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   OLG Frankfurt, 22.06.2006 - 20 W 152/04   

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https://dejure.org/2006,6917
OLG Frankfurt, 22.06.2006 - 20 W 152/04 (https://dejure.org/2006,6917)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.06.2006 - 20 W 152/04 (https://dejure.org/2006,6917)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - 20 W 152/04 (https://dejure.org/2006,6917)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 WoEigG, § 21 Abs 3 WoEigG
    Wohnungseigentümerbeschluss: Statthaftigkeit von Beschlüssen im Hinblick auf bestehende Sondernutzungsrechte; Regelung der Vermietbarkeit von Tiefgaragenstellplätzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Hinblick auf bestehende Sondernutzungsrechte; Einschränkung der Vermietbarkeit von Tiefgaragenstellplätzen durch Wohnungseigentümerbeschluss; Beschränkung der erlaubten Nutzung der den ...

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentümerbeschluss: Statthaftigkeit von Beschlüssen im Hinblick auf bestehende Sondernutzungsrechte; Regelung der Vermietbarkeit von Tiefgaragenstellplätzen)

  • Judicialis

    WEG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15
    Statthaftigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich Sondernutzungsrechten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einschränkung der Vermietbarkeit von Tiefgaragenstellplätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 889
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 06.11.1995 - 3 Wx 324/95

    Umfang des Rechts des Wohnungseigentümers zur Vermietung des Sondereigentums

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2006 - 20 W 152/04
    Unabhängig von der Frage, ob ein Sondernutzungsrecht grundsätzlich - also ohne ausdrückliche Vereinbarung - überhaupt die Vermietung an außenstehende Dritte ermöglicht (ausdrücklich offengelassen von OLG Düsseldorf ZMR 1996, 96; vgl. auch Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 15 Rz. 20; Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 15 WEG Rz. 14; Riecke/Abramenko, a.a.O., § 13 Rz. 27; Schuschke NZM 1999, 241, 245 m. w. N.), können Beschränkungen der Nutzung aber jedenfalls vereinbart sein, sich überdies auch aus den konkreten Verhältnissen oder gar aus sonstigen Umständen ergeben (vgl. dazu Riecke/Abramenko, a.a.O., § 13 Rz. 35; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 15 Rz. 17; Schuschke NZM 1999, 241, 245).
  • KG, 08.09.1995 - 24 W 5943/94

    Regelung des Sondernutzungsrechts an einem Kfz-Einstellplatz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2006 - 20 W 152/04
    Nach der vom Landgericht zutreffend zitierten Rechtsprechung des Kammergerichts (vgl. auch NJW-RR 1996, 586 = WE 1996, 233; dem folgend: Riecke/Abramenko, WEG, § 15 Rz. 15; Schuschke NZM 1999, 1121, 1126; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 15 Rz. 27; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 15 Rz. 17; Bärmann/Pick, WEG, 16. Aufl., § 15 Rz. 9; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 13 WEG Rz. 14; zweifelnd: Köhler/Bassenge/Häublein, Anwaltshandbuch Wohnungseigentumsrecht, Teil 12 Rz. 163, 166; Erman/Grziwotz, BGB, 11. Aufl., § 15 WEG Rz. 10; Seuß WE 1996, 234) liegt es noch im Rahmen der Regelungskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft, dass dem Sondernutzungsberechtigten im Ergebnis verboten wird, sein Sondernutzungsrecht außenstehenden Dritten zur Nutzung zu überlassen.
  • BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 119/00

    Zeitliche Beschränkung des Betriebs eines Biergartens auf einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2006 - 20 W 152/04
    Ohnehin könnte sich der Berechtigte auf Vorschriften des öffentlichen Rechts hier nicht mit Erfolg berufen, um gegen eine von den Wohnungseigentümern beschlossene Gebrauchsregelung vorzugehen (vgl. Weitnauer/Lüke, a.a.O., § 15 Rz. 27; BayObLG ZWE 2001, 606).
  • BayObLG, 15.01.2003 - 2Z BR 101/02

    Schadensersatzanspruch gegen Wohnungseigentümer aufgrund Mehrheitsbeschlusses -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2006 - 20 W 152/04
    Wenn also auch eine Auslegung grundsätzlich ergeben kann, dass die Wohnungseigentümer nur deklaratorisch auf eine bereits bestehende Rechtslage verweisen wollen (vgl. hierzu BayObLG ZMR 2003, 433), gilt vorliegend etwas anderes.
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2006 - 20 W 152/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1998, 3713), der sich der Senat angeschlossen hat, sind Eigentümerbeschlüsse, die Dauerregelungen enthalten, anhand des Beschlusswortlauts unter Berücksichtigung des sonstigen Protokollinhalts auszulegen; auf die subjektiven Vorstellungen der Abstimmenden kommt es nicht an.
  • OLG Frankfurt, 07.06.2005 - 20 W 135/05

    Wohnungseigentum: Begründung der Verbindlichkeit eines Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2006 - 20 W 152/04
    Insoweit ist der Senat auch als Rechtsbeschwerdegericht nicht auf die begrenzte Nachprüfung der Auslegung durch den Tatrichter angewiesen, sondern kann den Beschluss selber auslegen (vgl. zuletzt Senat OLGR 2006, 327; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 45 Rz. 42; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 45 Rz. 87; Palandt/Bassenge, BGB, 65. Aufl., § 10 WEG Rz. 15, jeweils m. w. N.).
  • AG Hamburg-Altona, 09.11.2021 - 303a C 7/21

    Verbot der Nutzung von Standheizungen in der Tiefgarage?

    Denn diese ist gemäß § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 WEG i. V.m. der Schlussbestimmung der als Anlage K3 überreichten Hausordnung (Bl. 70 d.A.) berechtigt, die Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums einschließlich von Sondernutzungsflächen (vgl. nur zu § 15 WEG a.F. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22.06.2006 - 20 W 152/04; OLG München, Beschluss vom 03.04.2007 - 34 Wx 25/07) durch Mehrheitsbeschluss zu regeln.
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