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   OLG Frankfurt, 31.05.2001 - 20 W 75/01, 20 W 105/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3819
OLG Frankfurt, 31.05.2001 - 20 W 75/01, 20 W 105/01 (https://dejure.org/2001,3819)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.05.2001 - 20 W 75/01, 20 W 105/01 (https://dejure.org/2001,3819)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - 20 W 75/01, 20 W 105/01 (https://dejure.org/2001,3819)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachlassgericht; Örtliche Zuständigkeit; Überprüfung; Beschwerdeinstanz; Tatsächliche Umstände; Wohnsitz; Aufenthalt

  • Wolters Kluwer

    Nachlassgericht; Örtliche Zuständigkeit; Überprüfung; Beschwerdeinstanz; Tatsächliche Umstände; Wohnsitz; Aufenthalt

  • Judicialis

    FGG § 5; ; FGG § 7; ; FGG § 27; ; FGG § 73 I; ; FGG § 25; ; FGG § 5 I; ; ZPO § 512 a; ; ZPO § 549 II; ; ZPO § 550; ; ZPO § 551 Nr. 4; ; GVG § 17 - 17 b; ; BGB § 7 I; ; BGB § 7 III; ; BGB § 1933

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachlasssachen - örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts - Überprüfung in der Beschwerdeinstanz

  • rechtsportal.de

    Nachlasssachen - örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts - Überprüfung in der Beschwerdeinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bad Homburg - 4 VI H 116/94
  • LG Frankfurt/Main - 13 T 169/00
  • OLG Frankfurt, 31.05.2001 - 20 W 75/01, 20 W 105/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 112
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 16.07.1997 - 20 W 240/97

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Nachlaßgerichts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2001 - 20 W 75/01
    Eine Vorlage nach § 5 I FGG ist nämlich nur dann ordnungsgemäß, wenn die für die Zuständigkeit maßgeblichen Verhältnisse von dem vorlegenden Gericht geklärt sind (OLG Frankfurt am Main, Rpfleger 1998, 26 ff).
  • BGH, 07.02.1990 - XII ARZ 1/90

    Gerichtsstandsbestimmung durch den BGH - Anforderungen an Bestimmung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2001 - 20 W 75/01
    Sie kann allerdings ein Beweiszeichen sein (BGH NJW-RR 1990, 506).
  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 52.82

    Staatsangehörigkeitsausweis - Heimatschein - Irrtum - Deutsche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2001 - 20 W 75/01
    Der Aufgabewille ist aus den konkreten Umständen des Einzelfalls zu ermitteln (BVerwG NJW 1986, 674 ff).
  • OLG Hamm, 22.06.2017 - 15 W 111/17

    Rechtsfolgen der Erteilung eines Erbscheins durch ein örtlich unzuständiges

    Unter der Geltung des FGG war es unstreitig, dass die örtliche Zuständigkeit von Amts wegen auch in den Rechtsmittelinstanzen zu prüfen war und die Aufhebung einer die örtliche Zuständigkeit fälschlicherweise annehmenden Entscheidung zur Folge hatte (Senat Rechtspfleger 1972, 102; BayObLG Rechtspfleger 1981, 112; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 112).

    Ein von einem örtlich unzuständigen Nachlassgericht erteilter Erbschein war zwar nicht unwirksam, unterlag aber zwingend der Einziehung (OLG Frankfurt FamRZ 2002, 112).

  • OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 21 W 175/21

    Erbschein: Fehlen von Verzichtserklärungen

    Ein gravierender Verfahrensfehler liegt etwa bei einer Unzuständigkeit des Gerichts (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2002, 112; KG NJW-RR 2012, 459; Grüneberg/Weidlich, BGB, 2022, § 2361 Rn. 2; zurückhaltend für die örtliche Unzuständigkeit OLG Köln BeckRS 2015, 7622 Rn. 8), aber auch bei fehlender oder abweichender Antragstellung vor (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 950, 952; MüKoBGB/Grziwotz, 2019, § 2361 Rn. 10; Staudinger/Herzog, BGB, Stand Januar 2016, § 2361 Rn. 28; Grüneberg/Weidlich, BGB, 2022, § 2361 Rn. 3), sofern die Erteilung des Erbscheins nicht nachher von dem Berechtigten ausdrücklich genehmigt wird.
  • OLG Stuttgart, 11.08.2006 - 8 W 52/06

    Erbscheinerteilungsverfahren: Ausschluss des Ehegattenerbrechts bei Rücknahme des

    Auf die Beschwerde der Beteiligten Ziffer 2 und 3 hat das Oberlandesgericht Frankfurt mit Beschluss vom 31.5.2001 die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt wieder aufgehoben und die Sache zu weiteren ergänzenden Ermittlungen an das Landgericht Frankfurt zurückverwiesen (AZ: 20 W 75/01 und 20 W 105/01).
  • OLG Köln, 06.02.2015 - 2 Wx 27/15

    Gegenstandswert der Eintragung als Eigentümer eines Grundstücks

    In diesem Zusammenhang entspricht es herrschender, auch vom Nachlassgericht zu Grunde gelegter Auffassung, dass ein derartiger schwerwiegender Fehler auch dann vorliegt, wenn das Testamentsvollstreckerzeugnis von einem örtlich unzuständigen Gericht erteilt worden ist (vgl. etwa OLG Frankfurt a.M., FamRZ 2002, 112; KG, NJW-RR 2012, 459; Palandt/Weidlich, BGB, 74. Aufl. 2015, § 2361 Rdn. 3; Staudinger/Herzog, BGB, Neubarb. § 2361 Rdn. m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 23.08.2017 - 2 Wx 193/17

    Örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts bei Einreichung eines

    Im Übrigen wäre auch bei der hier nicht maßgeblichen Frage, wo die Erblasserin ihren Wohnsitz hatte, nicht auf die Meldeverhältnisse, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse abzustellen gewesen (vgl. zu § 343 FamFG a.F.: OLG Frankfurt FamRZ 2002, 112, 113).
  • OLG Frankfurt, 21.05.2013 - 20 W 170/10

    Prüfung der örtlichen Zuständigkeit für den Erlass eines Erbscheins durch

    Trotzdem ist er auf Beschwerde eines Beteiligten oder auch von Amts wegen ohne Rücksicht auf seine inhaltliche Richtigkeit einzuziehen und zwar durch das Gericht, das ihn erteilt hat (vgl. zu allem: Beschlüsse des erkennenden Senats vom 31.05.2001, Az. 20 W 75/01, zitiert nach juris, und vom 30.05.2011, Az. 20 W 342/08, bislang nicht veröffentlicht, jeweils zur vergleichbaren Lage unter Geltung des FGG, wie auch BayObLG, Beschluss vom 08.12.1980, Az. …
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