschluss vom 27.3.2003, 20 W 308/00; BayObLG ZWE 2001, 538, 540; ZWE 2001, 603, 605; OLG Düsseldorf ZMR 1994, 520, 524; Staudinger/Bub, a.a.O., § 21 WEG Rz. 109, jeweils m. w. N.).

  • BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 177/01

    Unzulässiger Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über Stillegung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2003 - 20 W 103/01
    Daran dürfte sich selbst dann nichts ändern, wenn ­ wovon der Antragsteller ausgeht - der damalige die Stilllegung der Müllschluckeranlage betreffende Eigentümerbeschluss als nichtig hätte angesehen werden müssen, da ein Gebrauchsentzug dem Mehrheitsprinzip grundsätzlich nicht zugänglich ist (vgl. BayObLG WuM 2002, 381).
  • BayObLG, 28.06.2002 - 2Z BR 41/02

    Eigentümerbeschlüsse über Jahreabrechnung trotz fehlerhafter Kostenverteilung -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2003 - 20 W 103/01
    Ist aber ein Antrag auf Ungültigerklärung eines Beschlusses rechtskräftig als unbegründet abgewiesen worden, so ist dieser sowohl in Bezug auf Anfechtungsgründe als auch auf Nichtigkeitsgründe wegen der materiellen Rechtskraft der Entscheidung als rechtswirksam zu erachten (vgl. etwa Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 43 Rz. 63; § 45 Rz. 120 unter Hinweis auf BayObLG 1980, 29, 36; ZWE 2002, 580, 582; § 23 Rz. 147; Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 43 Rz. 45).
  • OLG Frankfurt, 18.08.2008 - 20 W 426/05

    Wohnungseigentümerversammlung: Anspruch des Wohnungseigentümers auf Aufnahme

    Im Fall pflichtwidriger Weigerung des Verwalters kann der Anspruch gemäß § 43 Nr. 3 WEG gerichtlich geltend gemacht werden (Senat, Beschl. v. 01.09.2003 -20 W 103/01- ZMR 2004, 288; SaarlOLG ZMR 2004, 533; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 23, Rdnr 86; Palandt/Bassenge: WEG, 67. Aufl., § 24, Rdnr.7; Staudinger/Bub: WEG, Stand Juli 2005, § 21, Rdnr. 109; Rieke/Schmid: Fachanwaltskommentar Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., 2008, § 24, Rdnr. 36; Röll/Sauren: Handbuch für Wohnungseigentümer und Verwalter, 9. Aufl., 2008, Rdnr. 306).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2008 - 20 W 468/07

    Wohnungseigentümerversammlung: Beschlussfassung im Zusammenhang mit einer

    Der auf positive Beschlussfassung - anderweitige Umlage der Sonderumlage unter Abänderung des Sonderumlagenbeschlusses vom 16.05.2001 - gegenüber den Antragsgegnern gerichtete Antrag (vgl. dazu OLG München OLGR 2007, 552) bzw. auch der Hilfsantrag (vgl. dazu - insbesondere auch zur Frage des richtigen Antragsgegners - Senat ZMR 2004, 288) scheiden aus den vom Landgericht im Einzelnen ausgeführten Gründen aus, wollte man sie denn überhaupt für zulässig erachten.
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