Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.07.2003 - 20 W 172/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5352
OLG Frankfurt, 07.07.2003 - 20 W 172/02 (https://dejure.org/2003,5352)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.07.2003 - 20 W 172/02 (https://dejure.org/2003,5352)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Juli 2003 - 20 W 172/02 (https://dejure.org/2003,5352)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,5352) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 WoEigG
    Wohnungseigentum: Versagung der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zur Veräußerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Abänderung eines gerichtlichen Beschlusses; Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zum Verkauf einer Eigentumswohnung; Erfordernis des Vorliegens gewichtiger Gründe für Versagung der Zustimmung; Unfähigkeit der Eingliederung; Besondere Sensibilität einer ...

  • Judicialis

    WEG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 12
    Versagung der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zur Veräußerung des Wohnungseigentums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versagung der Zustimmung zur Eigentumsveräußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 04.01.1995 - 2Z BR 114/94

    Versagung der Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2003 - 20 W 172/02
    Diese Gefahr muss ihre Ursache in der Person des Erwerbers haben, ohne dass es auf ein Verschulden dieser Person ankommt (vgl. Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 12 Rz. 7; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 12 Rz. 32; vgl. auch Staudinger/Kreuzer, BGB, Stand Juni 1997, § 12 WEG Rz. 58; Sauren, WEG, 4. Aufl., § 12 Rz. 12; OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 17; OLG Zweibrücken NJW-RR 1994, 1103; BayObLG WuM 1988, 408; WuM 1995, 328, 329; NJW-RR 1999, 452, 453; WuM 2002, 156).

    Da jeder Eigentümer aber grundsätzlich in der Verfügung über sein Eigentum frei ist und die Versagung der Zustimmung zu einer bestimmten Veräußerung einen Eingriff in das Eigentumsrecht des Veräußerers bedeutet, ist eine Versagung der Zustimmung nur dann gerechtfertigt, wenn gewichtige Gründe in der Person des Erwerbers vorliegen, die befürchten lassen, er werde die Rechte der anderen Wohnungseigentümer nicht beachten (BayObLG WuM 1995, 328 f, mit einer Reihe weiterer Rechtsprechungshinweise).

    Der Senat hat also nur zu prüfen, ob das Beschwerdegericht den unbestimmten Rechtsbegriff zutreffend ausgelegt und die Subsumtion richtig vorgenommen hat (vgl. OLG Düsseldorf WuM 1997, 388, 389; BayObLG WuM 1995, 328, 329; vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 45 Rz. 90).

  • OLG Düsseldorf, 02.10.1996 - 3 Wx 240/96

    Recht der Wohnungseigentümer zur Verweigerung der Zustimmung zu einer Veräußerung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2003 - 20 W 172/02
    Diese Gefahr muss ihre Ursache in der Person des Erwerbers haben, ohne dass es auf ein Verschulden dieser Person ankommt (vgl. Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 12 Rz. 7; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 12 Rz. 32; vgl. auch Staudinger/Kreuzer, BGB, Stand Juni 1997, § 12 WEG Rz. 58; Sauren, WEG, 4. Aufl., § 12 Rz. 12; OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 17; OLG Zweibrücken NJW-RR 1994, 1103; BayObLG WuM 1988, 408; WuM 1995, 328, 329; NJW-RR 1999, 452, 453; WuM 2002, 156).

    Der Käufer dagegen hat keine vergleichbare Rechtsposition; er kann nicht verlangen, dass die Gemeinschaft sich, bevor er ihr Mitglied ist, seinen Vorstellungen anpasst (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 17).

