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   OLG Frankfurt, 09.07.2003 - 20 W 114/03   

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https://dejure.org/2003,8610
OLG Frankfurt, 09.07.2003 - 20 W 114/03 (https://dejure.org/2003,8610)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.07.2003 - 20 W 114/03 (https://dejure.org/2003,8610)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 20 W 114/03 (https://dejure.org/2003,8610)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1908b BGB, § 22 FGG, § 29 FGG, § 69i Abs 7 FGG
    Entlassung des Betreuers: Mangelnde Eignung des Betreuers; falsche Bezeichnung des Rechtsmittels; Anhörung des Betreuten in der Beschwerdeinstanz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entlassung eines Betreuers für Vermögensangelegenheiten; Mangelnde Eignung des Betreuers; Möglichkeit der Teilentlassung und Bestellung eines Zweitbetreuers; Nichterbringung der ordnungsgemäßen Rechnungslegung und fristgerechten Einreichung von Vermögensverzeichnissen; ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ungeeignetheit eines Betreuers bei Nichtvorlage Vermögensverzeichnisses

  • Judicialis

    BGB § 1908 b; ; FGG § 29; ; FGG § 22; ; FGG § 69 i VII

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Eignung für Tätigkeit als Betreuerin für Vermögenssorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 187/99

    Entlassung eines Betreuers gegen seinen Willen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2003 - 20 W 114/03
    Die mangelnde Eignung kann sich insbesondere aus Pflichtverletzungen des Betreuers, einer Überforderung etwa im Zusammenhang mit einer Vermögensverwaltung (vgl. hierzu BayObLG FamRZ 2000, 514) oder der Gefahr erheblicher konkreter Interessenkonflikte (vgl. hierzu OLG Zweibrücken BtPrax 1997, 64) ergeben.
  • BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 293/94

    Beschwerdeberechtigung eines Betreuers nach seiner Entlassung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2003 - 20 W 114/03
    Bezieht sich die mangelnde Eignung eines Betreuers nur auf einen von mehreren Aufgabenkreisen, so kann im Wege einer teilweisen Entlassung nur dieser betroffene Aufgabenkreis entzogen und hierfür ein weiterer Betreuer gemäß § 1899 Abs. 1 BGB bestellt werden (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 1998, 57; BayObLG FamRZ 1995, 1232; Palandt-Diederichsen, BGB, 61. Aufl., § 1908 b Rn. 7).
  • OLG Rostock, 18.01.2005 - 3 W 120/04

    Zur Verpflichtung des Betreuers zur Eröffnung eines eigenen Girokontos für den

    Bezieht sich die mangelnde Eignung eines Betreuers nur auf einen von mehreren Aufgabenkreisen, so kann im Wege einer teilweisen Entlassung nur dieser Aufgabenkreis entzogen und hierfür ein weiterer Betreuer gem. § 1899 Abs. 1 BGB bestellt werden (OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 09.07.2003 - 20 W 114/03, m. w. N.).
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