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   OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 20 W 188/16   

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OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 20 W 188/16 (https://dejure.org/2017,34938)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.08.2017 - 20 W 188/16 (https://dejure.org/2017,34938)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. August 2017 - 20 W 188/16 (https://dejure.org/2017,34938)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2229 BGB, § 2358 BGB, § 26 FamFG, § 69 Abs. 1 FamFG
    Zu den Voraussetzungen der Feststellung einer Testierunfähigkeit bei behaupteten krankhaften Wahnvorstellungen einer Erblasserin

  • IWW

    BGB § 2229; BGB § 2358; FamFG § 26; FamFG § 69 Abs. 1

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2229, 2358; FamFG §§ 26, 69 Abs. 1
    Zur Feststellung der Testierunfähigkeit im Erbscheinsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zu den Voraussetzungen der Feststellung einer Testierunfähigkeit bei behaupteten krankhaften Wahnvorstellungen einer Erblasserin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Testierunfähigkeit; Testierfähigkeit; Wahnvorstellungen; Wahn; chronifizierter Wahn; Sachverständigengutachten; Zurückverweisung; Sachverhaltsermittlung

  • rechtsportal.de

    BGB § 2229 Abs. 4
    Umfang der Sachaufklärungspflicht des Nachlassgerichts bei Anzeichen für eine Testierunfähigkeit der Erblasserin aufgrund krankhafter Wahnvorstellungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    OLG für strenge Prüfung der Testierfähigkeit beim Verdacht chronischer Wahnvorstellungen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Strenge Prüfung der Testierfähigkeit beim Verdacht chronischer Wahnvorstellungen

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Bei Verdacht chronischer Wahnvorstellungen ist strengere Prüfung der Testierfähigkeit vorzunehmen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Strenge Prüfung der Testierfähigkeit beim Verdacht chronischer Wahnvorstellungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Testierunfähigkeit bei chronischen Wahnvorstellungen über die Motive der Testamentserrichtung i.d.R. gegeben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Strenge Prüfung der Testierfähigkeit beim Verdacht chronischer Wahnvorstellungen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Erblasserin mit Wahnvorstellungen? - Seniorin fürchtete sich vor Dieben und setzte schließlich "ihre" Detektive als Erben ein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Prüfung der Testierfähigkeit einer psychisch erkrankten Erblasserin

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Bei Verdacht chronischer Wahnvorstellungen ist die Testierfähigkeit streng zu prüfen

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Testament unwirksam? - Testierfähigkeit bei Wahnvorstellungen und Demenz

  • erbrecht-anwalt.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Feststellung der Testierfähigkeit

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Strenge Prüfung der Testierfähigkeit beim Verdacht chronischer Wahnvorstellungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Testierfähigkeit beim Verdacht chronischer Wahnvorstellungen muss strenger Prüfung unterzogen werden - Krankhafte und wahnhafte Störungen können freie Willensbildung ausschließen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 468
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BayObLG, 27.07.2001 - 1Z BR 84/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 20 W 188/16
    Grundsätzlich ist dabei weiterhin zu beachten, dass es keine notwendige Voraussetzung der Testierunfähigkeit ist, dass (auch) ein Versagen auf intellektuellem Gebiet vorliegt; auch wenn in dieser Hinsicht keine Defekte festzustellen sind, aber die Freiheit des Willensentschlusses durch krankhafte Störungen der Motiv- und Willensbildung aufgehoben ist, liegt eine Testierunfähigkeit vor (vergleiche u.a. BayOblG, Beschluss vom 27.07.2001, Az. 1Z BR 84/00 für den Fall eines Altersparanoids im Sinne eines Bestehlungswahns).

    Bei einer derartigen Störung der Motiv- und Willensbildung kann eine Testierunfähigkeit letztlich auch dann gegeben sein, wenn der Erblasser - wie vorliegend wohl auch die Erblasserin - im Übrigen bis zu seinem Tode imstande gewesen ist, sich selbst zu versorgen und seine gesamten Angelegenheiten selbst zu erledigen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 27.07.2001, a.a.O.).

