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OLG Frankfurt, 31.01.2003 - 20 W 173/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2247 BGB, § 2361 BGB
Formungültigkeit eines eigenhändigen Testaments: Einziehung eines Erbscheins; Unterschrift der Erblasserin auf dem das Testament enthaltenden Briefumschlag - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abschließende Unterschrift einer letztwilligen Verfügung; Einziehung des Erbscheins
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Testament - Mutti auf der Vorderseite als Unterschrift
- Judicialis
BGB § 2247
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2247
Aufschrift "Mutti" auf der Vorderseite eines Testaments als Unterschrift - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 15.01.2002 - 9 T 673/01
- OLG Frankfurt, 31.01.2003 - 20 W 173/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 07.05.1991 - BReg. 1a Z 65/90
Rechtswirksame Anordnung der Testamentsvollstreckung ; Anordnung einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2003 - 20 W 173/02
Sie obliegt daher dem Gericht der Tatsacheninstanz und kann vom Gericht der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler überprüft werden (BayObLG FamRZ 1992, 477 ff).