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   OLG Frankfurt, 02.07.1997 - 20 W 193/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3164
OLG Frankfurt, 02.07.1997 - 20 W 193/95 (https://dejure.org/1997,3164)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.07.1997 - 20 W 193/95 (https://dejure.org/1997,3164)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Juli 1997 - 20 W 193/95 (https://dejure.org/1997,3164)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung des Pflichtteils wegen Führens eines ehrlosen Lebenswandels; Widerrruf eines gegenseitigen Testamentes nach dem Tod des einen Ehepartners; Auslegung eines wechselbezüglichen Testamentes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 2265, 2269, 2270, 2271 Abs. 2, § 133

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1572
  • Rpfleger 1997, 528
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Saarbrücken, 16.09.2014 - 5 W 47/14

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments unter Eheleuten: Änderungsbefugnis

    Verwandte des überlebenden Ehegatten sind im Allgemeinen nicht dem Erstversterbenden nahestehende Personen im Sinne der Vorschrift (OLG Frankfurt, FamRZ 1997, 1572).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2022 - 3 Wx 82/21

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrages; Wechselbezüglichkeit

    Eine Wechselbezüglichkeit ist ferner abgelehnt worden, wenn als Schlusserben die gesetzlichen Erben des überlebenden Ehepartners berufen sind (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2.7.1997, 20 W 193/95).
  • OLG Hamm, 27.09.2001 - 15 W 88/01

    Wechselbezügliche Einsetzung der Kinder

    Auch die allgemeine Lebenserfahrung war zu berücksichtigen (vgl. BayObLG a.a.O.; OLG Frankfurt FamRZ 1997, 1572, 1573).
  • OLG Naumburg, 04.10.2006 - 10 Wx 4/06

    Zur Formwirksamkeit eines nach ZGB DDR errichteten gemeinschaftlichen

    Dies bedeutet, dass jeder Ehegatte seine Verfügung gerade deshalb getroffen hat, weil auch der andere Ehegatte in bestimmter Weise verfügt hat und jede Verfügung nach dem Willen der gemeinsam Testierenden mit der anderen stehen oder fallen soll (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1541, 1542; OLG Frankfurt FamRZ 1997, 1572, 1573; KG OLGZ 1993, 398, 400; BayObLG FamRZ 1984, 1154, 1155; BayObLG …
  • OLG Karlsruhe, 13.09.2006 - 14 Wx 49/05

    Auslegung letztwilliger Verfügungen; Wechselbezüglichkeit von Verfügungen im

    (2) Der - von der Rechtsbeschwerdeführerin und von dem sie unterstützenden Beteiligten Nr. 8 für ihre abweichenden Auffassungen in Anspruch genommenen - Entscheidung des OLG Frankfurt vom 02.07.1997 - 20 W 193/95 - (FGPrax 1987, S. 189 f.) ist nichts anderes zu entnehmen.
  • BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 101/98

    Zur ergänzenden Auslegung und Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Allein der Umstand, daß die Erblasserin und ihr Ehemann keine eigenen leiblichen Abkömmlinge hatten (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1997, 1572/1573 für d en Fall der Schlußerbeneinsetzung der gesetzlichen Erben des überlebenden Ehegatten), erlaubt im vorliegenden Fall, in dem die Kinder des Ehemanns als testamentarische Erben eingesetzt sind, nicht die Annahme, daß die Ehegatten über die wechselbezügliche gegenseitige Einsetzung zu Alleinerben hinaus am weiteren Schicksal des gemeinsamen Nachlasses nach dem Tod des Überlebenden kein sonderliches Interesse hatten.
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