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   OLG Frankfurt, 28.02.2005 - 20 W 195/04   

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https://dejure.org/2005,7104
OLG Frankfurt, 28.02.2005 - 20 W 195/04 (https://dejure.org/2005,7104)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.02.2005 - 20 W 195/04 (https://dejure.org/2005,7104)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Februar 2005 - 20 W 195/04 (https://dejure.org/2005,7104)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 FGG, § 15 FGG, § 25 FGG, § 27 FGG, § 599 ZPO
    Rechtsbeschwerde in Nachlasssachen: Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Beschwerdegerichts bezüglich der Eigenhändigkeit einer letztwilligen Verfügung

  • Wolters Kluwer

    (Rechtsbeschwerde in Nachlasssachen: Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Beschwerdegerichts bezüglich der Eigenhändigkeit einer letztwilligen Verfügung)

  • Judicialis

    FGG § 27; ; ZPO § 559

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 27; ZPO § 559
    Zum Umfang der Überprüfung einer Tatsachenwürdigung beim Rechtsbeschwerdegericht hinsichtlich der gültigkeit eines Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der Überprüfung der Tatsachenwürdigung des Beschwerdegerichts durch das Rechtsbeschwerdegericht bezüglich der Frage der Eigenhändigkeit und der Unterschrift eines Schriftstücks durch einen potentiellen Erblasser; Überprüfung der Würdigung eines ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 12.11.2003 - 2 Wx 25/03

    Zur Frage der Beweislast für die Echtheit eines Testaments

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2005 - 20 W 195/04
    Die Frage, ob ein als letztwillige Verfügung in Betracht kommendes Schriftstück von dem Erblasser eigenhändig ge- und unterschrieben worden ist, ob es also als formgültiges Testament angesehen werden kann, liegt auf tatsächlichem Gebiet (BayObLG FamRZ 1995, 1523; OLG Köln NJW-RR 2004, 1015 m. w. N. aus der Rechtsprechung).

    Die diesbezügliche Tatsachenwürdigung des Beschwerdegerichts ist nur darauf überprüfbar, ob der Tatrichter den maßgebenden Sachverhalt ausreichend ermittelt (§ 12 FGG), sich bei der Beurteilung des Beweisstoffs mit allen wesentlichen Umständen auseinandersetzt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Verfahrensvorschriften (§ 15 FGG) sowie gegen Denkgesetze und zwingende Erfahrungssätze oder den allgemeinen Sprachgebrauch verstoßen hat (vgl. etwa Keidel/Kuntze/Meyer-Holz, FGG, 15. Aufl., § 27 Rz. 42 m. w. N. aus der Rechtsprechung; Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RpflG, 10. Aufl., § 27 FGG Rz. 23; Bumiller/Winkler, FGG, 7. Aufl., § 27 Rz. 17; vgl. auch OLG Köln NJW-RR 2004, 1015).

    In diesem Zusammenhang ist mit dem landgerichtlichen Beschluss vom 14.08.2001 nochmals darauf hinzuweisen, dass die objektive Feststellungslast für die Echtheit eines Testaments derjenige trägt, der daraus Rechte herleitet (vgl. OLG Köln NJW-RR 2004, 1015; BayObLG FamRZ 1985, 837; vgl. auch Palandt/Edenhofer, BGB, 64. Aufl., § 2247 Rz. 20), hier mithin der Beteiligte zu 4).

    Damit kann hier offen bleiben, wer die objektive Feststellungslast für Veränderungen an der Testamentsurkunde - hier: des Testaments X 3 - trägt (vgl. dazu OLG Köln NJW-RR 2004, 1015; BayObLGZ 1983, 204).

  • OLG Frankfurt, 06.09.2002 - 20 W 152/02

    Beschwerde im Erbscheinserteilungsverfahren: Telefonische Mitteilung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2005 - 20 W 195/04
    Durch Beschluss vom 06.09.2002 (Bl. 913 ff d. A.) hat der Senat im Verfahren 20 W 152/02 den Beschluss des Landgerichts vom 14.08.2001 aufgehoben und die Sache zur neuer Aufklärung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen auch darüber, wer die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde zu tragen habe.
  • BayObLG, 20.07.1994 - 1Z BR 108/93

    Absehen von der Einholung eines schriftvergleichenden Gutachtens über ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2005 - 20 W 195/04
    Die Frage, ob ein als letztwillige Verfügung in Betracht kommendes Schriftstück von dem Erblasser eigenhändig ge- und unterschrieben worden ist, ob es also als formgültiges Testament angesehen werden kann, liegt auf tatsächlichem Gebiet (BayObLG FamRZ 1995, 1523; OLG Köln NJW-RR 2004, 1015 m. w. N. aus der Rechtsprechung).
  • BayObLG, 22.07.1983 - BReg. 1 Z 49/83

    Anspruch auf Erbscheinserteilung; Auslegung eines Schriftstückes als Testament

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2005 - 20 W 195/04
    Damit kann hier offen bleiben, wer die objektive Feststellungslast für Veränderungen an der Testamentsurkunde - hier: des Testaments X 3 - trägt (vgl. dazu OLG Köln NJW-RR 2004, 1015; BayObLGZ 1983, 204).
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