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   OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 252/14   

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OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 252/14 (https://dejure.org/2014,50408)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.10.2014 - 20 W 252/14 (https://dejure.org/2014,50408)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Oktober 2014 - 20 W 252/14 (https://dejure.org/2014,50408)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Naumburg, 07.11.2013 - 12 Wx 45/13

    Grundbucheintragungsverfahren: Umfang einer zur Vermögensverwaltung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 252/14
    Da die Einigung von den Vertragsparteien nicht persönlich abgegeben werden muss, sondern auch von Vertretern erklärt werden kann, ist auch insoweit dem Grundbuchamt die Vertretungsmacht des Vertreters nachzuweisen (vgl. etwa KG FGPrax 2012, 145; OLG Naumburg Rpfleger 2014, 310, je zitiert nach juris).

    Mit dem Grundbuchamt, das dies nicht beanstandet hat, geht auch der Senat nach der Festlegung auf Seite 1 der Vollmachtsurkunde davon aus, dass es sich bei der hier vorliegenden Vollmacht ihrem gesamten Inhalt nach um eine im Außenverhältnis unbedingt erteilte Vorsorgevollmacht handelt und nicht davon, dass die Vorsorgevollmacht hier unter einer aufschiebenden Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB) dahingehend erteilt worden ist, dass der Vollmachtgeber nicht mehr selbst dazu in der Lage ist, das Rechtsgeschäft abzuschließen (vgl. dazu Senat FamRZ 2014, 1661; OLG Naumburg Rpfleger 2014, 310).

    Nach den oben dargelegten Grundsätzen zur Auslegung derartiger im Grundbucheintragungsverfahren verwendeter Erklärungen folgt aus der Verwendung des Wortes "Verwaltung" noch keine Einschränkung auf die Wahrung des Vermögensstammes (vgl. dazu OLG München FamRZ 2010, 1271; OLG Naumburg Rpfleger 2014, 310, je zitiert nach juris).

    Es handelt sich um einen Hinweis für den Vollmachtgeber, nicht um einen Bestandteil der Erklärung (vgl. dazu OLG München FamRZ 2010, 1271; OLG Naumburg Rpfleger 2014, 310; OLG Dresden NotBZ 2010, 409, zitiert nach juris).

  • BayObLG, 09.12.1992 - 2Z BR 106/92

    Antrags- und Beschwerderecht eines Notars

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 252/14
    Die Zwischenverfügung ist deshalb ein Mittel, um dem Eintragungsantrag zum Erfolg, nämlich zur Eintragung zu verhelfen, wobei ihm alle sich nach Eingang richtenden Rechtswirkungen erhalten bleiben (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 530).

    Mit diesem Ziel ist eine Zwischenverfügung in der Regel nicht zulässig (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 530 m. w. N.; vgl. auch Demharter, a.a.O., § 71 Rz. 19 m. w. N.).

    Eine solche Meinungsäußerung des Grundbuchamts verbunden mit der Aufforderung zur Antragsrücknahme ist deshalb in der Regel nicht mit der Beschwerde anfechtbar, weil sie keine Entscheidung im Sinne des § 71 Abs. 1 GBO darstellt (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 530 m. w. N. auch zur Rspr. des Senats; Demharter, a.a.O., § 18 Rz. 55).

  • OLG Frankfurt, 09.10.2013 - 20 W 258/13

    Grundbuch: Auslegung als unbedingte Vorsorgevollmacht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 252/14
    Zu Recht ist das Grundbuchamt zunächst davon ausgegangen, dass es vor dem Vollzug einer Eintragung, die von einem Bevollmächtigten bewilligt wird, die Wirksamkeit und den Umfang seiner Vollmacht selbständig zu prüfen hat, auch wenn der Urkundsnotar die Vollmacht für ausreichend angesehen hat (vgl. dazu Senat, FamRZ 2014, 1661, zitiert nach juris; Demharter, a.a.O., § 19 Rz. 74 m. w. N.).

    Bei der Anwendung dieser Grundsätze ist auch dem Bestimmtheitsgrundsatz besondere Beachtung zu schenken; auf eine Auslegung von Erklärungen kann nur zurückgegriffen werden, wenn sie zu einem zweifelsfreien und eindeutigen Ergebnis führt (Senat FamRZ 2014, 1661 m. w. N. zur Vorsorgevollmacht).

    Mit dem Grundbuchamt, das dies nicht beanstandet hat, geht auch der Senat nach der Festlegung auf Seite 1 der Vollmachtsurkunde davon aus, dass es sich bei der hier vorliegenden Vollmacht ihrem gesamten Inhalt nach um eine im Außenverhältnis unbedingt erteilte Vorsorgevollmacht handelt und nicht davon, dass die Vorsorgevollmacht hier unter einer aufschiebenden Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB) dahingehend erteilt worden ist, dass der Vollmachtgeber nicht mehr selbst dazu in der Lage ist, das Rechtsgeschäft abzuschließen (vgl. dazu Senat FamRZ 2014, 1661; OLG Naumburg Rpfleger 2014, 310).

  • OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 20 W 278/11

    Grundbuch: Klarstellung der Vorsorgevollmacht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 252/14
    Dies gilt umso mehr, als es andere Möglichkeiten zur Erteilung einer Vorsorgevollmacht gibt, welche den Interessen des Vollmachtgebers ebenso wie denen des Rechtsverkehrs und insbesondere des Grundstücksverkehrs Rechnung tragen (vgl. dazu im Einzelnen OLG Köln FGPrax 2007, 102 zum Nachweis einer Bedingung in einer Vorsorgevollmacht; vgl. auch Senat FGPrax 2011, 273, zitiert nach juris).

    Die angefochtene Zwischenverfügung ist insoweit zu beanstanden, als nicht alle zur Beseitigung des Eintragungshindernisses möglichen Mittel aufgezeigt werden und ist dementsprechend - wie aus dem Tenor ersichtlich - zu ergänzen (vgl. zu Vorsorgevollmachten Senat FGPrax 2011, 58 und FGPrax 2011, 273, unter Hinweis auf BayObLG DNotZ 2001, 385, und m. w. N.).

  • OLG Köln, 10.04.2007 - 2 Wx 20/07

    Nachweis des Bedingungseintritts bei aufschiebend bedingter Bevollmächtigung zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 252/14
    Zwar sind in der Rechtsprechung auch Ausnahmen von dem Formerfordernis nach § 29 Abs. 1 GBO zugunsten der Möglichkeit freier Würdigung nicht urkundlich belegter Tatsachen unter Einbeziehung allgemeiner Erfahrungssätze zugelassen worden, wo die Beibringung entsprechender Urkunden unmöglich ist und sich der jeweilige Antragsteller deshalb in Beweisnot befindet (vgl. die Nachweise bei OLG Köln FGPrax 2007, 102, zitiert nach juris).Dies gilt hier nicht.

    Dies gilt umso mehr, als es andere Möglichkeiten zur Erteilung einer Vorsorgevollmacht gibt, welche den Interessen des Vollmachtgebers ebenso wie denen des Rechtsverkehrs und insbesondere des Grundstücksverkehrs Rechnung tragen (vgl. dazu im Einzelnen OLG Köln FGPrax 2007, 102 zum Nachweis einer Bedingung in einer Vorsorgevollmacht; vgl. auch Senat FGPrax 2011, 273, zitiert nach juris).

  • BGH, 19.09.1980 - V ZR 78/79

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Schenkung einer auf den Anstand zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 252/14
    Bei ungewöhnlichen Schenkungsobjekten wie Grundstücken ist dies kaum zu bejahen (Palandt/Weidenkaff, BGB, 73. Aufl., § 534 Rz. 3; vgl. auch BGH NJW 1981, 111; NJW-RR 1986, 1202, je zu § 534).

    So hat der Bundesgerichtshof etwa eine solche Anstandsschenkung im Hinblick auf Aufwendungen des beschenkten Abkömmlings für das geschenkte Hausgrundstück abgelehnt, wenn diesem das Hausgrundstück selber als Wohnstätte diente bzw. dafür bestimmt war, weil die Aufwendungen dann auch im eigenen Interesse des Beschenkten lagen (vgl. dazu BGH NJW 1981, 111).

  • OLG München, 16.12.2009 - 34 Wx 97/09

    Grundbucheintragungen aufgrund einer Vorsorgevollmacht: Umfang und Form;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 252/14
    Nach den oben dargelegten Grundsätzen zur Auslegung derartiger im Grundbucheintragungsverfahren verwendeter Erklärungen folgt aus der Verwendung des Wortes "Verwaltung" noch keine Einschränkung auf die Wahrung des Vermögensstammes (vgl. dazu OLG München FamRZ 2010, 1271; OLG Naumburg Rpfleger 2014, 310, je zitiert nach juris).

    Es handelt sich um einen Hinweis für den Vollmachtgeber, nicht um einen Bestandteil der Erklärung (vgl. dazu OLG München FamRZ 2010, 1271; OLG Naumburg Rpfleger 2014, 310; OLG Dresden NotBZ 2010, 409, zitiert nach juris).

  • KG, 13.03.2012 - 1 W 542/11

    Antrag auf Eigentumsumschreibung im Grundbuch: Anforderungen an den Nachweis der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 252/14
    Da die Einigung von den Vertragsparteien nicht persönlich abgegeben werden muss, sondern auch von Vertretern erklärt werden kann, ist auch insoweit dem Grundbuchamt die Vertretungsmacht des Vertreters nachzuweisen (vgl. etwa KG FGPrax 2012, 145; OLG Naumburg Rpfleger 2014, 310, je zitiert nach juris).

