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   OLG Frankfurt, 04.07.2006 - 20 W 179/04   

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https://dejure.org/2006,5772
OLG Frankfurt, 04.07.2006 - 20 W 179/04 (https://dejure.org/2006,5772)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.07.2006 - 20 W 179/04 (https://dejure.org/2006,5772)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Juli 2006 - 20 W 179/04 (https://dejure.org/2006,5772)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 WoEigG, § 16 WoEigG, § 21 Abs 4 WoEigG, § 45 Abs 1 WoEigG
    Wohnungseigentum: Antragsablehnung als Voraussetzung für die gerichtliche Durchsetzung eines Anspruchs auf ordnungsgemäße Verwaltung; Umlage von Heizkosten innerhalb einer Hotelanlage; Zulässigkeit einer Anschlussbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentum: Antragsablehnung als Voraussetzung für die gerichtliche Durchsetzung eines Anspruchs auf ordnungsgemäße Verwaltung; Umlage von Heizkosten innerhalb einer Hotelanlage; Zulässigkeit einer Anschlussbeschwerde)

  • Judicialis

    WEG § 16; ; WEG § 43; ; WEG § 45

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16; WEG § 43; WEG § 45
    Änderung einer Vereinbarung in einer Gemeinschaftsordnung bezüglich verbrauchsabhängiger Heizkostenabrechnung - Zulässigkeit einer ursprünglich unzulässigen sofortigen weiteren Beschwerde bei Einlegung einer sofortigen weiteren Beschwerde durch die andere Seite

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umlage von Heizkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Änderung einer die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten vorschreibenden Vereinbarung in einer Gemeinschaftsordnung ; Geltendmachung eines Änderungsanspruchs im Beschlussanfechtungsverfahren; Zulässigwerden einer unzulässigen sofortige weiteren Beschwerde

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Jahresabrechnung in einer Hotelanlage (IMR 2007, 1005)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2006, 873
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Beschlussanfechtung und Auskunft durch den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2006 - 20 W 179/04
    Die langjährig geübte Praxis ersetzt unabhängig von ihrer Dauer allenfalls dann eine förmliche Abänderungsvereinbarung, wenn feststeht, dass sämtliche Wohnungseigentümer sie in dem Bewusstsein vornehmen, die Regelung in der Gemeinschaftsordnung zu ändern und durch eine neue zu ersetzen (vgl. auch Senat, Beschluss vom 08.02.2005, 20 W 231/01, OLGR 2005, 783 m. w. N.).

    Eine Aufschlüsselung ist jedenfalls insoweit erforderlich, als es einem berechtigten Informationsbedürfnis entspricht (vgl. Senat, Beschluss vom 08.02.2005, 20 W 231/01).

  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2006 - 20 W 179/04
    Es kann dahinstehen, ob ein solcher Anspruch in einem Verfahren, insbesondere einem - wie hier auch - Beschlussanfechtungsverfahren, überhaupt einredeweise geltend gemacht werden könnte (vgl. dazu BGHZ 130, 304, 312; OLG Celle NZM 1998, 577; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 10 Rz. 42; Riecke/Elzer, a.a.O., § 10 Rz. 204; vgl. auch Staudinger/Bub, a.a.O., § 16 WEG Rz. 274, je m. w. N.).

    Dies erscheint allerdings bereits deshalb zweifelhaft, weil die in der Gemeinschaftsordnung mit Vereinbarungscharakter getroffene Regelung grundsätzlich gilt, solange sie nicht durch eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer - oder eben durch eine sie ersetzende gerichtliche Entscheidung - abgeändert worden ist; ein Eigentümerbeschluss kann immer nur daran gemessen werden, was in der Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gilt (vgl. BGHZ 130, 304, 312; KG WuM 1992, 560; Briesemeister FGPrax 1998, 131, je m. w. N.).

  • BayObLG, 28.01.1993 - 2Z BR 125/92

    Erfassung des Wärmeverbrauchs an Heizkörpern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2006 - 20 W 179/04
    Gleiches gilt für den weiteren Einwand der Antragsgegner, dass die Eigentumsanlage anders als in der Teilungserklärung vorgesehen bzw. nicht vollständig errichtet worden sei, also der den Vereinbarungen zugrunde liegenden Verhältnissen nicht mehr entspreche (vgl. dazu etwa Staudinger/Bub, a.a.O., § 16 WEG Rz. 270; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 16 Rz. 119, jeweils m. w. N.; für die Kosten nach der Heizkostenverordnung vgl. auch Niedenführ/Schulze, a.a.O., HeizkostenV Rz. 16; BayObLG WuM 1993, 298).
  • KG, 10.07.1992 - 24 W 111/92

