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   OLG Frankfurt, 27.06.2017 - 20 W 179/17   

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https://dejure.org/2017,38395
OLG Frankfurt, 27.06.2017 - 20 W 179/17 (https://dejure.org/2017,38395)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.06.2017 - 20 W 179/17 (https://dejure.org/2017,38395)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Juni 2017 - 20 W 179/17 (https://dejure.org/2017,38395)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Transmortale Vollmacht

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GBO §§ 39, 40 Abs. 1
    Keine Voreintragung des Erben bei durch transmortal Bevollmächtigten beantragter Eintragung einer Finanzierungsgrundschuld

  • notar-drkotz.de

    Transmortale Vollmacht Eintragung einer Grundschuld an Nachlassgrundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 39; GBO § 40
    Transmortale Vollmacht; Voreintragung; Finanzierungsbelastung; Auflassungsvormerkung

  • rechtsportal.de

    GBO § 39 ; GBO § 40
    Wirkungen einer transmortalen Vollmacht nach dem Tod des Vollmachtgebers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Transmortale Vollmacht: Keine Voreintragung des Erben nötig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang einer transmortalen Vollmacht

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 787
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 09.03.2015 - 20 W 49/15

    Wirkungsumfang einer transmortalen Vollmacht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.06.2017 - 20 W 179/17
    Aufgrund der umfassenden Ermächtigung in der transmortalen Vollmacht der Erblasserin hat der Antragsteller zu 1) als Bevollmächtigter innerhalb der ihm eingeräumten Vertretungsmacht die Befugnis, über das zum Nachlass gehörende Vermögen in Vertretung des Erben zu verfügen, ohne dass er den Erben, für den er handelt, namhaft machen müsste (Senat NotBZ 2015, 268; Senat, Beschluss vom 06.02.2014, Az. 20 W 23/2014, mwN, n.v.).
  • KG, 02.08.2011 - 1 W 243/11

    Grundbuchverfahren: Antrag eines Erben auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.06.2017 - 20 W 179/17
    Dies sei jedoch auf Fälle zu beschränken, in denen der Erbe sofort mit der Belastung aus dem Grundbuch verschwinde (KG Berlin, FGPrax 2011, 270 [KG Berlin 02.08.2011 - 1 W 243/11] mwN; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. A., Rz. 142; Demharter, aaO, § 40 Rz. 17; KEHE-Volmer, aaO, § 40 Rz. 16; Bauer/von Oefele, aaO, § 40 Rz. 19).
  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 219/09

    Zwangsversteigerung bei Auflösung einer zweigliedrigen Erbengemeinschaft durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.06.2017 - 20 W 179/17
    Hinzu kommt, dass auch bei der vorliegenden Fallgestaltung der Gesetzeszweck der Ausnahmevorschrift des § 40 GBO zutrifft: Diese zielt auf die Vermeidung der Eintragung des Erben, wenn dieser durch Übertragung des ererbten Rechts ohnehin alsbald wieder aus dem Grundbuch ausscheidet, um den Beteiligten die Kosten einer unnötigen Eintragung zu ersparen (BGH NJW 2011, 525; Senat, Beschluss vom 06.02.2014, aaO).
  • OLG Celle, 16.08.2019 - 18 W 33/19

    Beurkundungsbedürftigkeit widerruflicher General- und Vorsorgevollmacht

    Der notarielle Vertrag lag innerhalb der ihm eingeräumten Vertretungsmacht mit der Befugnis, über das zum Nachlass gehörende Vermögen in Vertretung der Erben zu verfügen, ohne dass er die Erben, für die er handelt, namhaft machen müsste (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 27.6.2017 - 20 W 179/17, ZEV 2017, 719, beck-online).

    Dies sei jedoch auf Fälle zu beschränken, in denen der Erbe sofort mit der Belastung aus dem Grundbuch verschwinde (OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 27.6.2017 - 20 W 179/17, ZEV 2017, 719, beck-online unter Verweis auf KG v. 2.8.2011 - 1 W 243/11, FGPrax 2011, 270 mwN; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl. Rn. 142; Demharter § 40 Rn. 17; Volmer § 40 Rn. 16; Bauer/von Oefele § 40 Rn. 19).

    Die Finanzierungsgrundschuld ist ohne weiteres identifizierbar, weil sie entweder bei Abschluss des Erwerbsvorgangs von dem Erben bzw. dem vom Erblasser Bevollmächtigten und dem Käufer gemeinsam oder binnen kurzer Zeit nach Abschluss des Kaufvertrags vom Käufer aufgrund einer im Kaufvertrag erteilten Finanzierungsvollmacht bestellt wird (OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 27.6.2017 - 20 W 179/17, ZEV 2017, 719, beck-online unter Verweis auf dortige Entscheidung v. 6.2.2014 - 20 W 23/14; Milzer DNotZ 2009, 325; Böttcher § 40 Rn. 28).

  • OLG Bremen, 29.11.2021 - 3 W 22/21

    Grundbuchverfahren: Belastung eines Grundstücks mit einer

    Das OLG Celle (Beschluss vom 16.08.2019 - 18 W 33/19) hat diese Frage zuletzt unter Verweis auf die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte in Frankfurt (Beschluss vom 27.06.2017 - 20 W 179/17), Köln (Beschluss vom 16.03.2018 - I-2 Wx 123/18, 2 Wx 123/18) und Stuttgart (Beschluss vom 17.10.2018 - 8 W 311/18) mit der Erwägung verneint, dass das Handeln des transmortal Bevollmächtigten rechtskonstruktiv mit dem Handeln eines Nachlasspflegers vergleichbar sei.

    Auch eine entsprechende Anwendung des - als Ausnahmevorschrift ohnehin eng auszulegenden (OLG München, Beschluss vom 27. April 2006 - 32 Wx 67/06 -, Rn. 17, juris) - § 40 Abs. 1 GBO auf Fallkonstellationen wie die vorliegende scheidet nach Ansicht des Senates aus (entgegen OLG Celle, Beschluss vom 16. August 2019 - 18 W 33/19; OLG Köln, Beschluss vom 16. März 2018 - I-2 Wx 123/18; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 8 W 311/18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.2017 - 20 W 179/17; KG Berlin, Beschluss vom 22.10.2020 - 1 W 1357/20 -, allesamt juris).

    Das Handeln eines transmortal Bevollmächtigten ist des Weiteren auch nicht mit dem eines Nachlasspflegers rechtskonstruktiv vergleichbar (so allerdings OLG Celle, Beschluss vom 16. August 2019 - 18 W 33/19 -, Rn. 20; OLG Köln, Beschluss vom 16. März 2018 - I-2 Wx 123/18 -, Rn. 27; KG Berlin, Beschluss vom 22.10.2020 - 1 W 1357/20 -, Rn. 9; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 8 W 311/18 -, Rn. 14, OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.2017 - 20 W 179/17 -, Rn. 21; allesamt zitiert nach juris; wie hier u.a.: Dressler-Berlin, FGPrax 2020, 10, 13; Weber, DNotZ 2018, 884, 896 f.; Kramer, FGPrax 2019, 13, 14).

  • OLG Stuttgart, 02.11.2018 - 8 W 312/18

    Grundbuchsache: Belastung eines Grundstücks mit einer Finanzierungsgrundschuld

    Eine neuere, im Vordringen befindliche Auffassung will auf das Erfordernis einer Voreintragung über den Wortlaut des § 40 Abs. 1 GBO hinausgehend auch bei der Belastung des vererbten Grundstücks mit einer Finanzierungsgrundschuld verzichten, weil andernfalls das Ziel der Regelung, dem Erwerber die unter Umständen kostenpflichtige (GNotKG KV Nr. 14110 Abs. 1 Satz 1) und zeitaufwändige Berichtigung des Grundbuchs in Fällen häufig vorkommender Fremdfinanzierung zu ersparen, ohne sich notariell beratener Ausweichstrategien - Abwicklung des Übertragungsgeschäfts über ein Notaranderkonto, Verpfändung des Übereignungsanspruchs an die finanzierende Bank oder gar Verschweigen des Ablebens des Erblassers gegenüber dem Grundbuchamt (zu den Gestaltungsmöglichkeiten: Wendt, ErbR 2018, 137, zu II, 2; Becker, ZNotP 2018, 225, C) - bedienen zu müssen, nicht erreicht werden könne (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.2017 - 20 W 179/17; OLG Köln Beschluss vom 16.03.2018 - I-2 Wx 123/18; Böttcher a.a.O., Rn. 28; Ott, notar 2018, 189; Wendt a.a.O. zu IV; Becker a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 17.10.2018 - 8 W 311/18

    Grundbuchverfahren: Belastung eines Grundstücks mit einer

    Zur Begründung hat die Rechtspflegerin ausgeführt, der von dem vertretungsbefugten Notar herangezogenen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Frankfurt (Beschluss vom 27.06.2017 - 20 W 179/17) und Köln (Beschluss vom 16.03.2018 - I-2 Wx 123/18), wonach bei Veräußerung eines Grundstücks durch einen transmortal Bevollmächtigten die Voreintragung der Erben für die Eintragung einer Finanzierungsbelastung in entsprechender Anwendung des § 40 Abs. 1 GBO entbehrlich sei, könne nicht gefolgt werden.