  • BayObLG, 02.07.1999 - 2Z BR 30/99

    Beseitigungsverlangen gegen einen ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2003 - 20 W 172/02
    Allerdings hat das Landgericht in anderem Zusammenhang zutreffend darauf hingewiesen (vgl. Seite 10 des angefochtenen Beschlusses), dass sich ein Sondernutzungsrecht lediglich auf den ausschließlichen Gebrauch der zugeteilten Flächen bzw. Gebäude bezieht und als Gemeinschaftseigentum gegen wesentliche einseitige Eingriffe geschützt bleibt, so dass in der Regel etwa die Befugnis zu baulichen Änderungen im Sinne des § 22 WEG fehlt (vgl. etwa Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 15 Rz. 17; Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 15 WEG Rz. 74; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 13 WEG Rz. 17, Weitnauer/Lüke, WEG, a.a.O., § 15 Rz. 27; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 15 Rz. 12; KG WuM 1994, 225; WuM 1997, 241; BayObLG NZM 1999, 855, 856, jeweils mit weiteren Nachweisen; vgl. weiter Senat OLGZ 1991, 185).
  • OLG Frankfurt, 24.08.1990 - 20 W 49/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2003 - 20 W 172/02
    Allerdings hat das Landgericht in anderem Zusammenhang zutreffend darauf hingewiesen (vgl. Seite 10 des angefochtenen Beschlusses), dass sich ein Sondernutzungsrecht lediglich auf den ausschließlichen Gebrauch der zugeteilten Flächen bzw. Gebäude bezieht und als Gemeinschaftseigentum gegen wesentliche einseitige Eingriffe geschützt bleibt, so dass in der Regel etwa die Befugnis zu baulichen Änderungen im Sinne des § 22 WEG fehlt (vgl. etwa Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 15 Rz. 17; Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 15 WEG Rz. 74; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 13 WEG Rz. 17, Weitnauer/Lüke, WEG, a.a.O., § 15 Rz. 27; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 15 Rz. 12; KG WuM 1994, 225; WuM 1997, 241; BayObLG NZM 1999, 855, 856, jeweils mit weiteren Nachweisen; vgl. weiter Senat OLGZ 1991, 185).
  • KG, 10.01.1994 - 24 W 3851/93

    Beschränkung der Sondernutzungsrechte an Gartenflächen - Eigenmächtige Errichtung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2003 - 20 W 172/02
    Allerdings hat das Landgericht in anderem Zusammenhang zutreffend darauf hingewiesen (vgl. Seite 10 des angefochtenen Beschlusses), dass sich ein Sondernutzungsrecht lediglich auf den ausschließlichen Gebrauch der zugeteilten Flächen bzw. Gebäude bezieht und als Gemeinschaftseigentum gegen wesentliche einseitige Eingriffe geschützt bleibt, so dass in der Regel etwa die Befugnis zu baulichen Änderungen im Sinne des § 22 WEG fehlt (vgl. etwa Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 15 Rz. 17; Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 15 WEG Rz. 74; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 13 WEG Rz. 17, Weitnauer/Lüke, WEG, a.a.O., § 15 Rz. 27; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 15 Rz. 12; KG WuM 1994, 225; WuM 1997, 241; BayObLG NZM 1999, 855, 856, jeweils mit weiteren Nachweisen; vgl. weiter Senat OLGZ 1991, 185).
  • KG, 10.02.1997 - 24 W 6582/96

    Beseitigungsanspruch bei Errichtung eines Sichtschutzzauns

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2003 - 20 W 172/02
    Allerdings hat das Landgericht in anderem Zusammenhang zutreffend darauf hingewiesen (vgl. Seite 10 des angefochtenen Beschlusses), dass sich ein Sondernutzungsrecht lediglich auf den ausschließlichen Gebrauch der zugeteilten Flächen bzw. Gebäude bezieht und als Gemeinschaftseigentum gegen wesentliche einseitige Eingriffe geschützt bleibt, so dass in der Regel etwa die Befugnis zu baulichen Änderungen im Sinne des § 22 WEG fehlt (vgl. etwa Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 15 Rz. 17; Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 15 WEG Rz. 74; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 13 WEG Rz. 17, Weitnauer/Lüke, WEG, a.a.O., § 15 Rz. 27; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 15 Rz. 12; KG WuM 1994, 225; WuM 1997, 241; BayObLG NZM 1999, 855, 856, jeweils mit weiteren Nachweisen; vgl. weiter Senat OLGZ 1991, 185).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2003 - 20 W 172/02
    Dabei ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass diese nachteilige Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks der Wohnungseigentumsanlage einen Nachteil im Sinne der §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 14 WEG darstellen kann, der über das mit einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht (zur nachteilige Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks vgl. Senat NZM 1998, 962, Beschlüsse vom 15.12.1994 und 09.07.2001, Az.: 20 W 354/94 und 20 W 349/99; BGH NJW 1992, 978, 979, NJW 1979, 817, 818; BayObLG ZMR 1997, 89, 90; …
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2003 - 20 W 172/02
    Dabei ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass diese nachteilige Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks der Wohnungseigentumsanlage einen Nachteil im Sinne der §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 14 WEG darstellen kann, der über das mit einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht (zur nachteilige Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks vgl. Senat NZM 1998, 962, Beschlüsse vom 15.12.1994 und 09.07.2001, Az.: 20 W 354/94 und 20 W 349/99; BGH NJW 1992, 978, 979, NJW 1979, 817, 818; BayObLG ZMR 1997, 89, 90; …
  • BayObLG, 04.06.1998 - 2Z BR 19/98