    Der Erblasser muss also in der Lage gewesen sein, sich ein von seinen Wahnvorstellungen unbeeinflusstes Urteil über seine Rechtsnachfolge von Todes wegen zu bilden (BayObLG, Beschluss vom 27.07.2001, a.a.O.).

    Insbesondere auch das Bayerische Oberste Landesgericht hat in späteren Entscheidungen Wahnvorstellungen zu Recht nicht mehr unter den Begriff der Psychopathie gefasst (vergleiche u.a. BayObLG, Beschlüsse vom 17.08.2004, a.a.O, 24.10.2001, a.a.O. und 27.07.2001, a.a.O.; jedenfalls im Leitsatz seines Beschlusses vom 21.07.1999, a.a.O., hat das Bayerische Oberste Landesgericht sogar eine ausdrückliche Abgrenzung zu seinem Beschluss vom 31.01.1991, a.a.O, erklärt).

  • BayObLG, 31.01.1991 - BReg. 1a Z 37/90

    Testierfähigkeit bei Vorliegen einer geistigen Störung; Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 20 W 188/16
    Hinzu kommen muss für die Bejahung einer Testierunfähigkeit dann aber weiterhin, da eine von Wahnvorstellungen besessene Person in Bereichen, die mit diesen Wahnvorstellungen nicht zusammenhängen, durchaus normal und vernünftig handeln und denken kann, dass sich die Wahnvorstellungen inhaltlich auf Themen beziehen, die für die Willensbildung in Bezug auf die Testamentserrichtung relevant sind (vgl. u.a. BayObLG, Beschlüsse vom 27.07.01, a.a.O., vom 14.09.2001, Az. 1Z BR 124/00 und vom 31.01.1991, Az. BReg 1 a Z 37/90, jeweils zitiert nach juris; Cording, a.a.O., 118; so auch Venzlaff/Förster, Psychiatrische Begutachtung, 4. Aufl., S. 519).

    Soweit das Bayerische Oberste Landesgericht in seinem Beschluss vom 31.01.1991 (a.a.O.) auch krankhafte Wahnvorstellungen als im weiteren Sinne in den Bereich der Psychopathie fallend angesehen hat, handelt es sich offensichtlich um eine Einzelentscheidung, die so in der nachfolgenden Rechtsprechung nicht mehr vertreten worden ist und vertreten wird.

    Insbesondere auch das Bayerische Oberste Landesgericht hat in späteren Entscheidungen Wahnvorstellungen zu Recht nicht mehr unter den Begriff der Psychopathie gefasst (vergleiche u.a. BayObLG, Beschlüsse vom 17.08.2004, a.a.O, 24.10.2001, a.a.O. und 27.07.2001, a.a.O.; jedenfalls im Leitsatz seines Beschlusses vom 21.07.1999, a.a.O., hat das Bayerische Oberste Landesgericht sogar eine ausdrückliche Abgrenzung zu seinem Beschluss vom 31.01.1991, a.a.O, erklärt).

  • BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98

    Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen bezüglich einer als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 20 W 188/16
    Dabei steht auch der Umstand, dass ein Erblasser ein Testament formuliert hat, das für sich genommen nach Form und Inhalt keine Anzeichen einer krankhaften Geistesstörung erkennen lässt, der Annahme einer Testierunfähigkeit wegen einer krankhaften Wahnsymptomatik nicht entgegen (vgl. hierzu u.a. BayObLG, Beschluss von 21.07.1999, Az. 1Z BR 122/98, zitiert nach juris).

    Insbesondere auch das Bayerische Oberste Landesgericht hat in späteren Entscheidungen Wahnvorstellungen zu Recht nicht mehr unter den Begriff der Psychopathie gefasst (vergleiche u.a. BayObLG, Beschlüsse vom 17.08.2004, a.a.O, 24.10.2001, a.a.O. und 27.07.2001, a.a.O.; jedenfalls im Leitsatz seines Beschlusses vom 21.07.1999, a.a.O., hat das Bayerische Oberste Landesgericht sogar eine ausdrückliche Abgrenzung zu seinem Beschluss vom 31.01.1991, a.a.O, erklärt).

