Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.04.2003 - 20 W 122/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5410
OLG Frankfurt, 22.04.2003 - 20 W 122/03 (https://dejure.org/2003,5410)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.04.2003 - 20 W 122/03 (https://dejure.org/2003,5410)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. April 2003 - 20 W 122/03 (https://dejure.org/2003,5410)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,5410) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 47 WoEigG
    Wohnungseigentumsverfahren: Keine Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Kosten bei Rücknahme einer aussichtslosen Rechtsbeschwerde; Überprüfbarkeit der Kostentscheidung durch das Rechtsbeschwerdegericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde im Wohnungseigentumsrecht; Rücknahme der Beschwerde; Erstattung außergerichtlicher Kosten

  • Judicialis

    FGG § 20 a Abs. 2; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 27 Abs. 2; ; WEG § 43 Abs. 1; ; WEG § 47 Satz 1; ; WEG § 47 Satz 2; ; WEG § 48 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 20a Abs. 2; FGG § 27 Abs. 1, 2
    Zur Erstattung der Gerichtskosten durch derjenigen Person, die das (Beschwerde-) Verfahren in Gang gesetzt hat

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 53/92

    Kostentragung bei Rücknahme eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2003 - 20 W 122/03
    Dabei ist zunächst festzuhalten, dass das Rechtsbeschwerdegericht die als Ermessensentscheidung ergangene Kostenentscheidung nur auf ihre Gesetzmäßigkeit (§ 27 FGG) überprüfen kann, nämlich darauf, ob von ungenügenden und verfahrenswidrigen Feststellungen ausgegangen wurde, ob wesentliche Umstände außer Betracht gelassen wurden, ob gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen wurde oder ob von dem Ermessen ein dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwider laufender oder die Grenzen des eingeräumten Ermessens überschreitender und damit rechtlicher fehlerhafter Gebrauch gemacht wurde (vgl. Senat, Beschlüsse vom 27.03.2001 und 31.05.2001, 20 W 102/01 und 20 W 94/01; BayObLG WuM 1992, 569, 570; Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 47 Rz. 23; vgl. auch Staudinger/Wenzel, BGB, Stand Juni 1997, § 47 WEG Rz. 34, Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 47 Rz. 56, jeweils m. w. N.).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt allerdings auch dann, wenn die Zurücknahme des Rechtsmittels auf der vom Gericht vermittelten Einsicht von der Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels beruht; dann ist von der Anordnung der Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Kosten abzusehen (vgl. BayObLG WE 1989, 67, 68; WuM 1992, 569, 570; WuM 1994, 168; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 47 Rz. 16; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 47 WEG Rz. 21; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 47 Rz. 44; Weitnauer/Hauger, a.a.O., § 47 Rz. 7, jeweils m. w. N.).

  • BayObLG, 04.03.1999 - 2Z BR 17/99

    Kostentragung bei Rücknahme eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2003 - 20 W 122/03
    Insofern ist die Sachverhaltskonstellation mit derjenigen in die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, auf die die weitere Beschwerde Bezug nimmt (NZM 1999, 506), nicht ohne weiteres vergleichbar; die sofortige Beschwerde war noch gar nicht begründet worden.
  • BayObLG, 09.12.1993 - 2Z BR 121/93

    Absehen von der Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2003 - 20 W 122/03
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt allerdings auch dann, wenn die Zurücknahme des Rechtsmittels auf der vom Gericht vermittelten Einsicht von der Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels beruht; dann ist von der Anordnung der Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Kosten abzusehen (vgl. BayObLG WE 1989, 67, 68; WuM 1992, 569, 570; WuM 1994, 168; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 47 Rz. 16; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 47 WEG Rz. 21; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 47 Rz. 44; Weitnauer/Hauger, a.a.O., § 47 Rz. 7, jeweils m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2005 - 20 W 298/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Anspruch auf Unterlassung ehrkränkender Äußerungen im

    Dabei ist zunächst festzuhalten, dass der Senat als Rechtsbeschwerdegericht die als Ermessensentscheidung ergangene Kostenentscheidung nur auf ihre Gesetzmäßigkeit (§ 27 FGG) überprüfen kann, nämlich darauf, ob von ungenügenden und verfahrenswidrigen Feststellungen ausgegangen wurde, ob wesentliche Umstände außer Betracht gelassen wurden, ob gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen wurde, oder ob von dem Ermessen ein dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwider laufender oder die Grenzen des eingeräumten Ermessens überschreitender und damit rechtlich fehlerhafter Gebrauch gemacht wurde (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 22.04.2003, 20 W 122/03; BayObLG WuM 1992, 569; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 47 Rz. 23; vgl. auch Staudinger/Wenzel, BGB, Stand Juni 1997, § 47 WEG Rz. 34; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 47 Rz. 56, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 276/02

