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   OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 20 W 138/10   

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https://dejure.org/2010,19145
OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 20 W 138/10 (https://dejure.org/2010,19145)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.05.2010 - 20 W 138/10 (https://dejure.org/2010,19145)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 20 W 138/10 (https://dejure.org/2010,19145)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)

    Grundsätzlich keine Prüfung der materiell-rechtlichen Richtigkeit des Erbscheins durch Grundbuchamt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 21.01.2002 - 15 W 413/01

    Anfechtung einer Zwischenverfügung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 20 W 138/10
    Da Gegenstand der Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung aber lediglich das darin aufgeführte Eintragungshindernis, nicht jedoch die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst ist (OLG Hamm Rpfleger 2002, 353; Demharter: GBO, 27. Aufl., § 71, Rdnr. 34), kann über die Aufhebung der Zwischenverfügung hinaus keine Anweisung zur Eintragung ergehen.
  • BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 121/03

    Rechtskraftzeugnis im Grundbuchverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 20 W 138/10
    Dagegen ist eine selbständige Anfechtung der Nichtabhilfeentscheidung nicht zulässig und nicht gesondert zu bescheiden (BayObLG FGPrax 2003, 199; Demharter: GBO, 27. Aufl., § 75, Rdnr. 13).
  • RG, 30.06.1908 - IV 340/08

    1. Zum Begriff "Vormund" im Sinne von § 174 Nr. 1 St.G.B.'s. 2. Findet diese

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 20 W 138/10
    Wegen der Einzelheiten wird auf Blatt 5 der Nachlassakte 6 IV 340/08/6 VI 368/09 des Amtsgericht Fürth/Odenwald Bezug genommen.
  • OLG Frankfurt, 01.11.2018 - 20 W 272/18

    Grundbuch: Bindung an den Erbschein

    In einem solchen Fall mag das Grundbuchamt eine Überprüfung durch das Nachlassgericht anregen (vgl. dazu Senat Rpfleger 1979, 106; Beschluss vom 18.05.2010, 20 W 138/10, zitiert nach juris).
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