Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 27.12.2007 - I-20 W 157/07 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- MIR - Medien Internet und Recht
Störerhaftung des Internet-Anschlussinhabers - Dem Anschlussinhaber, der ein WLAN Netz betreibt, sind zumindest die Sicherungsmaßnahmen abzuverlangen, die eine Standardsoftware erlaubt.
- LawCommunity.de
Störerhaftung durch Betrieb eines ungesicherten WLAN-Netzes
- openjur.de
- Telemedicus
Haftung des WLAN-Betreibers bei Filesharing
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- JurPC
BGB § 1004 (analog)
Störerhaftung im Rahmen des Filesharing - aufrecht.de
Keine Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht bei Mitstörerhaftung für unverschlüsselten WLAN-Zugang
- it-recht-kanzlei
"Und ewig lockt die Störerhaftung" - Verletzungen des Urheberrechts
- kanzleischroeder-kiel.de
Störerhaftung durch Betrieb eines ungesicherten WLAN-Netzes
- recht-freundlich.de: RA Thomas Feil
Störerhaftung für Tauschbörsennutzung
- raschlegal.de
Offenes WLAN / Störerhaftung des Anschlussinhabers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PKH: Störerhaftung bei Internet-Zugriff über ungesichertes WLAN-Netz
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (6)
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)
Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet für Urheberrechtsverletzungen, die ein unbekannter Dritter über seinen ungesicherten W-LAN Anschluss begeht
- financialmind.de (Kurzinformation)
Internetrecht: Auch unwissentliche WLAN-Nutzung schützt nicht vor Ärger
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Mitstörerhaftung für unverschlüsselten WLAN-Zugang
Besprechungen u.ä. (4)
- czarnetzki.eu (Entscheidungsbesprechung)
Störerhaftung für Urheberrechtsverletzung bei W-LAN-Nutzung
- jurawelt.com
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Störerhaftung im Internet und ihre Entwicklung in der neueren Rechtsprechung zum Online-Recht (Alessandro Foderà-Pierangeli)
- e-recht24.de (Entscheidungsbesprechung)
Der Inhaber eines Internetzugangs haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter
- ra-czarnetzki.de (Entscheidungsanmerkung)
Störerhaftung für Urheberrechtsverletzung bei W-LAN-Nutzung
Zeitschriftenfundstellen
- VersR 2008, 1221
- MMR 2008, 256
- MIR 2008, Dok. 056
- K&R 2008, 254
Wird zitiert von ... (11)
- OLG Frankfurt, 01.07.2008 - 11 U 52/07
Keine generelle Haftung für offenes WLAN
b) Dieselben Pflichten sollen auch den Inhaber eines Internet-Anschlusses treffen, der eine unverschlüsselte WLAN-Verbindung betreibt (LG Hamburg, CR 2006, 780; LG Mannheim, MMR 2007, 537 sowie OLG Karlsruhe, Beschluss v.11.06.2007 - 6 W 20/07; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.12.2007, I-20 W 157/07, zitiert nach Juris, OLG Hamburg, Beschluss v. 11.10.2006Az.: 5 W 152/06; OLG Köln, Beschluss v. 08.05.2007, Az.: 6 U 244/06). - LG Düsseldorf, 27.05.2009 - 12 O 134/09
Störerhaftung des Internetanschlussinhabers für Handlungen volljähriger …
Hierfür genügt es, dass der Antragsgegner den objektiv für Dritte nutzbaren Internet-Zugang vorgehalten und dem Verletzer zur Verfügung gestellt hat (OLG Düsseldorf MMR 2008, 256-257).Da er derjenige ist, der eine neue Gefahrenquelle geschaffen hat, die nur er überwachen kann, und er es somit Dritten ermöglicht, sich hinter seiner Person zu verstecken und im Schutze der von ihm geschaffenen Anonymität jedenfalls zunächst einmal ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Urheberrechtsverletzungen begehen zu können (OLG Düsseldorf MMR 2008, 256-257), erscheint es gerechtfertigt ihm auch das Verhalten volljähriger Familienangehöriger zuzurechnen .
