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   OLG Frankfurt, 14.01.2014 - 20 W 205/13, 20 W 13/14   

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https://dejure.org/2014,5667
OLG Frankfurt, 14.01.2014 - 20 W 205/13, 20 W 13/14 (https://dejure.org/2014,5667)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.01.2014 - 20 W 205/13, 20 W 13/14 (https://dejure.org/2014,5667)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Januar 2014 - 20 W 205/13, 20 W 13/14 (https://dejure.org/2014,5667)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 AuslZustV He, § 25 Abs 2 AufenthG, § 60 Abs 1 AufenthG, § 26 Abs 4 AsylVfG, § 62 FamFG
    Zuständigkeit des Regierungspräsidiums für Wohnungsdurchsuchung bei abgelehntem Asylbewerber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Regierungspräsidiums für Wohnungsdurchsuchung bei abgelehntem Asylbewerber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 60 Abs. 1 S. 2 Alt. 1
    Zuständigkeit des Regierungspräsidiums in Hessen für Durchsuchungen in Aufenthaltsangelegenheiten

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1 und 2 iVm GG Art 19 Abs 4 durch eine den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2014 - 20 W 205/13
    Des weiteren bedarf es auch im Falle einer auf Polizei- und Ordnungsrecht beruhenden Durchsuchungsanordnung einer hinreichend konkreten Begründung, die geeignet ist, eine Kontrolle durch das Rechtsmittelgericht zu ermöglichen (vgl. BVerfG NJW 2002, 1941 und zuletzt Beschluss vom 3. Juli 2006 - 2 BvR 2030/04 - dok. bei juris jeweils zu strafrechtlichen Durchsuchungen).
  • OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 20 W 181/06

    Abschiebungsverfahren: Zulässigkeit der Anordnung zur Durchsuchung der Wohnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2014 - 20 W 205/13
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 19.07.2006 (FGPrax 2007, 42) ausgeführt:.
  • BVerfG, 22.01.2002 - 2 BvR 1473/01

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1, 2 und Art 19 Abs 4 durch Versagung nachträgliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2014 - 20 W 205/13
    Dabei soll der auf Art. 13 Abs. 2 GG beruhende Richtervorbehalt eine vorbeugende Kontrolle der Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriff gewährleisten (BVerfG NJW 2002, 1333).
  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03

    Wohnungsdurchsuchung zum Zweck der Abschiebung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2014 - 20 W 205/13
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kann es dabei nur auf den Sachverhalt ankommen, der für den Amtsrichter zum Zeitpunkt seiner Entscheidung - gegebenenfalls nach Durchführung der möglichen und nach § 12 FGG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (vgl. BVerfG NJH 2003, 1513; OLG Hamm Beschluss vom 27. Mai 2004 - 15 W 307/03 - dok. bei juris).".
  • BVerfG, 21.08.2009 - 1 BvR 2104/06

    Verfassungsmäßigkeit des gewaltsamen Betretens einer Wohnung zum Zwecke der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2014 - 20 W 205/13
    Bei der Anordnung von Durchsuchungen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren (vgl. BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, FamRZ 2009, 1814 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des BVerfG).
  • BVerwG, 19.11.2013 - 10 C 27.12

    Rechtskraft; Durchbrechung; Urteilsmissbrauch; Sittenwidrigkeit;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2014 - 20 W 205/13
    Dieser Verpflichtung hätte das Bundesamt nur entgehen können, wenn es entweder eine Restitutionsklage (§ 153 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 580 ZPO) beim Verwaltungsgericht Wiesbaden erhoben hätte oder - nachdem das Bestehen der Flüchtlingseigenschaft bezüglich der Antragsgegner zu 1 und 3 durch Bescheid ausgesprochen war - den Bescheid gemäß § 73 Abs. 2 AsylVfG zurückgenommen hätte (vgl. zu beiden Möglichkeiten BVerwG, BVerwGE 108, 30 und Urteil vom 19.11.2013 - 10 C 27.12 -).
  • BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 2030/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Bestehen von Verdachtsgründen; keine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2014 - 20 W 205/13
    Des weiteren bedarf es auch im Falle einer auf Polizei- und Ordnungsrecht beruhenden Durchsuchungsanordnung einer hinreichend konkreten Begründung, die geeignet ist, eine Kontrolle durch das Rechtsmittelgericht zu ermöglichen (vgl. BVerfG NJW 2002, 1941 und zuletzt Beschluss vom 3. Juli 2006 - 2 BvR 2030/04 - dok. bei juris jeweils zu strafrechtlichen Durchsuchungen).
  • BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97

    Asylverfahrensrecht; Verwaltungsprozeßrecht - Asylanerkennung, unrichtige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2014 - 20 W 205/13
    Dieser Verpflichtung hätte das Bundesamt nur entgehen können, wenn es entweder eine Restitutionsklage (§ 153 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 580 ZPO) beim Verwaltungsgericht Wiesbaden erhoben hätte oder - nachdem das Bestehen der Flüchtlingseigenschaft bezüglich der Antragsgegner zu 1 und 3 durch Bescheid ausgesprochen war - den Bescheid gemäß § 73 Abs. 2 AsylVfG zurückgenommen hätte (vgl. zu beiden Möglichkeiten BVerwG, BVerwGE 108, 30 und Urteil vom 19.11.2013 - 10 C 27.12 -).
  • OLG Frankfurt, 21.11.2019 - 20 W 93/19

    Anforderungen an eine amtsgerichtliche Durchsuchungsanordnung (hier: zur

    In den Wohnräumen hat der Einzelne das Recht, in Ruhe gelassen zu werden (Senat, Beschluss vom 14.01.2014, Az. 20 W 205/13, 20 W 13/14 , zitiert nach juris und m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2020 - 20 W 211/18

    Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung auf Antrag der Ausländerbehörde

    Denn insoweit ist die angeordnete Durchsuchung ausweislich des Durchsuchungsberichts vom 26.04.2018 durchgeführt worden, so dass insbesondere ein Eingriff in den Schutzbereich des Art. 13 GG, der die Unverletzlichkeit der Wohnung gewährleistet, als schwerwiegender Grundrechtseingriff in Betracht kommt (§ 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG; vgl. auch Senat, Beschluss vom 14.01.2014, Az. 20 W 205/13 , Rn. 16 - juris).
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