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   OLG Frankfurt, 24.02.2003 - 20 W 25/03   

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https://dejure.org/2003,6648
OLG Frankfurt, 24.02.2003 - 20 W 25/03 (https://dejure.org/2003,6648)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.02.2003 - 20 W 25/03 (https://dejure.org/2003,6648)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Februar 2003 - 20 W 25/03 (https://dejure.org/2003,6648)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 20a Abs 2 S 2 FGG, § 27 Abs 2 S 2 FGG, § 45 Abs 1 WoEigG
    Isolierte Kostenentscheidung in der Beschwerdeinstanz eines Wohnungseigentumsverfahrens nach übereinstimmender Hauptsacheerledigungserklärung: Anfechtung mit der sofortigen weiteren Beschwerde; Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht; unterlassene Anordnung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkte Nachprüfbarkeit einer isolierten Kostenentscheidung; Sofortige weitere Beschwerde in einem Wohnungseigentumsverfahren; Durchführung eines Sanierungsbeschlusses ; Erstattung außergerichtlicher Kosten

  • Judicialis

    WEG § 45; ; FGG § 20 a Abs. 2; ; FGG § 27 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 20a Abs. 2; FGG § 27 Abs. 2; WEG § 45
    Nachprüfbarkeit einer Kostenentscheidung des Landgerichts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überprüfbarkeit der Kostenentscheidung des Landgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 06.02.1990 - BReg. 2 Z 104/89

    Kosten des Verfahrens nach Erledigung der Hauptsache; Ermessensentscheidung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2003 - 20 W 25/03
    Der Senat kann die als Ermessensentscheidung ergangene Kostenentscheidung nur auf ihre Gesetzesmäßigkeit überprüfen, nämlich darauf, ob von ungenügenden oder verfahrenswidrigen Feststellungen ausgegangen wurde, ob wesentliche Umstände außer Betracht gelassen wurden, ob gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrenssätze verstoßen wurde oder ob von dem Ermessen ein dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufender oder die Grenzen des eingeräumten Ermessens überschreitender und damit rechtlich fehlerhafter Gebrauch gemacht wurde (BayObLGZ 1990, 28, 31; BayObLG WE 1994, 150; Staudinger/Wenzel: WEG, 12. Aufl., § 47, Rdnr. 34; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 47, Rdnr. 23).
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