  • BayObLG, 24.10.2001 - 1Z BR 40/01

    Testierfähigkeit bei irrtumsbedingten Vorstellungen - krankhafte Wahnideen -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 20 W 188/16
    Wahnhafte Störungen (nach älterer Nomenklatur auch endogene Psychosen) können in Abgrenzung zu alterstypischen "verbohrten" Meinungen dann die freie Willensbildung zur Testamentserrichtung ausschließen, wenn sie krankhaft sind, wenn also eine krankheitsbedingte Abkoppelung von Erfahrung, Logik und (sub-) kulturellem Konsens sowie der Verlust der diesbezüglichen Kritik- und Urteilsfähigkeit vorliegen, dem Betroffenen also ein vernünftiges Abwägen nicht mehr möglich und er logischen Argumenten nicht mehr zugänglich ist (vergleiche Cording, "Kriterien zur Feststellung der Testier(un)fähigkeit", ZEV 2010, 115 ff., 118) bzw. der Betroffene von seinen Wahnideen ganz beherrscht wird, sie ausbaut und bei jeder Gelegenheit geltend macht (so BayObLG, Beschluss vom 24.10.2001, Az. 1Z BR 40/01, zitiert nach juris).

    Insbesondere auch das Bayerische Oberste Landesgericht hat in späteren Entscheidungen Wahnvorstellungen zu Recht nicht mehr unter den Begriff der Psychopathie gefasst (vergleiche u.a. BayObLG, Beschlüsse vom 17.08.2004, a.a.O, 24.10.2001, a.a.O. und 27.07.2001, a.a.O.; jedenfalls im Leitsatz seines Beschlusses vom 21.07.1999, a.a.O., hat das Bayerische Oberste Landesgericht sogar eine ausdrückliche Abgrenzung zu seinem Beschluss vom 31.01.1991, a.a.O, erklärt).

  • BayObLG, 17.08.2004 - 1Z BR 53/04

    Testierfähigkeit bei wahnbedingter Enterbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 20 W 188/16
    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von möglichen Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (vgl. u.a. bereits BGH, Urteil vom 29.01.1958, Az. IV ZR 251/57; BayObLG, Beschluss vom 17.08.2004, Az. 1Z BR 53/04; OLG München, Beschluss vom 14.08.2007, Az. 31 Wx 16/07, jeweils zitiert nach juris).

    Insbesondere auch das Bayerische Oberste Landesgericht hat in späteren Entscheidungen Wahnvorstellungen zu Recht nicht mehr unter den Begriff der Psychopathie gefasst (vergleiche u.a. BayObLG, Beschlüsse vom 17.08.2004, a.a.O, 24.10.2001, a.a.O. und 27.07.2001, a.a.O.; jedenfalls im Leitsatz seines Beschlusses vom 21.07.1999, a.a.O., hat das Bayerische Oberste Landesgericht sogar eine ausdrückliche Abgrenzung zu seinem Beschluss vom 31.01.1991, a.a.O, erklärt).

  • OLG Frankfurt, 03.03.2015 - 20 W 380/13

    Nachlasssache: Bestimmung des Geschäftswerts für die Beschwerde im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 20 W 188/16
    Die Festsetzung des Geschäftswertes für das Beschwerdeverfahren ergibt sich aus § 61 Abs. 1 S. 1, § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GNotKG (vgl. Senat, Beschluss vom 03.03.2015, Az. 20 W 380/13, zitiert nach juris), wonach für das Beschwerdeverfahren gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts im Verfahren über die Erbscheinserteilung der Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls unter Abzug nur der vom Erblasser herrührenden Verbindlichkeiten (§ 40 Abs. 1 S. 2 GNotKG) maßgeblich ist.
  • OLG Karlsruhe, 21.05.2015 - 11 Wx 82/14

    Erbscheinverfahren: Umfang der Amtsermittlungspflicht des Nachlassgerichts beim

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 20 W 188/16
    Im Rahmen der Ermittlung der Testierfähigkeit ist im Hinblick auf deren Tragweite eine sorgfältige Untersuchung geboten, die eine Einbeziehung der Vorgeschichte und aller äußeren Umstände voraussetzt (vgl. u.a. Senat, Beschluss vom 22.12.1997, Az. 20 W 264/95, zitiert nach Beck-online, m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.04.2015, Az. 11 Wx 82/14, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 40/14

