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   OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 20 W 278/11   

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OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 20 W 278/11 (https://dejure.org/2011,17083)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.06.2011 - 20 W 278/11 (https://dejure.org/2011,17083)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Juni 2011 - 20 W 278/11 (https://dejure.org/2011,17083)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 78, 18, 29; BGB §§ 158 Abs. 1, 163, 1896
    Auslegung einer Vorsorgevollmacht im Grundbuchverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer im Außenverhältnis unbedingt, aber im Innenverhältnis beschränkt erteilten Vorsorgevollmacht

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Vorsorgevollmacht - Gebrauchmachen der Vollmacht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorsorgevollmacht, Bedingung, Nachweis für den Bedingungseintritt, Formvorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer im Außenverhältnis unbedingt, aber im Innenverhältnis beschränkt erteilten Vorsorgevollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Nachweis der Handlungsunfähigkeit bei bedingter Vorsorgevollmacht

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vorsorgevollmacht für den Vorsorgefall

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Klarstellung einer Vorsorgvollmacht

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Vorsorgevollmacht und die Trennung nach Innen- und Außenverhältnis

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 273
  • FamRZ 2012, 61
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 10.04.2007 - 2 Wx 20/07

    Nachweis des Bedingungseintritts bei aufschiebend bedingter Bevollmächtigung zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 20 W 278/11
    Bei einer bedingten Vollmacht hat sich die Prüfung auch auf den Eintritt der Bedingung zu erstrecken (Demharter, aaO., § 19 Rdnr. 74; OLG Köln FGPrax 2007, 102).

    Handelt es sich um eine Beschränkung der Vollmacht im Außenverhältnis, so muss dem Grundbuchamt der Eintritt der aufschiebenden Bedingung durch öffentliche Urkunden nachgewiesen werden, nicht hingegen bei einer bloßen Beschränkung im Innenverhältnis (Oberlandesgericht Köln NotBZ 2007, 333; Meikel/Hertel, aaO., § 29 Rdnr. 110).

  • OLG Frankfurt, 15.10.2010 - 20 W 399/10

    Grundbucheintragungsvoraussetzung für eine Auflassungsvormerkung: Anforderungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 20 W 278/11
    Ist der Vollmachtstext insoweit nicht eindeutig bzw. bestehen berechtigte Zweifel, so kann eine klarstellende zusätzliche Erklärung des Vollmachtgebers in der Form des § 29 GBO verlangt werden, aus der sich ergibt, dass die Vollmacht im Außenverhältnis unbeschränkt erteilt werden sollte, oder der Nachweis, dass die Voraussetzungen für das Gebrauchmachen der Vollmacht erfüllt sind (Senat Beschluss vom 15.10.2010 -20 W 399/2010 FamRZ 2011, 114= FGPrax 2011, 58, 59 ; vgl. die Nachweise bei Meikel/Hertel, aaO.,§ 29, Rdnr. 59).
  • BayObLG, 08.06.2000 - 2Z BR 29/00

    Eidesstattliche Versicherung anstelle eines Erbscheins

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 20 W 278/11
    Die angefochtene Zwischenverfügung ist nur insoweit zu beanstanden, als nicht alle zur Beseitigung des Eintragungshindernisses möglichen Mittel aufgezeigt werden und war dementsprechend zu ergänzen (BayObLG DNotZ 2001, 385; Meikel/Streck: Grundbuchrecht, 10. Aufl., § 77, Rdnr. 32).
  • OLG München, 14.03.2006 - 32 Wx 29/06

    Umfang rechtsgeschäftlicher Notarvollmacht bei Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 20 W 278/11
    Es ist also auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie es sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (OLG München FGPrax 2006, 101).
  • OLG Brandenburg, 07.09.2010 - 10 UF 15/10

    Zugewinnausgleich: Teilhabe geschiedener Ehegatten an einem gemeinsamen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 20 W 278/11
    Ist der Vollmachtstext insoweit nicht eindeutig bzw. bestehen berechtigte Zweifel, so kann eine klarstellende zusätzliche Erklärung des Vollmachtgebers in der Form des § 29 GBO verlangt werden, aus der sich ergibt, dass die Vollmacht im Außenverhältnis unbeschränkt erteilt werden sollte, oder der Nachweis, dass die Voraussetzungen für das Gebrauchmachen der Vollmacht erfüllt sind (Senat Beschluss vom 15.10.2010 -20 W 399/2010 FamRZ 2011, 114= FGPrax 2011, 58, 59 ; vgl. die Nachweise bei Meikel/Hertel, aaO.,§ 29, Rdnr. 59).
  • OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 252/14

    Grundbuch: Auslegung einer Vorsorgevollmacht

    Dies gilt umso mehr, als es andere Möglichkeiten zur Erteilung einer Vorsorgevollmacht gibt, welche den Interessen des Vollmachtgebers ebenso wie denen des Rechtsverkehrs und insbesondere des Grundstücksverkehrs Rechnung tragen (vgl. dazu im Einzelnen OLG Köln FGPrax 2007, 102 zum Nachweis einer Bedingung in einer Vorsorgevollmacht; vgl. auch Senat FGPrax 2011, 273, zitiert nach juris).