- LG Düsseldorf, 26.08.2009 - 12 O 594/07
Überwachungs- und Verhinderungspflicht des Inhabers eines Internetanschlusses für …
In Betracht kommt etwa das Anlegen separater Benutzerkonten mit eigenem Passwort, damit nicht andere Nutzer sich hinter ihm "verstecken" können (OLG Düsseldorf I-20 W 157/07 = 12 O 302/07 LG Düsseldorf).Da er aber derjenige ist, der eine neue Gefahrenquelle geschaffen hat, die nur er überwachen kann, und er es Dritten ermöglicht hat, sich durch Nutzung seines Passwortes hinter seiner Person zu verstecken und im Schutze der von ihm geschaffenen Anonymität jedenfalls zunächst einmal ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Urheberrechtsverletzungen begehen zu können (OLG Düsseldorf MMR 2008, 256 bis 257), erscheint es gerechtfertigt ihm auch das Verhalten von Besuchern zuzurechnen.
- LG Düsseldorf, 16.07.2008 - 12 O 195/08
"Bushido und das ungeschützte WLAN" // Abmahnung wg. Urheberrechtsverletzung im …
Die Schaffung des Internetzugangs ist folglich für die Rechtsverletzung in jedem Fall kausal (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.12.2007, Az. I-20 W 157/07 m.w.N.). - LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09
Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Akteneinsichtsrecht des …
Dass die Störerhaftung im Einzelfall möglicherweise von der Verletzung der dem Anschlussinhaber obliegenden Überwachungs- und Aufsichtspflichten abhängt (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2008, 1221; OLG Frankfurt a.M., MMR 2008, 603; MMR 2008, 169; LG Frankenthal, Beschl. v. 15.09.2008 - 6 O 325/08), steht - anders als die Staatsanwaltschaft meint - der Bejahung eines berechtigten Interesses an der Akteneinsicht nicht entgegen. - LG Darmstadt, 09.10.2008 - 9 Qs 490/08
Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Anspruch geschädigter …
Denn ein solches Interesse lässt sich ebenso aus bürgerlich-rechtlichen Ansprüchen herleiten (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 406 e Rn. 3) und kommt hier vor dem Hintergrund einer verschuldensunabhängigen Störerhaftung des Anschlussinhabers aus § 97 UrhG, § 1004 BGB in Betracht (dazu OLG Düsseldorf, VersR 2008, 1221; OLG Frankfurt a. M., MMR 2008, 603; OLG Köln, Beschl. v. 08.05.2007 - 6 U 244/06; Stang/Hühner, GRUR-RR 2008, 273). - OLG Düsseldorf, 11.05.2009 - 20 W 146/08
Störerhaftung des Inhabers eines ungesicherten WLAN-Anschlusses
Der erkennende Senat hat in der vom Landgericht bereits angeführten Entscheidung zur Haftung des Inhabers eines nicht gesicherten WLAN-Anschlusses für einen Missbrauch durch unberechtigte Dritte folgendes ausgeführt (Beschluss vom 27.12.2007 - I-20 W 157/07):. - LG Düsseldorf, 16.07.2008 - 12 O 229/08
Haftung für offenes WLAN
Die Kammer teilt die von den Oberlandesgerichten Düsseldorf (Beschluss vom 27.12.2007, Aktenzeichen I- 20 W 157/07), Köln (Beschluss vom 08.05.2007, Az.: 6 U 244/06) und Hamburg (Beschluss vom 11.10.2006, Az.: 5 W 152/06) vertretene Auffassung. - LG Düsseldorf, 16.07.2008 - 12 O 232/08
Störerhaftung des WLAN-Netzbetreibers und Internet-Anschlussinhabers - Dem …
Die Kammer teilt die von den Oberlandesgerichten Düsseldorf (Beschluss vom 27.12.2007, Az.: I - 20 W 157/07), Köln (Beschluss vom 08.05.2007, Az.: 6 U 244/06) und Hamburg (Beschluss vom 11.10.2006, Az.: 5 W 152/06) vertretene Auffassung. - LG Leipzig, 08.02.2008 - 5 O 383/08
Eltern haften bei Filesharing-Abmahnungen für ihre Kinder sofern …
Die Kammer schließt sich insoweit der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az.: I-20 W 157/07, Beschluss vom 27.12.2007 = MIR 2008, Dok. 056) und des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Az.: 5 W 152/06, Beschluss vom 11.10.2006) an. - LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 51/10
Drittunterwerfung im Urheberrecht
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