    Umdeutung einer als wechselbezüglich gewollten Verfügung eines Ehegatten im Falle

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 20 W 188/16
    Das Gericht hat sodann das Gutachten auf seinen sachlichen Gehalt, seine logische Schlüssigkeit sowie darauf zu prüfen, ob es von dem für erwiesen erachteten Sachverhalt ausgeht und eine am richtigen Begriff der Testierunfähigkeit orientierte überzeugende Begründung liefert (vgl. insgesamt u.a. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 01.06.2012, Az. I-3 Wx 273/11 und vom 19.02.2016, Az. I-3 Wx 40/14; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13.01.2014, Az. 3 W 49/13; BayObLG, Beschluss vom 19.04.2000, Az. 1Z BR 159/99, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG München, 01.07.2013 - 31 Wx 266/12

    Testierfähigkeit: "Luzides Intervall" bei chronisch-progredienter Demenz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 20 W 188/16
    Wenn im Rahmen einer derartigen Erkrankung ihrem Wesen nach chronische psychopathologische Symptome bzw. Syndrome belegt seien, die Testierunfähigkeit bedingten, so seien kurzfristige (Stunden, Tage dauernde) "luzide Intervalle" mit Wiedererlangung der Urteilsfähigkeit praktisch ausgeschlossen und als ernsthafte Möglichkeit im Sinne der Rechtsprechung nicht in Betracht zu ziehen (in diesem Sinne wohl auch Venzlaff/Foerster, a.a.O., S. 518, 519, soweit sich bei chronisch verlaufenden psychischen Störungen die Beurteilung nach den vorhandenen Dauerveränderungen richte; vgl. hierzu auch OLG München, Beschluss vom 01.07.2013, Az. 31 Wx 266/12, zitiert nach juris, allerdings im Zusammenhang mit einer chronisch-progredienten Demenz).
  • OLG Brandenburg, 13.01.2014 - 3 W 49/13

    Erbscheinsverfahren: Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers infolge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 20 W 188/16
    Das Gericht hat sodann das Gutachten auf seinen sachlichen Gehalt, seine logische Schlüssigkeit sowie darauf zu prüfen, ob es von dem für erwiesen erachteten Sachverhalt ausgeht und eine am richtigen Begriff der Testierunfähigkeit orientierte überzeugende Begründung liefert (vgl. insgesamt u.a. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 01.06.2012, Az. I-3 Wx 273/11 und vom 19.02.2016, Az. I-3 Wx 40/14; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13.01.2014, Az. 3 W 49/13; BayObLG, Beschluss vom 19.04.2000, Az. 1Z BR 159/99, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 273/11

    Voraussetzungen der Einholung eines psychiatrischen Sachverständigenutachtens zur

  • BGH, 29.01.1958 - IV ZR 251/57

    Rechtsmittel

  • OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07

    Zur Testierfähigkeit des Erblassers bei mittelschwer ausgeprägter Demenz der

  • OLG Frankfurt, 22.12.1997 - 20 W 264/95

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht hinsichtlich der Testierfähigkeit

  • BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00

    Testierunfähigkeit

  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 159/99

    Testierfähigkeit

  • OLG München, 14.01.2020 - 31 Wx 466/19

    Auswahl eines ungeeigneten Sachverständigen zur Begutachtung der Testierfähigkeit

    Die Frage, ob ein Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung testierfähig war oder nicht, lässt sich nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nur mit Hilfe eines psychiatrischen Sachverständigen beantworten (vgl. BayObLG FamRZ 1985, 742/743; BayObLGZ 1995, 383/391; BayObLG BeckRS 2000, 30108207; OLG Düsseldorf BeckRS 2015, 11433 Rz. 28; OLG Frankfurt/M. BeckRS 2017, 126066; Lauck in: Burandt/Rojahn Erbrecht 3. Auflage § 2229 Rn. 24; Krätzschel in: Firsching/Graf, Nachlassrecht, 11. Auflage § 8 Rn. 10).
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