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   OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 24/09   

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https://dejure.org/2009,7462
OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 24/09 (https://dejure.org/2009,7462)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.05.2009 - 20 W 24/09 (https://dejure.org/2009,7462)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 20 W 24/09 (https://dejure.org/2009,7462)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 69f FGG, § 5 VBVG
    Betreuervergütung: Bemessung der Vergütung eines nach Ende einer ehrenamtlichen vorläufigen Betreuung zeitnah bestellten endgültigen Berufsbetreuers

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Neubeginn der Betreuung und Vergütung, Erstbetreuung, Zeitablauf

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vergütung des Berufsbetreuers bei vorheriger ehrenamtlicher vorläufiger Betreuung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen des erhöhten Stundenansatzes für Anfangsbetreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 213
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 09.02.2006 - 33 Wx 237/05

    Pauschaler Stundensatz bei Erstbestellung des Betreuers - Stundensatz bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 24/09
    In Umsetzung dieses starren Pauschalierungssystems, das durch gesetzlich nicht vorgesehene Ausnahmen oder Einzelfallbetrachtungen nicht ausgehöhlt werden soll, hat sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich die einhellige Auffassung herausgebildet, dass für die Einordnung in die jeweiligen Zeitraster des § 5 VBVG auf die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses abzustellen ist und dies auch dann gilt, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war und sodann ein Wechsel zu einem Berufsbetreuer erfolgt (vgl. OLG München BtPrax 2006, 73; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe OLG-Report 2006, 667; OLG Köln OLG-Report 2006, 792 und FamRZ 2006, 1876; OLG Frankfurt BtPrax 2007, 136).

    Dem steht nicht entgegen, dass das OLG München (MDR 2006, 932) das Vorliegen einer Erstbestellung mit entsprechend erhöhtem Stundenansatz für den Fall verneint hat, dass nach dem Tod eines Betreuers ein neuer Betreuer bestellt wird, wenn die zeitliche Lücke innerhalb der Betreuung drei Monate nicht überschreitet.

    Gleiches gilt, soweit das OLG München in einem anderen Einzelfall (FamRZ 2006, 647) einer Berufsbetreuerin, die zunächst zur vorläufigen Betreuerin bestellt war und sodann nach einer zeitlichen Lücke von sechs Monaten endgültig zur Betreuerin bestellt wurde, vergütungsrechtlich nicht von einer erneuten Betreuung ausgegangen war.

  • OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05

    Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes nach § 5 Abs. 1 S. 1 VBVG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 24/09
    In Umsetzung dieses starren Pauschalierungssystems, das durch gesetzlich nicht vorgesehene Ausnahmen oder Einzelfallbetrachtungen nicht ausgehöhlt werden soll, hat sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich die einhellige Auffassung herausgebildet, dass für die Einordnung in die jeweiligen Zeitraster des § 5 VBVG auf die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses abzustellen ist und dies auch dann gilt, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war und sodann ein Wechsel zu einem Berufsbetreuer erfolgt (vgl. OLG München BtPrax 2006, 73; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe OLG-Report 2006, 667; OLG Köln OLG-Report 2006, 792 und FamRZ 2006, 1876; OLG Frankfurt BtPrax 2007, 136).
  • OLG Köln, 19.06.2006 - 16 Wx 120/06

    Betreuervergütung: Wechsel von ehrenamtlichem Betreuer zu einem Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 24/09
    In Umsetzung dieses starren Pauschalierungssystems, das durch gesetzlich nicht vorgesehene Ausnahmen oder Einzelfallbetrachtungen nicht ausgehöhlt werden soll, hat sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich die einhellige Auffassung herausgebildet, dass für die Einordnung in die jeweiligen Zeitraster des § 5 VBVG auf die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses abzustellen ist und dies auch dann gilt, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war und sodann ein Wechsel zu einem Berufsbetreuer erfolgt (vgl. OLG München BtPrax 2006, 73; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe OLG-Report 2006, 667; OLG Köln OLG-Report 2006, 792 und FamRZ 2006, 1876; OLG Frankfurt BtPrax 2007, 136).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06

    Betreuervergütung: Stundenansatz im Rahmen der Berechnung der Vergütung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 24/09
    Des Weiteren hat das OLG Karlsruhe (NJW-RR 2007, 1086) ebenfalls die erhöhte Anfangsvergütung des § 5 VBVG zugrunde gelegt, wenn zwischen der Beendigung der vorläufigen Betreuung durch Zeitablauf und der späteren Bestellung eines Betreuers ein Zeitraum von 21/2 Monaten liegt.
  • OLG Frankfurt, 16.01.2007 - 20 W 429/06

