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   OLG Düsseldorf, 21.12.2010 - I-20 W 136/10   

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https://dejure.org/2010,5372
OLG Düsseldorf, 21.12.2010 - I-20 W 136/10 (https://dejure.org/2010,5372)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.12.2010 - I-20 W 136/10 (https://dejure.org/2010,5372)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - I-20 W 136/10 (https://dejure.org/2010,5372)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 3 Abs. 2, 5 Abs. 2 UWG
    Google-AdWords Anzeige mit Marken Dritter stellt Markenverletzung dar, wenn nicht ausreichend deutlich gemacht wird, dass nicht der Markeninhaber wirbt

  • openjur.de

    § 14 MarkenG; §§ 3 Abs. 2, 5 Abs. 2, 8 Abs. 1 UWG
    Zur Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion einer Marke; Werbung per Google AdWord

  • webshoprecht.de

    Verwendung eines mit einer fremden Marke identischen Zeichens als Google-AdWord

  • aufrecht.de

    Irreführende Google-Adword Anzeigen mit fremden Marken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilumng der Verwendung eines mit der Marke identischen Zeichens als AdWord für die Bewerbung identischer Dienstleistungen als Benutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr; Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke; Unterlassungsverfügung bzgl. der Nutzung ...

  • kanzlei.biz

    AdWord "Hapimag" beeinträchtigt Herkunftsfunktion einer geschützten Marke

  • aufrecht.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verletzung von Markenrechten durch Verwendung von Google-AdWords

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Markenrechtsverletzung durch AdWords, wenn nicht offensichtlich erkennbar ist, dass die Anzeige nicht vom Markeninhaber stammt

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Werbung mit geschützter Marke in Anzeigentext markenrechtswidrig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verletzung von Markenrecht durch Verwendung von Firmennamen in adwords Anzeige

Besprechungen u.ä. (2)

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Markenverletzung durch Verwendung geschützter Kennzeichen im Google-Anzeigentext

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Google-Adwords

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 687
  • GRUR-RR 2011, 94
  • MMR 2011, 253
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 25.03.2010 - C-278/08

    BergSpechte - Marken - Internet - Werbung anhand von Schlüsselwörtern ("keyword

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2010 - 20 W 136/10
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs steht fest, dass die Verwendung eines mit der Marke identischen Zeichens als AdWord für die Bewerbung identischer Dienstleistungen eine Benutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr darstellt (EuGH GRUR 2010, 445, "Google und Google France" Rn. 50 ff., EuGH GRUR 2010, 451, "Bergspechte", Rn. 18 f.).

    Auch In diesen Fällen gibt das Markenrecht jedoch nur dann dem Markeninhaber einen Unterlassungsanspruch, wenn die Benutzung geeignet ist, die geschützten Funktionen der Marke zu beeinträchtigen (EuGH GRUR 2010, 445, "Google und Google France" Rn. 78 f., EuGH GRUR 2010, 451, "Bergspechte", Rn. 29 f.).

    Eine Verletzung der Werbefunktion soll bei der Verwendung einer Marke als AdWord danach nicht vorliegen, weil die AdWord-Werbung als Werbung zu erkennen ist und das natürliche Suchergebnis nicht beeinflusst und deshalb die Sichtbarkeit der Waren oder Dienstleistungen des Markeninhabers nicht beeinträchtigt wird (EuGH GRUR 2010, 445, "Google und Google France", Rn. 95-98; EuGH GRUR 2010, 451, "Bergspechte", Rn. 33).

    Die herkunftshinweisende Funktion der Marke ist beeinträchtigt, wenn aus der Anzeige für einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen von dem Inhaber der Marke oder einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Untemehmen oder vielmehr von einem Dritten stammen (EuGH GRUR 2010, 445, "Google und Google France", Rn. 84; EuGH GRUR 2010, 451, "Bergspechte", Rn. 35).

    Auch wenn die Anzeige das Bestehen einer wirtschaftlichen Verbindung zwar nicht suggeriert, aber hinsichtlich der Herkunft der fraglichen Waren oder Dienstleistungen so vage gehalten ist, dass ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Intemetnutzer auf Grund des Werbelinks und der ihn begleitenden Werbebotschaft nicht erkennen kann, ob der Werbende im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder vielmehr mit diesem wirtschaftlich verbunden ist, ist auf eine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion zu schließen (EuGH GRUR 2010, 445, "Google und Google France", Rn. 89; EuGH GRUR 2010, 451, "Bergspechte", Rn. 36).

  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2010 - 20 W 136/10
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs steht fest, dass die Verwendung eines mit der Marke identischen Zeichens als AdWord für die Bewerbung identischer Dienstleistungen eine Benutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr darstellt (EuGH GRUR 2010, 445, "Google und Google France" Rn. 50 ff., EuGH GRUR 2010, 451, "Bergspechte", Rn. 18 f.).

    Auch In diesen Fällen gibt das Markenrecht jedoch nur dann dem Markeninhaber einen Unterlassungsanspruch, wenn die Benutzung geeignet ist, die geschützten Funktionen der Marke zu beeinträchtigen (EuGH GRUR 2010, 445, "Google und Google France" Rn. 78 f., EuGH GRUR 2010, 451, "Bergspechte", Rn. 29 f.).