    Wohneigentum: Inzidentkontrolle eines Beschlusses

    Dabei ist zunächst festzuhalten, dass der Senat als Rechtsbeschwerdegericht die als Ermessensentscheidung ergangene Kostenentscheidung nur auf ihre Gesetzmäßigkeit (§ 27 FGG) überprüfen kann, nämlich darauf, ob von ungenügenden und verfahrenswidrigen Feststellungen ausgegangen wurde, ob wesentliche Umstände außer Betracht gelassen wurden, ob gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen wurde, oder ob von dem Ermessen ein dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwider laufender oder die Grenzen des eingeräumten Ermessens überschreitender und damit rechtlich fehlerhafter Gebrauch gemacht wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 22.04.2003, 20 W 122/03; BayObLG WuM 1992, 569; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 47 Rz. 23; vgl. auch Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 47 WEG Rz. 34; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 47 Rz. 56, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 225/03

    Wohnungseigentum: Berührung von zuvor entstandenen Zinsansprüchen für Rückstände

    Dabei ist zunächst festzuhalten, dass das Rechtsbeschwerdegericht die als Ermessensentscheidung ergangene Kostenentscheidung nur auf ihre Gesetzmäßigkeit (§ 27 FGG) überprüfen kann, nämlich darauf, ob von ungenügenden und verfahrenswidrigen Feststellungen ausgegangen wurde, ob wesentliche Umstände außer Betracht gelassen wurden, ob gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen wurde, oder ob von dem Ermessen ein dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwider laufender oder die Grenzen des eingeräumten Ermessens überschreitender und damit rechtlich fehlerhafter Gebrauch gemacht wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 22.04.2003, 20 W 122/03; BayObLG WuM 1992, 569; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 47 Rz. 23; vgl. auch Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 47 WEG Rz. 34; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 47 Rz. 56, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2008 - 20 W 468/07

    Wohnungseigentümerversammlung: Beschlussfassung im Zusammenhang mit einer

    Der Senat als Rechtsbeschwerdegericht kann die als Ermessensentscheidung ergangene Kostenentscheidung nur auf ihre Gesetzmäßigkeit (§ 27 FGG) überprüfen, nämlich darauf, ob von ungenügenden und verfahrenswidrigen Feststellungen ausgegangen wurde, ob wesentliche Umstände außer Betracht gelassen wurden, ob gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen wurde, oder ob von dem Ermessen ein dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwider laufender oder die Grenzen des eingeräumten Ermessens überschreitender und damit rechtlich fehlerhafter Gebrauch gemacht wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 22.04.2003, 20 W 122/03; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 47 Rz. 23; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 47 Rz. 56, je m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 20 W 401/03

    Wohnungseigentum: Zahlungsansprüche eines Sondereigentümers gegen die

    Im übrigen kann der Senat als Rechtsbeschwerdegericht die als Ermessensentscheidung ergangene Kostenentscheidung nur eingeschränkt, nämlich auf ihre Gesetzmäßigkeit (§ 27 FGG) überprüfen (vgl. Senat, Beschluss vom 22.04.2003, 20 W 122/03; BayObLG WuM 1992, 569; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 47 Rz. 23; vgl. auch Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 47 WEG Rz. 34; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 47 Rz. 56, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 13.07.2005 - 20 W 327/04

    Wohnungseigentum: Erlöschen einer Pflicht zur Wohngeldzahlung infolge einer

    Dabei ist festzuhalten, dass der Senat als Rechtsbeschwerdegericht die als Ermessensentscheidung ergangene Kostenentscheidung nur auf ihre Gesetzmäßigkeit (§ 27 FGG) überprüfen kann, nämlich darauf, ob von ungenügenden und verfahrungswidrigen Feststellungen ausgegangen wurde, ob wesentliche Umstände außer Betracht gelassen wurden, ob gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen wurde, oder ob von dem Ermessen ein dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufender oder die Grenzen des eingeräumten Ermessens überschreitender und damit rechtlich fehlerhafter Gebrauch gemacht wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 22.04.2003, 20 W 122/03; BayObLG WuM 1992, 569; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 47 Rz. 23; vgl. auch Staudinger/Wenzel, BGB, Stand Juni 1997, § 47 WEG Rz. 34; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 47 Rz. 56, jeweils m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht