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   OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 20 W 259/99   

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https://dejure.org/2003,7782
OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 20 W 259/99 (https://dejure.org/2003,7782)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.02.2003 - 20 W 259/99 (https://dejure.org/2003,7782)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 20 W 259/99 (https://dejure.org/2003,7782)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 47 S 1 WoEigG, § 47 S 2 WoEigG
    Wohnungseigentumssache: Kostenentscheidung nach Rücknahme der sofortigen weiteren Beschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung nach Rechtsmittelrücknahme; Übernahme der außergerichtlichen Kosten; Einlegung zur Fristwahrung; Rücknahme vor Beschwerdebegründung

  • Judicialis

    WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 45 Abs. 1; WEG § 47
    Nach Rücknahme der sofortigen weiteren Beschwerde Kostenentscheidung nach Maßgabe des § 47 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostentragung - Rücknahme der sofortigen weiteren Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Langen - 4 UR 16/95
  • LG Darmstadt - 19 T 107/98
  • OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 20 W 259/99
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 09.11.1999 - 2Z BR 128/99

    Kosten einer ausdrücklich zur Fristwahrung eingelegten sofortigen Beschwerde, die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 20 W 259/99
    Deshalb entspricht es der Billigkeit, trotz der Beschwerderücknahme bei dem Grundsatz der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu bleiben, dass die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen (BayObLG NZM 2000, 300; Palandt/Bassenge: WEG, 62. Aufl., § 47, Rdnr. 4; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 47, Rdnr. 16).
  • OLG Frankfurt, 09.12.2008 - WpÜG 2/08

    Übernahmerechtliches Squeeze-out: Vermutung der Angemessenheit der Abfindung

    So werden nach dem bereits angesprochenen § 47 WEG a. F. die außergerichtlichen Kosten unter Billigkeitsgesichtspunkten nur ausnahmsweise erstattet (OLG Hamburg, Beschluss vom 18.02.2008, ZMR 2008, 405 ff, zit. nach juris; OLG Frankfurt, 20 W 259/99, Beschluss vom 06.02.2003).
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