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   OLG Frankfurt, 06.09.2002 - 20 W 152/02   

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https://dejure.org/2002,8676
OLG Frankfurt, 06.09.2002 - 20 W 152/02 (https://dejure.org/2002,8676)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.09.2002 - 20 W 152/02 (https://dejure.org/2002,8676)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. September 2002 - 20 W 152/02 (https://dejure.org/2002,8676)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16 Abs 1 FGG
    Beschwerde im Erbscheinserteilungsverfahren: Telefonische Mitteilung des Beratungsergebnisses als Bekanntgabe des Beschlusses des Kollegialgerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtlichkeit eines Parteivorbringens im Erbscheinserteilungsverfahren; Bekanntgabe eines Beratungsergebnisses an einen Verfahrensbevollmächtigten; Erklärungsfrist ; Anforderungen an eine Beschlussbekanntmachung im Beschwerdeverfahren

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 14.04.1988 - 1 BvR 544/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.2002 - 20 W 152/02
    Das Gericht ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu dem das Erbscheinserteilungsverfahren gehört, verpflichtet, Vorbringen der Beteiligten auch dann zu beachten, wenn es nach Ablauf der gesetzten Erklärungsfrist oder nach Fertigung, aber vor Herausgabe der Entscheidung einläuft (Art. 103 I GG; BVerfG, NJW 1988, 1963).
  • OLG Frankfurt, 28.02.2005 - 20 W 195/04

    Rechtsbeschwerde in Nachlasssachen: Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des

    Durch Beschluss vom 06.09.2002 (Bl. 913 ff d. A.) hat der Senat im Verfahren 20 W 152/02 den Beschluss des Landgerichts vom 14.08.2001 aufgehoben und die Sache zur neuer Aufklärung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen auch darüber, wer die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde zu tragen habe.
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