    Eine neuere, im Vordringen befindliche Auffassung will auf das Erfordernis einer Voreintragung über den Wortlaut des § 40 Abs. 1 GBO hinausgehend auch bei der Belastung des vererbten Grundstücks mit einer Finanzierungsgrundschuld verzichten, weil andernfalls das Ziel der Regelung, dem Erwerber die unter Umständen kostenpflichtige (GNotKG KV Nr. 14110 Abs. 1 Satz 1) und zeitaufwändige Berichtigung des Grundbuchs in Fällen häufig vorkommender Fremdfinanzierung zu ersparen, ohne sich notariell beratener Ausweichstrategien - Abwicklung des Übertragungsgeschäfts über ein Notaranderkonto, Verpfändung des Übereignungsanspruchs an die finanzierende Bank oder gar Verschweigen des Ablebens des Erblassers gegenüber dem Grundbuchamt (zu den Gestaltungsmöglichkeiten: Wendt, ErbR 2018, 137, zu II, 2; Becker, ZNotP 2018, 225, C) - bedienen zu müssen, nicht erreicht werden könne (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.2017 - 20 W 179/17; OLG Köln Beschluss vom 16.03.2018 - I-2 Wx 123/18; Böttcher a.a.O., Rn. 28; Ott, notar 2018, 189; Wendt a.a.O. zu IV; Becker a.a.O.).

  • OLG Köln, 16.03.2018 - 2 Wx 123/18

    Wirkungen einer transmortalen Vollmacht

    Der Senat schließt sich indes der Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschluss vom 27.06.2017 - 20 W 179/17, ZEV 2017, 719-721) an, das hierzu u.a. Folgendes ausgeführt hat:.
  • OLG Hamm, 25.11.2022 - 15 W 114/22

    Keine analoge Anwendung des § 40 GBO bei isolierter Bestellung von

    Zwar steht bei ihr ebenso wenig wie bei der Eintragung einer Eigentumsvormerkung fest, dass die Eintragung des Käufers im Grundbuch tatsächlich auch erfolgt oder gar "innerhalb verhältnismäßig kurzer Zeit" nachfolgen wird (a.A.: OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.2017, Az.: 20 W 179/17 - juris; OLG Celle, Beschluss vom 16.08.2019, Az.: 18 W 33/19 - juris; OLG Köln, Beschluss vom 16.03.2019, Az.: 2 Wx 123/18 - juris; Böttcher in: Meikel, a.a.O., § 40 Rn. 28).

    Ebenso wenig lassen sich der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansicht, dass die Voreintragung der Erben dann nicht erforderlich ist, wenn ein transmortal Bevollmächtigter über ein Grundstück verfügt und dieses mit einer Finanzierungsgrundschuld belastet (so: OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.2017, Az.: 20 W 179/17 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 22.10.2020, Az.: 1 W 1357/20 - juris; OLG Celle, Beschluss vom 16.08.2019, Az.: 18 W 33/19 - juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.10.2018, Az.: 8 W 311/18 - juris; OLG Köln, Beschluss vom 16.03.2018, Az.: 2 Wx 123/18 - juris), Argumente für eine analoge Anwendung des § 40 Abs. 1 GBO bei einer Belastung des Grundstücks mit einer Finanzierungsgrundschuld durch die Erben oder durch einen von diesen Bevollmächtigten entnehmen.

    Sie beruht darauf, dass das Handeln des transmortal Bevollmächtigten rechtskonstruktiv mit dem Handeln eines Nachlasspflegers vergleichbar ist, für den ausdrücklich die Ausnahme vom Voreintragungsgrundsatz nach § 40 Abs. 1, Fall 2, Alt. 2 GBO gilt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.2017, Az.: 20 W 179/17 - juris).

    Soweit als Hilfserwägung für eine Entbehrlichkeit der Voreintragung der Erben darüber hinaus das Argument herangezogen wird, dass es Sinn und Zweck des § 40 GBO sei, den Erben die Kosten einer unnötigen Eintragung zu ersparen, wenn diese durch Übertragung des ererbten Rechts ohnehin alsbald wieder aus dem Grundbuch ausscheiden würden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.2017, Az.: 20 W 179/17 - juris), vermag allein das Kosteninteresse eine analoge Anwendung des § 40 GBO nicht zu rechtfertigen.