    Betreuervergütung: Stundenansatz eines Berufsbetreuers bei vorheriger Betreuung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 24/09
    In Umsetzung dieses starren Pauschalierungssystems, das durch gesetzlich nicht vorgesehene Ausnahmen oder Einzelfallbetrachtungen nicht ausgehöhlt werden soll, hat sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich die einhellige Auffassung herausgebildet, dass für die Einordnung in die jeweiligen Zeitraster des § 5 VBVG auf die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses abzustellen ist und dies auch dann gilt, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war und sodann ein Wechsel zu einem Berufsbetreuer erfolgt (vgl. OLG München BtPrax 2006, 73; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe OLG-Report 2006, 667; OLG Köln OLG-Report 2006, 792 und FamRZ 2006, 1876; OLG Frankfurt BtPrax 2007, 136).
  • KG, 05.01.2006 - 28 AR 116/05

    Gerichtsstand: Gerichtsstandsbestimmung bei vorhandenen gemeinsamen besonderem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 24/09
    Im Anschluss an diese Erwägung des Gesetzgebers hat bereits das OLG Zweibrücken (NJW-RR 2006, 775) entschieden, dass von einer (erneuten) Erstbetreuung mit der Folge der Zubilligung der erhöhten Anfangsvergütung auszugehen ist, wenn nach Beendigung einer zunächst vorläufig angeordneten Betreuung durch Zeitablauf erst neun Monate später erneut ein Betreuer bestellt wird.
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2006 - 19 Wx 1/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsbemessung bei Wechsel vom ehrenamtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 24/09
    In Umsetzung dieses starren Pauschalierungssystems, das durch gesetzlich nicht vorgesehene Ausnahmen oder Einzelfallbetrachtungen nicht ausgehöhlt werden soll, hat sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich die einhellige Auffassung herausgebildet, dass für die Einordnung in die jeweiligen Zeitraster des § 5 VBVG auf die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses abzustellen ist und dies auch dann gilt, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war und sodann ein Wechsel zu einem Berufsbetreuer erfolgt (vgl. OLG München BtPrax 2006, 73; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe OLG-Report 2006, 667; OLG Köln OLG-Report 2006, 792 und FamRZ 2006, 1876; OLG Frankfurt BtPrax 2007, 136).
  • OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 240/05

    Betreuervergütung: Bemessung der Vergütungszeiträume nach neuem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 24/09
    In Umsetzung dieses starren Pauschalierungssystems, das durch gesetzlich nicht vorgesehene Ausnahmen oder Einzelfallbetrachtungen nicht ausgehöhlt werden soll, hat sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich die einhellige Auffassung herausgebildet, dass für die Einordnung in die jeweiligen Zeitraster des § 5 VBVG auf die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses abzustellen ist und dies auch dann gilt, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war und sodann ein Wechsel zu einem Berufsbetreuer erfolgt (vgl. OLG München BtPrax 2006, 73; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe OLG-Report 2006, 667; OLG Köln OLG-Report 2006, 792 und FamRZ 2006, 1876; OLG Frankfurt BtPrax 2007, 136).
  • OLG Köln, 14.06.2006 - 16 Wx 109/06

    Betreuervergütung: Wechsel von ehrenamtlichem Betreuer zu einem Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 24/09
    In Umsetzung dieses starren Pauschalierungssystems, das durch gesetzlich nicht vorgesehene Ausnahmen oder Einzelfallbetrachtungen nicht ausgehöhlt werden soll, hat sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich die einhellige Auffassung herausgebildet, dass für die Einordnung in die jeweiligen Zeitraster des § 5 VBVG auf die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses abzustellen ist und dies auch dann gilt, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war und sodann ein Wechsel zu einem Berufsbetreuer erfolgt (vgl. OLG München BtPrax 2006, 73; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe OLG-Report 2006, 667; OLG Köln OLG-Report 2006, 792 und FamRZ 2006, 1876; OLG Frankfurt BtPrax 2007, 136).
  • LG Berlin, 07.10.2019 - 89 T 71/19

    Betreuungssache: Erhöhte Erstbetreuervergütung bei Beendigung der befristeten

    Für eine solche formale Sicht der Dinge spricht darüber hinaus der mit der Pauschalvergütung verfolgte Zweck, ein einfaches und streitvermeidendes Vergütungssystem zu schaffen, das insbesondere eine Differenzierung zwischen aufwändigen und weniger aufwändigen Betreuungen nicht zulässt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2015 - XII ZB 347/12 - BeckRS 2015, 21009, Rz. 8 m.w.N. OLG Frankfurt, a.M., Beschluss vom 28. Mai 2009 - 20 W 24/09, FamRZ 2009, 1708).
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