Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.09.2003 - 20 W 20/01, 20 W 20/2001   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4934
OLG Frankfurt, 01.09.2003 - 20 W 20/01, 20 W 20/2001 (https://dejure.org/2003,4934)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.09.2003 - 20 W 20/01, 20 W 20/2001 (https://dejure.org/2003,4934)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. September 2003 - 20 W 20/01, 20 W 20/2001 (https://dejure.org/2003,4934)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4934) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 WoEigG, § 22 Abs 1 S 1 WoEigG
    Wohnungseigentum: Einstimmigkeitserfordernis für einen Beschluss über die Herstellung einer automatischen Schrankenanlage an einer Parkplatzzufahrt; unzumutbare Belästigung einzelner Wohnungseigentümer durch Fremdparker

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Installation einer automatischen Schrankenanlage an der in Gemeinschaftseigentum stehenden Parkplatzzufahrt als bauliche Veränderung; Voraussetzungen einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung; Ungültigkeit eines Eigentümerbeschlusses mangels Einstimmigkeit

  • Judicialis

    WEG § 22 I; ; WEG § 14)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1; WEG § 14
    Zur Gestattung individueller Absperrmaßnahmen an Stellplätzen von sondernutzungsberechtigten Wohnungseigentümern und zur Installation einer automatischen Schrankenanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schrankenanlage an der Parkplatzzufahrt baul. Veränderung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 13.05.1992 - 20 W 226/91

    Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses; Vorliegen eines "Nichtbeschlusses";

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2003 - 20 W 20/01
    Die Installation einer automatischen Schrankenanlage in der Hofeinfahrt kann eine bauliche Veränderung im Sinn des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG darstellen (für sog. Parkwächter Senat NJW-RR 1993, 86, 87; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 22 Rdnr. 82 ).

    Die Eigentümerversammlung ist in den Angelegenheiten, die die Regelung des Gebrauchs (§ 15 WEG), der Verwaltung (§ 21 WEG) und der Instandhaltung oder Instandsetzung ( § 22 WEG) betreffen, nicht von vornherein für eine Beschlussfassung absolut unzuständig, auch wenn der Regelungsgegenstand den Anschluss einer Vereinbarung oder Einstimmigkeit erfordert hätte (BGH NJW 2000, 3503 und Wenzel ZWE 2000, 2, 6 zu den sog. vereinbarungsersetzenden Beschlüssen; Senat NJW-RR 1993, 86; BayObLG NZM 2001, 133, 134; OLG Köln NZM 2001, 293, 294; Niedenführ/Schulze, aaO., § 22 Rdnr. 26; Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 22 Rdnr. 119 und 246).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2003 - 20 W 20/01
    Auch nach der Entscheidung des BGH vom 20.09.2000 (BGHZ 145, 158 ff. = NJW 2000, 3500) liegt eine Ausnahme vom Grundsatz der Einstimmigkeit dann vor, wenn über eine bauliche Veränderung ein Mehrheitsbeschluss gefasst worden ist, der unangefochten geblieben ist.
  • BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 81/00

    Mehrheitsbeschlüsse über bauliche Veränderungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2003 - 20 W 20/01
    Die Eigentümerversammlung ist in den Angelegenheiten, die die Regelung des Gebrauchs (§ 15 WEG), der Verwaltung (§ 21 WEG) und der Instandhaltung oder Instandsetzung ( § 22 WEG) betreffen, nicht von vornherein für eine Beschlussfassung absolut unzuständig, auch wenn der Regelungsgegenstand den Anschluss einer Vereinbarung oder Einstimmigkeit erfordert hätte (BGH NJW 2000, 3503 und Wenzel ZWE 2000, 2, 6 zu den sog. vereinbarungsersetzenden Beschlüssen; Senat NJW-RR 1993, 86; BayObLG NZM 2001, 133, 134; OLG Köln NZM 2001, 293, 294; Niedenführ/Schulze, aaO., § 22 Rdnr. 26; Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 22 Rdnr. 119 und 246).
  • BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 169/99

    Zur Wirksamkeit eines bestandskräftigen Mehrheitsbeschlusses der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2003 - 20 W 20/01
    Die Eigentümerversammlung ist in den Angelegenheiten, die die Regelung des Gebrauchs (§ 15 WEG), der Verwaltung (§ 21 WEG) und der Instandhaltung oder Instandsetzung ( § 22 WEG) betreffen, nicht von vornherein für eine Beschlussfassung absolut unzuständig, auch wenn der Regelungsgegenstand den Anschluss einer Vereinbarung oder Einstimmigkeit erfordert hätte (BGH NJW 2000, 3503 und Wenzel ZWE 2000, 2, 6 zu den sog. vereinbarungsersetzenden Beschlüssen; Senat NJW-RR 1993, 86; BayObLG NZM 2001, 133, 134; OLG Köln NZM 2001, 293, 294; Niedenführ/Schulze, aaO., § 22 Rdnr. 26; Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 22 Rdnr. 119 und 246).
  • OLG Köln, 12.01.2001 - 16 Wx 156/00

    WEG : Genehmigung einer baulichen Veränderung durch unangefochtenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2003 - 20 W 20/01
    Die Eigentümerversammlung ist in den Angelegenheiten, die die Regelung des Gebrauchs (§ 15 WEG), der Verwaltung (§ 21 WEG) und der Instandhaltung oder Instandsetzung ( § 22 WEG) betreffen, nicht von vornherein für eine Beschlussfassung absolut unzuständig, auch wenn der Regelungsgegenstand den Anschluss einer Vereinbarung oder Einstimmigkeit erfordert hätte (BGH NJW 2000, 3503 und Wenzel ZWE 2000, 2, 6 zu den sog. vereinbarungsersetzenden Beschlüssen; Senat NJW-RR 1993, 86; BayObLG NZM 2001, 133, 134; OLG Köln NZM 2001, 293, 294; Niedenführ/Schulze, aaO., § 22 Rdnr. 26; Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 22 Rdnr. 119 und 246).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 20 W 295/01

    Wohnungseigentümerversammlung: Beschlussqualität eines negativen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2003 - 20 W 20/01
    Eine solche liegt nämlich in der Regel vor, wenn in die Substanz des gemeinschaftlichen Eigentums eingegriffen und eine auf Dauer angelegte gegenständliche Veränderung realer Teile des gemeinschaftlichen Eigentums vorgenommen wird (Senat, Beschlüsse vom 06.02.2003 ­20 W 295/01- und vom 02.04.2003 ­20 W 68701-).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2003 - 20 W 20/01
    Ein derartiger Nachteil kann dann angenommen werden, wenn sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in einer entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann, wobei nur unerhebliche Beeinträchtigungen ausscheiden (BGHZ 116, 392, 396; Niedenführ/Schulze, aaO., § 22 Rdnr. 15; Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 22 Rdnr. 132).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2005 - 20 W 305/05

    Wohnungseigentum: Herstellung eines gesonderten Zugangs zu der Schließfachanlage

    Darin ist eine bauliche Veränderung im Sinn des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG zu sehen (Senat, z. B. Beschlüsse vom 18.02.2002 -20 W 452-, 01.09.2003 -20 W 20/01-; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 22, Rdnr. 6; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 22, Rdnr. 5).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2005 - 20 W 305/03

    Wohnungseigentum: Eröffnung eines zusätzlichen Eingangs mittels Wanddurchbruch

    Darin ist eine bauliche Veränderung im Sinn des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG zu sehen (Senat, z. B. Beschlüsse vom 18.02.2002 -20 W 452-, 01.09.2003 -20 W 20/01-; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 22, Rdnr. 6; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 22, Rdnr. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht