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   OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 238/03   

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https://dejure.org/2003,8905
OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 238/03 (https://dejure.org/2003,8905)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.09.2003 - 20 W 238/03 (https://dejure.org/2003,8905)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. September 2003 - 20 W 238/03 (https://dejure.org/2003,8905)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1836 BGB, § 1908i Abs 1 BGB
    Vergütung des Betreuers: Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwands für die Begleitung des Betreuten zu einem Arzttermin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwandes des Berufsbetreuers für die Begleitung des Betreuten zu Facharztterminen; Zur Frage, ob allgemein gültige Regelnüber die Häufigkeit und die Zeitdauer von Besuchen des Betreuers bei dem Betreuten aufgestellt werde können

  • Judicialis

    BGB § 1836; ; BGB § 1908 i I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836; BGB § 1908i Abs. 1
    Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwandes des Berufsbetreuers für die Begleitung des Betreuten zu Facharztterminen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 22.10.1999 - 3 W 214/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 238/03
    Es ist darauf abzustellen, ob der Betreuer bei pflichtgemäßer Einschätzung die von ihm entfaltete Tätigkeit zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLG Report 1996, 36; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86).
  • BayObLG, 09.10.2002 - 3Z BR 146/02

    Arztbesuche des Betreuten - Begleitung durch Betreuer und Heimpersonal

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 238/03
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Betreuer zur Wahrnehmung der Aufgabe der Gesundheitssorge den Betreuten nicht zu jedem einzelnen Arztbesuch begleiten muss, sondern der Zeitaufwand hierfür dann vergütungsfähig ist, wenn der Betreuer davon ausgehen durfte, den ihm insoweit übertragenen Aufgabenkreis sonst nicht ordnungsgemäss erfüllen zu können ( vgl. BayObLG FamRZ 1999, 463 = BtPrax 1998, 237 und FamRZ 2003, 477 ).
  • BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00

    Pflichten eines Betreuers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 238/03
    Für die Beurteilung der Frage, ob Tätigkeiten vom Betreuer zur pflichtgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben für erforderlich gehalten werden dürfen, ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76/77; OLG Zweibrücken, a.a.O.; Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 2001 ­ 20 W 529/99 und vom 04. März 2002 ­ 20 W 534/01).
  • BayObLG, 17.11.1998 - 3Z BR 268/98

    Vergütung eines Betreuers für gewöhnliche Geschäfte des täglichen Lebens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 238/03
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Betreuer zur Wahrnehmung der Aufgabe der Gesundheitssorge den Betreuten nicht zu jedem einzelnen Arztbesuch begleiten muss, sondern der Zeitaufwand hierfür dann vergütungsfähig ist, wenn der Betreuer davon ausgehen durfte, den ihm insoweit übertragenen Aufgabenkreis sonst nicht ordnungsgemäss erfüllen zu können ( vgl. BayObLG FamRZ 1999, 463 = BtPrax 1998, 237 und FamRZ 2003, 477 ).
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