    Eine Verletzung der Werbefunktion soll bei der Verwendung einer Marke als AdWord danach nicht vorliegen, weil die AdWord-Werbung als Werbung zu erkennen ist und das natürliche Suchergebnis nicht beeinflusst und deshalb die Sichtbarkeit der Waren oder Dienstleistungen des Markeninhabers nicht beeinträchtigt wird (EuGH GRUR 2010, 445, "Google und Google France", Rn. 95-98; EuGH GRUR 2010, 451, "Bergspechte", Rn. 33).

    Die herkunftshinweisende Funktion der Marke ist beeinträchtigt, wenn aus der Anzeige für einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen von dem Inhaber der Marke oder einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Untemehmen oder vielmehr von einem Dritten stammen (EuGH GRUR 2010, 445, "Google und Google France", Rn. 84; EuGH GRUR 2010, 451, "Bergspechte", Rn. 35).

    Auch wenn die Anzeige das Bestehen einer wirtschaftlichen Verbindung zwar nicht suggeriert, aber hinsichtlich der Herkunft der fraglichen Waren oder Dienstleistungen so vage gehalten ist, dass ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Intemetnutzer auf Grund des Werbelinks und der ihn begleitenden Werbebotschaft nicht erkennen kann, ob der Werbende im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder vielmehr mit diesem wirtschaftlich verbunden ist, ist auf eine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion zu schließen (EuGH GRUR 2010, 445, "Google und Google France", Rn. 89; EuGH GRUR 2010, 451, "Bergspechte", Rn. 36).

  • OLG Nürnberg, 12.10.2018 - 3 W 1932/18

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung- markenrechtliche

    Solange die Verletzungshandlung andauert, ist von einem Verfügungsgrund auszugehen, denn der Zeicheninhaber ist in der Regel nicht gehalten, eine Markenverletzung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache hinzunehmen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - I-20 W 136/10, Rn. 8 - Hapimag-Aktien).
  • LG Bielefeld, 30.03.2012 - 16 O 49/11

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen eines Brandschadens durch Nachweis

    Der bloße Umstand des Eigentums an dem Grundstück, von dem die schädliche Einwirkung ausgeht, begründet noch nicht die Störereigenschaft des Eigentümers; die Beeinträchtigung muss wenigstens mittelbar auf den Willen des Eigentümers zurückgehen (BGH, NJW-RR 2011, 687).

    Erforderlich für das Bestehen des Ausgleichsanspruchs nach § 906 Abs. 2 BGB ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der in Anspruch genommene Grundstückseigentümer Störer i.S.v. § 1004 Abs. 1 BGB ist (BGH, NJW-RR 2011, 687).

  • OLG Köln, 23.09.2011 - 6 U 86/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Schaltung sog. Adword-Anzeigen bei der

    Der vom Europäischen Gerichtshof für möglich gehaltene Fall, dass Adword-Werbung eine zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber bestehende wirtschaftliche Verbindung suggeriert oder so vage gehalten ist, dass der Nutzer aus dem Werbelink und der ihn begleitenden Werbebotschaft das Fehlen einer solchen Verbindung nicht oder nur schwer erkennen kann, wird - angesichts des vom Bundesgerichtshofs betonten Unterschieds von Suchergebnissen und bezahlter Werbung in der Wahrnehmung der Internetnutzer - bei einer deutlich abgesetzten Anzeige erst anzunehmen sein, wenn diese weitere hinreichend konkrete Anlehnungen an das Angebot des Markeninhabers oder andere zu einer Zuordnungsverwirrung führende Elemente ohne aufklärenden Zusatz enthält (vgl. in diese Richtung OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2011, 94 [95] - Hapimag-Aktien).
  • OLG Köln, 23.09.2011 - 6 U 87/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Schaltung sog. Adword-Anzeigen bei der

    Der vom Europäischen Gerichtshof für möglich gehaltene Fall, dass Adword-Werbung eine zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber bestehende wirtschaftliche Verbindung suggeriert oder so vage gehalten ist, dass der Nutzer aus dem Werbelink und der ihn begleitenden Werbebotschaft das Fehlen einer solchen Verbindung nicht oder nur schwer erkennen kann, wird - angesichts des vom Bundesgerichtshofs betonten Unterschieds von Suchergebnissen und bezahlter Werbung in der Wahrnehmung der Internetnutzer - bei einer deutlich abgesetzten Anzeige erst anzunehmen sein, wenn diese weitere hinreichend konkrete Anlehnungen an das Angebot des Markeninhabers oder andere zu einer Zuordnungsverwirrung führende Elemente ohne aufklärenden Zusatz enthält (vgl. in diese Richtung OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2011, 94 [95] - Hapimag-Aktien).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2011 - 20 W 2/11

    Benutzung einer Marke durch Verwendung als AdWord für die Bewerbung identischer

    Vielmehr muss der Internetnutzer auf Grund des Werbelinks und der ihn begleitenden Werbebotschaft erkennen, dass der Werbende im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter ist (Senat Beschluss vom 21.12.2010, I-20 W 136/10, GRUR-RR 2011, 94, 95 - "Hapimag-Aktien").
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