Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 06.09.2002 - 20 W 152/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,8676) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 16 Abs 1 FGG
Beschwerde im Erbscheinserteilungsverfahren: Telefonische Mitteilung des Beratungsergebnisses als Bekanntgabe des Beschlusses des Kollegialgerichts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beachtlichkeit eines Parteivorbringens im Erbscheinserteilungsverfahren; Bekanntgabe eines Beratungsergebnisses an einen Verfahrensbevollmächtigten; Erklärungsfrist ; Anforderungen an eine Beschlussbekanntmachung im Beschwerdeverfahren
- Judicialis
FGG § 16 I
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 16 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Offenbach - 4 VI H 19/96
- LG Darmstadt, 14.08.2001 - 5 T 232/00
- OLG Frankfurt, 06.09.2002 - 20 W 152/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 14.04.1988 - 1 BvR 544/86
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.2002 - 20 W 152/02
Das Gericht ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu dem das Erbscheinserteilungsverfahren gehört, verpflichtet, Vorbringen der Beteiligten auch dann zu beachten, wenn es nach Ablauf der gesetzten Erklärungsfrist oder nach Fertigung, aber vor Herausgabe der Entscheidung einläuft (Art. 103 I GG; BVerfG, NJW 1988, 1963).
- OLG Frankfurt, 28.02.2005 - 20 W 195/04
Rechtsbeschwerde in Nachlasssachen: Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des …
Durch Beschluss vom 06.09.2002 (Bl. 913 ff d. A.) hat der Senat im Verfahren 20 W 152/02 den Beschluss des Landgerichts vom 14.08.2001 aufgehoben und die Sache zur neuer Aufklärung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen auch darüber, wer die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde zu tragen habe.