  • OLG München, 15.01.2019 - 34 Wx 400/18

    Streit um Eintragung einer Auflassungsvormerkung nebst Finanzierungsgrundschuld

    Auf die höchstrichterlich nicht geklärte Frage, ob von einer Voreintragung der Erben abgesehen werden kann, wenn eine Eigentumsübertragungsvormerkung verbunden mit einer Finanzierungsgrundschuld auf der Grundlage einer von den Erben, gegebenenfalls unter Inanspruchnahme einer über den Tod hinaus geltenden Vollmacht, abgegebenen Bewilligung eingetragen werden soll, kommt es vorliegend nicht an (befürwortend: OLG Stuttgart, Beschluss vom 2.11.2018, 8 W 312/18, juris; dass. ZErb 2018, 337; OLG Köln FGPrax 2018, 106 m. Anm. Bestelmeyer; OLG Frankfurt MittBayNot 2018, 247 m. Anm. Milzer; Wendt ErbR 2018, 137; Böttcher NJW 2018, 2936/2939; Cramer ZfIR 2017, 834/835; Ott notar 2018, 189; Becker ZNotP 2018, 225; ablehnend: KG FGPrax 2011, 270; Zeiser in Hügel/BeckOK § 40 Rn. 20; Demharter § 40 Rn. 17; Bauer in Bauer/Schaub § 40 Rn. 19; Schöner/Stöber Rn. 142 a. E.; Bestelmeyer FGPrax 2018, 107; Weber DNotZ 2018, 884/895 ff.; ohne Aussage zur Belastung mit einem Finanzierungsgrundpfandrecht: BGH ZfIR 2018, 826/827 m. Anm. Niesse).
  • OLG Köln, 11.03.2019 - 2 Wx 82/19

    Transmortale Vollmacht

    Soweit die Vorschrift in der Rechtsprechung über den Wortlaut hinaus auf Grundschuldbestellungen angewendet worden ist (OLG Frankfurt ZEV 2017, 719; Senat FGPrax 2018, 106; OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.11.2018, 8 W 312/18 - juris -), lag dem zugrunde, dass in den betreffenden Fallkonstellationen der Gesetzeszweck der Ausnahmevorschrift zutraf.
  • OLG Köln, 19.12.2019 - 2 Wx 343/19

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes

    Soweit die Vorschrift in der Rechtsprechung über den Wortlaut hinaus auf Grundschuldbestellungen angewendet worden ist (OLG Frankfurt ZEV 2017, 719; Senat FGPrax 2018, 106; OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.11.2018, 8 W 312/18 - juris -), lag dem zugrunde, dass in den betreffenden Fallkonstellationen der Gesetzeszweck der Ausnahmevorschrift zutraf.
  • OLG Frankfurt, 01.11.2022 - 20 W 116/22

    Wirksamkeit einer Unterschriftsbeglaubigung durch den Ortsgerichtsvorsteher in

    Der erkennende Senat hat sich in einer Fallgestaltung für eine entsprechende Anwendung des § 40 Abs. 1, 2. Alt. GBO ausgesprochen, in der es um Erklärungen (dort: Bewilligung einer Auflassungsvormerkung und einer Grundschuld) eines transmortal durch den Erblasser Bevollmächtigten ging, weil dessen Erklärung für den Erben bindend geworden und dies rechtskonstruktiv vergleichbar mit dem Handeln eines Nachlasspflegers ist, für welches die Ausnahme vom Voreintragungsgrundsatz nach § 40 Abs. 1, 2. Alt. GBO ausdrücklich gilt (vgl. ZEV 2017, 719, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 14.11.2023 - 20 W 155/22

    Handeln aufgrund Vollmacht über den Tod hinaus

  • OLG Karlsruhe, 18.10.2021 - 19 W 72/21

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamts; Eintragung einer

  • OLG Dresden, 18.08.2020 - 17 W 605/20

    Voreintragungsgrundsatz bei Bestellung einer Finanzierungsgrundschuld

  • OLG Düsseldorf, 05.01.2021 - 25 Wx 58/20

    Antrag auf Eintragung einer Grundschuld Voraussetzungen einer Ausnahme vom

  • OLG Jena, 18.02.2022 - 3 W 8/22

    Voreintragung der Erben des Grundstückseigentümers bei Grundschuldbestellung für

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