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   OLG Frankfurt, 25.03.1974 - 20 W 192/74   

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https://dejure.org/1974,2341
OLG Frankfurt, 25.03.1974 - 20 W 192/74 (https://dejure.org/1974,2341)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.03.1974 - 20 W 192/74 (https://dejure.org/1974,2341)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. März 1974 - 20 W 192/74 (https://dejure.org/1974,2341)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1974, 760
  • DB 1974, 1012
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 02.08.2011 - 20 W 533/10

    Namenszusatz "Europäischer Fachverband" zulässig

    Allerdings gilt auch im Vereinsrecht nach ganz allgemeiner Auffassung der Grundsatz der sogenannten Namenswahrheit, der unter entsprechender Anwendung des § 18 Absatz 2 HGB aus dem dort gesetzlich verankerten allgemeinen Rechtsgrundsatz der Firmenwahrheit hergeleitet wird (u.a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 25.03.1974, Az. 20 W 192/74 und 20.11.2000, Az. 20 W 192/2000, OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2006, Az. 2 Wx 44/05, OLG Hamm, aaO., jeweils zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 16.07.1974, Az. …

    Dabei ist der Senat an die Feststellungen des Tatrichters betreffend eine Irreführung bzw. Täuschung gebunden, es sei denn, der Tatrichter hat bei der Feststellung gegen Verfahrensregeln oder gegen Erfahrungssätze verstoßen (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 25.03.1974, aaO.; OLG Köln, aaO.).

  • OLG Köln, 20.01.2006 - 2 Wx 44/05

    UWG-Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht

    Der Senat ist insoweit mit dem Oberlandesgericht Frankfurt (vgl. Beschluss vom 25. März 1974, 20 W 192/74 - veröffentlicht in Juris) der Auffassung, dass sich die Überprüfungsmöglichkeiten des Rechtsbeschwerdegerichtes nach den Grundsätzen richten, die die Rechtsprechung in wettbewerbsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten entwickelt hat.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Wettbewerbssachen, die auch im vorliegenden Zusammenhang heranzuziehen ist und der der Senat folgt, bedarf es im Allgemeinen keines durch eine Meinungsumfrage untermauerten Sachverständigengutachtens, um das Verständnis des Verkehrs zu ermitteln, wenn die entscheidenden Richter selbst zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören (vgl. auch hierzu grundlegend BGHZ 156, 250 [255] m. w. N.; siehe auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. März 1974, 20 W 192/74 - veröffentlicht in Juris, zu der Parallelproblematik im Vereinsrecht; siehe ferner Bornkamm, WRP 2000, 830 [831] ff.; Baumbach/Hefermehl/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, a. a. O., § 5 UWG Rz. 3.11 ff.).

  • OLG Frankfurt, 03.05.2011 - 20 W 525/10

    Namenszusatz "Verband der ..." zulässig

    Allerdings gilt auch im Vereinsrecht nach ganz allgemeiner Auffassung der Grundsatz der sogenannten Namenswahrheit, der unter entsprechender Anwendung des § 18 Absatz 2 HGB aus dem dort gesetzlich verankerten allgemeinen Rechtsgrundsatz der Firmenwahrheit hergeleitet wird (u.a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 25.03.1974, Az. 20 W 192/74 und 20.11.2000, Az. 20 W 192/2000, OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2006, Az. 2 Wx 44/05, OLG Hamm, Beschluss vom 26.07.1999, Az. 15 W 51/99, jeweils zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 16.07.1974, Az. …
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