    Anwendbarkeit einer vom Gericht ausgesprochene Änderung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2006 - 20 W 179/04
    Dies erscheint allerdings bereits deshalb zweifelhaft, weil die in der Gemeinschaftsordnung mit Vereinbarungscharakter getroffene Regelung grundsätzlich gilt, solange sie nicht durch eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer - oder eben durch eine sie ersetzende gerichtliche Entscheidung - abgeändert worden ist; ein Eigentümerbeschluss kann immer nur daran gemessen werden, was in der Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gilt (vgl. BGHZ 130, 304, 312; KG WuM 1992, 560; Briesemeister FGPrax 1998, 131, je m. w. N.).
  • OLG Celle, 26.01.1998 - 4 W 228/97

    Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung wegen grober Unbilligkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2006 - 20 W 179/04
    Es kann dahinstehen, ob ein solcher Anspruch in einem Verfahren, insbesondere einem - wie hier auch - Beschlussanfechtungsverfahren, überhaupt einredeweise geltend gemacht werden könnte (vgl. dazu BGHZ 130, 304, 312; OLG Celle NZM 1998, 577; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 10 Rz. 42; Riecke/Elzer, a.a.O., § 10 Rz. 204; vgl. auch Staudinger/Bub, a.a.O., § 16 WEG Rz. 274, je m. w. N.).
  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2006 - 20 W 179/04
    Grundsätzlich wird die unzulässige sofortige weitere Beschwerde dadurch zulässig, dass auch die andere Seite sofortige weitere Beschwerde eingelegt hat und dadurch eine Überprüfung in der Hauptsache im Wege der nach wie vor zulässigen Anschlussrechtsbeschwerde möglich ist, für die es auf das Erreichen einer Mindestbeschwer nicht ankommt (vgl. dazu etwa BGH NJW 1995, 2036; Riecke/Abramenko, a.a.O., § 45 Rz. 13; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 45 WEG Rz. 24, 25, 36).
  • OLG Frankfurt, 20.06.1984 - 20 W 602/83
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2006 - 20 W 179/04
    Die Jahresabrechnung ist in einer so übersichtlichen Form vorzulegen, dass ein durchschnittlicher Wohnungseigentümer ohne große Mühe eine Übersicht über die tatsächlich angefallenen Ausgaben der Gemeinschaft und ihre Aufbringung gewinnen kann; eine bloße Errechenbarkeit - ggf. unter Beiziehung weiterer Unterlagen - reicht nicht (vgl. Senat ZWE 2006, 194; OLGZ 1984, 333; Sauren, WEG, 4. Aufl., § 28 Rz. 17).
  • BayObLG, 26.04.2001 - 2Z BR 26/01

    Einheitliche Vermietung von Gemeinschaftseigentum und sämtlicher Wohnungen an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2006 - 20 W 179/04
    In einem anderen Fall hat das gleiche Gericht (vgl. BayObLG NZM 2001, 1142) demgegenüber festgestellt, dass in einer Jahresabrechnung oder einem Wirtschaftsplan Kosten einer Rezeption dann nicht eingestellt werden dürfen, wenn diese nur die Betriebsgesellschaft, nicht aber die Wohnanlage als solche betreffen; die Umlegung ist danach nicht zulässig, wenn nicht sämtliche Wohnungseigentümer auch Mitglieder der Betriebsgesellschaft sind.
  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03

    Wohnungseigentumsrecht: Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen über eine

    Grundsätzlich wird eine unzulässige sofortige weitere Beschwerde dadurch zulässig, dass auch die andere Seite sofortige weitere Beschwerde eingelegt hat und dadurch eine Überprüfung in der Hauptsache im Wege der nach wie vor zulässigen Anschlussrechtsbeschwerde möglich ist, für die es auf das Erreichen einer Mindestbeschwer nicht ankommt (vgl. dazu etwa BGH NJW 1995, 2036; Riecke/Abramenko, a.a.O., § 45 Rz. 13; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 45 WEG Rz. 24, 25, 36; Senat, Beschluss vom 04.07.2006, Az. 20 W 179/04).
  • LG München I, 16.11.2009 - 1 S 4964/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der

    So entspricht es allgemeiner Meinung, dass bei auf § 21 IV WEG gestützten Ansprüchen eines Eigentümers gegen die übrigen Eigentümer einer WEG grundsätzlich der Anspruchsteller zunächst die Eigentümerversammlung mit seinem Anspruch befassen muss, bevor er Klage erheben kann (OLG Frankfurt ZMR 2006, 873; Spielbauer/Then, WEG, § 21 Rz. 39; Bärmann/Merle, WEG, 10. Aufl., § 21 Rz. 56; Niedenführ, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 37; Drabek, in: Riecke/Schmid, WEG, 10. Aufl., § 21 Rz. 152).
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