    Nachholen einer im ersten Rechtszug unterbliebenen Beteiligung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2003 - 20 W 172/02
    Diese Gefahr muss ihre Ursache in der Person des Erwerbers haben, ohne dass es auf ein Verschulden dieser Person ankommt (vgl. Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 12 Rz. 7; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 12 Rz. 32; vgl. auch Staudinger/Kreuzer, BGB, Stand Juni 1997, § 12 WEG Rz. 58; Sauren, WEG, 4. Aufl., § 12 Rz. 12; OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 17; OLG Zweibrücken NJW-RR 1994, 1103; BayObLG WuM 1988, 408; WuM 1995, 328, 329; NJW-RR 1999, 452, 453; WuM 2002, 156).
  • BayObLG, 31.10.2001 - 2Z BR 37/01

    Versagung der Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums - wichtiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2003 - 20 W 172/02
    Diese Gefahr muss ihre Ursache in der Person des Erwerbers haben, ohne dass es auf ein Verschulden dieser Person ankommt (vgl. Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 12 Rz. 7; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 12 Rz. 32; vgl. auch Staudinger/Kreuzer, BGB, Stand Juni 1997, § 12 WEG Rz. 58; Sauren, WEG, 4. Aufl., § 12 Rz. 12; OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 17; OLG Zweibrücken NJW-RR 1994, 1103; BayObLG WuM 1988, 408; WuM 1995, 328, 329; NJW-RR 1999, 452, 453; WuM 2002, 156).
  • OLG Zweibrücken, 18.02.1994 - 3 W 200/93
  • OLG Köln, 12.01.2000 - 16 Wx 149/99

    WEG; Bauliche Veränderungen

  • BayObLG, 29.06.1988 - BReg. 2 Z 164/87

    Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme eines Verwalters auf Erteilung oder

  • KG, 15.06.1988 - 24 W 5594/87
  • OLG Frankfurt, 17.08.1998 - 20 W 30/97

    Verhältnis der Vorschriften einer Gemeinschaftsordnung zum

  • OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 20 W 493/04

    Wohnungseigentum: Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung von

    Da jeder Eigentümer aber grundsätzlich in der Verfügung über sein Eigentum frei ist und die Versagung der Zustimmung zu einer bestimmten Veräußerung einen Eingriff in das Eigentumsrecht des Veräußerers bedeutet, ist eine Versagung der Zustimmung nur gerechtfertigt, wenn gewichtige Gründe in der Person des Erwerbers vorliegen, die befürchten lassen, er werde die Rechte der anderen Wohnungseigentümer nicht beachten (vgl. Senat, Beschluss vom 07.07.2003, 20 W 172/02; BayObLG WuM 1995, 328 m.w.N.).
  • AG Philippsburg, 19.01.2018 - 1 C 167/17

    WEG - Verweigerung der Veräußerungszustimmung

    Die Situation ist in ihrer Gesamtintensität auch nicht etwa vergleichbar mit dem einer einen wichtigen Grund bejahenden Entscheidung des OLG Frankfurt aus dem Jahr 2003 (Az. 20 W 172/02, Beschluss vom 07.07.2003, juris) zu Grunde liegenden Sachverhalt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht