Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 23.01.2003 - 20 W 266/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 94 Abs 1 S 1 BGB, § 1 Abs 3 ErbbauV, § 12 Abs 1 ErbbauV
Erbbaurecht: Zulässigkeit einer dinglichen Beschränkung der Ausübungsbefugnis des Erbbauberechtigten auf einen vertikal abgetrennten Erweiterungsanbau; Selbstständigkeit eines Anbaus - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestellung eines Gesamterbbaurecht im Sinne der Erbbaurechtsverordnung; Vereinigung zuvor selbstständiger Grundstücke; Belastung eines realen Grundstücksteils mit einem Erbbaurecht ; Zulässigkeit einer vertikalen Aufteilung eines Erbbaurechts bei Anbauten; Voraussetzung ...
- Judicialis
GBO § 5; ; GBO § 18; ; BGB § 93; ; BGB § 94 Abs. 1 S. 1; ; ErbbauVO § 1 Abs. 3; ; ErbbauVO § 12 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschränkung der Ausübung eines Erbbaurechts mit dinglicher Wirkung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beschränkung des Erbbaurechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Biedenkopf - Breidenbach Band 44
- LG Marburg, 17.05.2002 - 3 T 54/00
- OLG Frankfurt, 23.01.2003 - 20 W 266/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.06.1989 - V ZR 167/88
Begriff der Gebäudeeinheit
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2003 - 20 W 266/02
Danach sind alle Umstände des Einzelfalles zu würdigen und es kommt neben der körperlichen bautechnischen Beschaffenheit auf die funktionale Einheit an, für die eine einheitliche Ver- und Entsorgung ein wesentliches Indiz darstellt (BGH-Urt. v. 02.06.1989- NJW-RR 1989, 1039; NJW 1988, 458). - OLG Zweibrücken, 28.05.1996 - 3 W 52/96
Ausübungsbeschränkung des Erbbaurechts auf Grundstücksteilfläche mit dinglicher …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2003 - 20 W 266/02
Der Erbbauberechtigte wird dann nur Eigentümer der auf der ihm zugewiesenen Ausübungsfläche errichteten Bauwerke, die übrigen verbleiben im Eigentum des Grundstückeigentümers ( Pfälz. OLG Zweibrücken FGPrax 1996, 131 m.w.H.; OLG Hamm FGPrax 1998, 126).