Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 02.07.1997 - 20 W 193/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entziehung des Pflichtteils wegen Führens eines ehrlosen Lebenswandels; Widerrruf eines gegenseitigen Testamentes nach dem Tod des einen Ehepartners; Auslegung eines wechselbezüglichen Testamentes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- jurpage.net (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Offenbach - 4 VI H 8/94
- LG Darmstadt, 23.03.1995 - 5 T 1379/94
- OLG Frankfurt, 02.07.1997 - 20 W 193/95
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 1572
- Rpfleger 1997, 528
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (12)
- KG, 16.02.1993 - 1 W 6261/91
Auslegung eines Testaments
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 07.09.1995 - 20 W 551/94
Ersatzerbfolge bei Erbunwürdigkeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86
Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 28.04.1992 - 1Z BR 17/92
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Einsetzen zur Alleinerbin durch …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 10.04.1991 - BReg. 1a Z 60/90
Bindung des überlebenden Ehegatten an den Inhalt der Schlusserbenanordnung beim …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 01.07.1991 - 15 W 129/91 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 3/93
Beschwerdeberechtigung hinsichtlich der Heraufsetzung des Geschäftswertes für ein …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63
Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70
Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90
Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 07.05.1991 - BReg. 1a Z 65/90
Rechtswirksame Anordnung der Testamentsvollstreckung ; Anordnung einer …
- BGH, 13.02.1957 - IV ZR 243/56
Rechtsmittel
- OLG Saarbrücken, 16.09.2014 - 5 W 47/14
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments unter Eheleuten: Änderungsbefugnis …
Verwandte des überlebenden Ehegatten sind im Allgemeinen nicht dem Erstversterbenden nahestehende Personen im Sinne der Vorschrift (OLG Frankfurt, FamRZ 1997, 1572). - OLG Düsseldorf, 11.04.2022 - 3 Wx 82/21
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrages; Wechselbezüglichkeit …
Eine Wechselbezüglichkeit ist ferner abgelehnt worden, wenn als Schlusserben die gesetzlichen Erben des überlebenden Ehepartners berufen sind (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2.7.1997, 20 W 193/95). - OLG Hamm, 27.09.2001 - 15 W 88/01
Wechselbezügliche Einsetzung der Kinder
Auch die allgemeine Lebenserfahrung war zu berücksichtigen (…vgl. BayObLG a.a.O.; OLG Frankfurt FamRZ 1997, 1572, 1573).
- OLG Naumburg, 04.10.2006 - 10 Wx 4/06
Zur Formwirksamkeit eines nach ZGB DDR errichteten gemeinschaftlichen …
Dies bedeutet, dass jeder Ehegatte seine Verfügung gerade deshalb getroffen hat, weil auch der andere Ehegatte in bestimmter Weise verfügt hat und jede Verfügung nach dem Willen der gemeinsam Testierenden mit der anderen stehen oder fallen soll (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1541, 1542; OLG Frankfurt FamRZ 1997, 1572, 1573; KG OLGZ 1993, 398, 400; BayObLG FamRZ 1984, 1154, 1155; BayObLG … - OLG Karlsruhe, 13.09.2006 - 14 Wx 49/05
Auslegung letztwilliger Verfügungen; Wechselbezüglichkeit von Verfügungen im …
(2) Der - von der Rechtsbeschwerdeführerin und von dem sie unterstützenden Beteiligten Nr. 8 für ihre abweichenden Auffassungen in Anspruch genommenen - Entscheidung des OLG Frankfurt vom 02.07.1997 - 20 W 193/95 - (…FGPrax 1987, S. 189 f.) ist nichts anderes zu entnehmen. - BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 101/98
Zur ergänzenden Auslegung und Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments
Allein der Umstand, daß die Erblasserin und ihr Ehemann keine eigenen leiblichen Abkömmlinge hatten (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1997, 1572/1573 für d en Fall der Schlußerbeneinsetzung der gesetzlichen Erben des überlebenden Ehegatten), erlaubt im vorliegenden Fall, in dem die Kinder des Ehemanns als testamentarische Erben eingesetzt sind, nicht die Annahme, daß die Ehegatten über die wechselbezügliche gegenseitige Einsetzung zu Alleinerben hinaus am weiteren Schicksal des gemeinsamen Nachlasses nach dem Tod des Überlebenden kein sonderliches Interesse hatten.