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   OLG Frankfurt, 22.04.2002 - 20 W 134/2002   

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https://dejure.org/2002,10229
OLG Frankfurt, 22.04.2002 - 20 W 134/2002 (https://dejure.org/2002,10229)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.04.2002 - 20 W 134/2002 (https://dejure.org/2002,10229)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. April 2002 - 20 W 134/2002 (https://dejure.org/2002,10229)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anhörung aller Beteiligter nach § 156 Abs. 1 Satz 2 KostO ; Völlige Nichtbeteiligung der Kostenschuldner am landgerichtlichen Anweisungsbeschwerdeverfahren als absoluter Beschwerdegrund; Verletzung rechtlichen Gehörs; Treuhandgebühr; Einmal entstehende Vollzugsgebühr bei ...

  • Judicialis

    KostO § 156 I 2; ; KostO § 156 VI; ; FGG § 12; ; FGG § 27 I 2; ; ZPO § 547 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung eines absoluten Beschwerdegrundes

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 22.10.2001 - 20 W 387/01

    Notarkosten: Rechtsmittel des Notars gegen Herabsetzung seiner Kostenberechnung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2002 - 20 W 134/02
    Einer Anweisung der Dienstaufsicht zur Einlegung der weiteren Beschwerde bedarf es dazu nicht (Senat, Beschluss vom 22.10.2001- 20 W 387/2001; Korintenberg/Lappe/Bengel/ Reimann: KostO. 14.Aufl., § 156, Rdnr. 76; Egon Schneider: Die Notarkosten-Beschwerde, § 29, Seite 118).
  • OLG Oldenburg, 27.06.1996 - 1 W 33/96

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs ; Verstoß gegen den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2002 - 20 W 134/02
    Dabei spielt es wegen der Rechtskraftwirkung (vgl. Bengel aaO., § 156 Rdnr. 95, 96) keine Rolle, ob das Landgericht die Anweisungsbeschwerde für begründet erachtet oder nicht (OLG Oldenburg JurBüro 1997, 376).
  • OLG Celle, 27.11.1964 - 5 Wx 107/64
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2002 - 20 W 134/02
    Das Argument, der Anspruch auf rechtliches Gehör sei dadurch verbraucht, dass auf die Geltendmachung durch Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet werde (so OLG Hamm Rpfleger 1973, 329; OLG Celle NJW 1965, 921), kann bei fehlender Kenntnis von der Entscheidung nicht greifen.
  • OLG Zweibrücken, 12.09.2000 - 3 W 178/00

    Kostenrechtliche Zulässigkeit der gemeinsamen Verhandlung voneinander

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2002 - 20 W 134/02
    Mehrere Verfahren nach § 156 KostO, die voneinander unabhängige Beurkundungsvorgänge betreffen, an denen gänzlich unterschiedliche Kostenschuldner beteiligt sind, sind aus Gründen der Amtverschwiegenheit von Notar und Gericht getrennt zu führen und zu entscheiden (OLG Hamm JurBüro 1965, Sp. 997, 998; OLG Zweibrücken NJW-RR 2001, 31; Keidel/Kuntze/Winkler, aaO., vor §§ 3-5, Rdnr. 8; Rohs/Wedewer: KostO, § 156 Rdnr. 49).
  • OLG Frankfurt, 15.01.2004 - 20 W 31/03

    Notarkostenbeschwerde: Nichtbeteiligung der Kostenschuldner am landgerichtlichen

    Die verfahrensfehlerhafte Verletzung rechtlichen Gehörs muss hier zur Aufhebung und Zurückverweisung des Verfahrens führen, da bei völliger Versagung des rechtlichen Gehörs in der Form, dass ein (hier als Kostenschuldner) materiell Beteiligter überhaupt keine Kenntnis vom Verfahren erlangt hat, ausnahmsweise unwiderlegbar vermutet wird, dass die Entscheidung auf diesem Verfahrensverstoß beruht, weil der absolute Beschwerdegrund der mangelnden Vertretung entsprechend § 547 Nr. 4 ZPO n.F. (= § 551 Nr. 5 ZPO a.F.) anzunehmen ist (Senatsbeschlüsse vom 22.04.2002 -20 W 134/2002- und vom 01.12.2003 -20 W 376/2003-; Keidel/Kunze/Winkler: FGG,15. Aufl., § 12, Rdnr. 174 und § 27, Rdnr. 38; Jansen: FGG, 2. Aufl., § 27, Rdnr. 29).
  • OLG Frankfurt, 27.10.2003 - 20 W 356/02

    Kosten des Notars: Anfall der Vollzugsgebühr für die Einholung von

    Der Senat hat mit Beschluss vom 22.04.2002 -20 W 134/2002- (Bl. 55-59 d. A.) den angefochtenen Beschluss aufgehoben und das Verfahren wegen verschiedener Verfahrensmängel an das Landgericht Wiesbaden zur erneuten Überprüfung und Entscheidung zurückverwiesen.
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