    Diesem Zweck widerspräche es, dem Mündel/Betreuten (hier: dem Vollmachtgeber) im Falle einer verbotswidrigen Schenkung auf Bereicherungsansprüche zu verweisen; deshalb erfasst das Verbot das dingliche Erfüllungsgeschäft (vgl. etwa die Nachweise bei KG FGPrax 2012, 145).

  • OLG Frankfurt, 15.10.2010 - 20 W 399/10

    Grundbucheintragungsvoraussetzung für eine Auflassungsvormerkung: Anforderungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 252/14
    Die angefochtene Zwischenverfügung ist insoweit zu beanstanden, als nicht alle zur Beseitigung des Eintragungshindernisses möglichen Mittel aufgezeigt werden und ist dementsprechend - wie aus dem Tenor ersichtlich - zu ergänzen (vgl. zu Vorsorgevollmachten Senat FGPrax 2011, 58 und FGPrax 2011, 273, unter Hinweis auf BayObLG DNotZ 2001, 385, und m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 20.10.2005 - 20 W 151/05

    Grundbuchverfahren: Verweigerung der Eintragung einer Grundstücksumschreibung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 252/14
    Erst wenn hiervon Gebrauch gemacht werden sollte, wird für das Grundbuchamt unter Berücksichtigung der dann maßgeblichen Umstände (etwa auch denkbaren - das Grundbuchamt nicht bindenden - Feststellungen eines etwaigen Urkundsnotars nach § 11 BeurkG) ggf. Veranlassung bestehen, zu prüfen (vgl. dazu im Einzelnen Senat NJW-RR 2006, 450, zitiert nach juris), ob der Vollmachtgeber zwischenzeitlich geschäftsunfähig im Sinne von § 104 Nr. 2 BGB und zur Abgabe einer wirksamen Genehmigungserklärung nicht mehr in der Lage ist, was sich aus dem Akteninhalt nicht konkret ergibt, aber immerhin nicht ganz fernliegen dürfte, weil er sonst wohl das hier maßgebliche Rechtsgeschäft selbst abgeschlossen hätte.
  • OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07

    Vorweggenommene Erbfolge: Rechtliche Bewertung der Übertragung eines

  • OLG Hamm, 15.03.2005 - 15 W 61/05

    Beschwerde mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die

  • BGH, 18.04.1986 - V ZR 280/84

    Widerruf einer Schenkung von hälftigen Miteigentumsanteil an einem Grundstück

  • BayObLG, 24.05.1996 - 3Z BR 104/96

    Übertragung von Grundbesitz durch einen Betreuer in vorweggenommener Erbfolge

  • BayObLG, 08.06.2000 - 2Z BR 29/00

    Eidesstattliche Versicherung anstelle eines Erbscheins

  • OLG Frankfurt, 17.06.2013 - 20 W 166/13

    Notarrecht: Möglicher Inhalt Zwischenverfügung

  • OLG Frankfurt, 29.06.1998 - 20 W 144/98

    Dingliches Vorkaufsrecht für mehrere Personen in Bruchteilsgemeinschaft

  • OLG München, 05.08.2020 - 34 Wx 310/20

    Umfang der grundbuchamtlichen Prüfung bei Eintragung einer Auflassungsvormerkung

    Deshalb sind auch die angeführten Beschlüsse des Senats und des OLG Frankfurt a.M. hier nicht einschlägig, denn deren Gegenstand war jeweils die Eintragung einer Auflassung und nicht die einer Vormerkung (vgl. Senat vom 27.1.2017, 34 Wx 15/17 = IBRRS 2017, 1892 bzw. OLG Frankfurt a.M. BeckRS 2015, 13193).
  • OLG Stuttgart, 30.06.2020 - 8 W 173/20

    Abhängigkeit der Eintragung einer Erwerbsvormerkung von Genehmigung bzw.

    Gegen die Heranziehung dieser für die Verfügung eines Betreuers geltenden Grundsätze auf den hier vorliegenden Fall der Verfügung eines Bevollmächtigten, dessen Verfügungsmacht entsprechend § 1804 BGB eingeschränkt ist, kann nach Auffassung des Senats - entgegen der Argumentation des Grundbuchamtes - nicht eingewendet werden, die für die Antragsteller bestehende Beweisnot beruhe nicht auf einer gesetzlichen Regelung, sondern sei durch den Vollmachtgeber selbst herbeigeführt worden (so aber auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 20 W 252/14 -, Rn. 14, juris; OLG Köln, Beschluss vom 10. April 2007 - 2 Wx 20/07 -, Rn. 21, juris für den Nachweis einer die Entscheidungsfähigkeit des Vollmachtgebers einschränkenden geistigen Erkrankung als aufschiebende Bedingung der Bevollmächtigung).
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