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   OLG Frankfurt, 08.07.1985 - 20 W 197/85   

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https://dejure.org/1985,2339
OLG Frankfurt, 08.07.1985 - 20 W 197/85 (https://dejure.org/1985,2339)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.07.1985 - 20 W 197/85 (https://dejure.org/1985,2339)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Juli 1985 - 20 W 197/85 (https://dejure.org/1985,2339)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit; Gleichrangiges Mitbenutzungsrecht; Gesamtgrundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1090

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 937
  • DNotZ 1986, 93
  • Rpfleger 1985, 393
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 25.10.1991 - V ZR 196/90

    Miteigentümer bei Grunddienstbarkeit als notwendige Streitgenossen; Darlegungs-

    Daraus wird gefolgert, daß sie den Eigentümer des Grundstücks nicht auf eine nur unwesentliche Möglichkeit der Nutzung einschränken dürfe (OLG Hamm, Rpfleger 1981, 105; OLG Köln, DNotZ 1982, 442; OLG Frankfurt, Rpfleger 1985, 393; a.M. BayObLG, NJW-RR 1990, 208 im Anschluß an BayObLGZ 1987, 359, 361 f; ebenso Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 9. Aufl., Rdn. 1130).
  • OLG Köln, 06.08.2013 - 2 Wx 199/13

    Zulässiger Inhalt einer Grunddienstbarkeit

    Auf diesen Standpunkt haben sich auch die Oberlandesgerichte Frankfurt (Beschl. v. 8.7. 1985 - 20 W 197/85 - DNotZ 1986, 93) und Schleswig (Beschl. v. 16.3. 2011 - 2 W 47/10 - juris Rn. 22) gestellt.
  • OLG Köln, 12.03.2012 - 2 Wx 184/11

    Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch

    Auf diesen Standpunkt haben sich auch die Oberlandesgerichte Frankfurt (Beschl. v. 8.7. 1985 - 20 W 197/85 - DNotZ 1986, 93) und Schleswig (Beschl. v. 16.3. 2011 - 2 W 47/10 - juris Rn. 22) gestellt.
  • LG Memmingen, 04.06.1998 - 4 T 849/98

    "Miteigentümerregelung" nach § 1010 BGB durch Alleineigentümer

    Dann muß aber die Bezeichnung als Mitbenutzungsrecht dem Erfordernis nach schlagwortartiger Konkretisierung des Inhalts der Dienstbarkeit genügen (OLG Frankfurt Rechtspfleger 1985, 393 = OLGZ 1985, 399 ; BayObLG Rechtspfleger 1981, 353 [= MittBayNot 1981, 186 ]; Staudinger/Ring a.a.O.; Palandt/Bassenge § 1018 Rdnr. 15; Kuntze/Ertl/Herrmann Eickmann, Grundbuchrecht 4. Aufl. Einl. O 52; Demharter, GBO 22.Aufl. Anh. zu § 44 Rdnr. 16; Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht 10. Aufl. Rdnr. 1130).
  • BayObLG, 03.11.1987 - BReg. 2 Z 132/86

    Kfz-Stellplatznutzungsrecht als Dienstbarkeit am Teileigentum

    Es trifft zu, daß in der obergerichtlichen Rechtsprechung weitgehend angenommen wurde, eine "Benutzung in einzelnen Beziehungen" liege jedenfalls dann nicht vor, wenn die Dienstbarkeit die Benutzungsmöglichkeit des belasteten Grundstücks erschöpfe, oder, anders ausgedrückt, dem Eigentümer keine Benutzungsmöglichkeit verbleibe (KGJ 39 A 215/217; OLG Köln Rpfleger 1982, 61; OLG Hamm Rpfleger 1981, 105; OLG Zweibrücken Rpfleger 1982, 98; OLG Frankfurt Rpfleger 1985, 393).
  • OLG Zweibrücken, 12.09.1997 - 3 W 176/97

    Mitbenutzungsrecht als Inhalt einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

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  • OLG Schleswig, 01.11.1995 - 2 W 5/95

    Eintragungsfäigkeit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Ob mit Hilfe dieser Regelung die vom Landgericht als gewollt angenommene Zeitverschiebung zwischen den Nutzungszeiträumen der Eigentümer und der Berechtigten herbeigeführt werden kann, ist für die Begründung der Rechte deswegen nicht entscheidend, weil anerkanntermaßen sogar mehrere selbständige ranggleiche Benutzungsrechte für dasselbe Grundstück oder dieselben Grundstücksteile für mehrere Berechtigte bestellt werden können, wenn nur die tatsächliche Nutzung wechselseitig beschränkt oder ausgeschlossen ist (BGHZ 46, 253, 254; BayObLG RPfl 1980, 151, 152; OLG Frankfurt RPfl 1985, 393, 394; BayObLGZ 1991, 431, 433).
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