    Die angefochtene Zwischenverfügung ist insoweit zu beanstanden, als nicht alle zur Beseitigung des Eintragungshindernisses möglichen Mittel aufgezeigt werden und ist dementsprechend - wie aus dem Tenor ersichtlich - zu ergänzen (vgl. zu Vorsorgevollmachten Senat FGPrax 2011, 58 und FGPrax 2011, 273, unter Hinweis auf BayObLG DNotZ 2001, 385, und m. w. N.).

  • OLG Köln, 18.05.2020 - 2 Wx 61/20

    Darf Grundbuchamt unbeschränkte Vorsorgevollmacht anzweifeln?

    2 Z 9/86">Rpfleger 1986, 216; OLG Frankfurt, FGPrax 2011, 58; FGPrax 2011, 273; OLG München, FamRZ 2019, 868; vgl. Demharter, GBO, 31. Auflage 2018, § 19 Rn. 77; KEHE/Munzig, Grundbuchrecht, 8. Auflage 2019, § 19 GBO Rn. 162).

    Es ist also auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie es sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (OLG Frankfurt, FGPrax 2011, 58; FGPrax 2011, 273; OLG München, FGPrax 2006, 101).

  • AG Lübeck, 14.11.2011 - 4 XVII H 23481

    Wird Vorsorgevollmacht im Rechtsverkehr unberechtigt die Akzeptanz verweigert ist

    Auf ihren Eintritt hat sich daher der Nachweis in der Form des § 29 GBO zu erstrecken (vgl. etwa Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 21.12.2009 - 2 W 178/09; OLG Köln, a.a.O.; KG, Beschluss vom 21.10.2008 - 1 W 246/08, 1 W 247/08; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.06.2011 - 20 W 278/11, alle zitiert nach [...]).

    Anders gewendet: Ob der Bevollmächtigte der schuldrechtlichen Anweisung des Vollmachtsgebers bzw. einer Beschränkung im Innenverhältnis entsprechend oder aber zuwider handelt (und sich im letzteren Fall schadensersatzpflichtig macht), ist für die als Eintragungsvoraussetzung zu prüfende Vertretungsmacht grundsätzlich (zu möglichen Ausnahmen sogleich) irrelevant, weil sie (nach außen) gerade unbedingt erteilt wurde, mit der Folge, dass dem Grundbuchamt auch kein Bedingungseintritt durch öffentliche Urkunden nachgewiesen werden muss (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.06.2006 - 20 W 278/11, Tz. 17; grundsätzlich auch OLG München, Beschluss vom 13.06.2006 - 32 Wx 79/06, Tz. 14 ff., zu den Besonderheiten des dortigen Streitfalls sogleich, jeweils zitiert nach [...]).

    Zu keiner abweichenden Beurteilung führt schließlich die Anwendung der in einer jüngeren Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 29.06.2011 (a.a.O.) aufgestellten Grundsätze zu den Anforderungen an eine intern mit Weisungen verbundene unbedingt erteilte Vorsorgevollmacht.

  • AG Brandenburg, 03.06.2021 - 85 XVII 79/21

    Vorsorgevollmacht - Eintritt des "Ersatzbevollmächtigten" bei Ersatzfall

    Bei einer bedingten Vollmacht hat sich die Prüfung auch auf den Eintritt der Bedingung zu erstrecken ( OLG Frankfurt/Main , Beschluss vom 29.06.2011, Az.: 20 W 278/11, u.a. in: ZEV 2012, Seiten 378 ff.; OLG Köln , Beschluss vom 10.04.2007, Az.: 2 Wx 20/07, u.a. in: FGPrax 2007, Seite 102 ).

    Es ist also auf Wortlaut und Sinn der notariellen Vollmacht abzustellen, wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt ( OLG Frankfurt/Main , Beschluss vom 29.06.2011, Az.: 20 W 278/11, u.a. in: ZEV 2012, Seiten 378 ff.; OLG München , Beschluss vom 14.03.2006, Az.: 32 Wx 29/06, u.a. in: FGPrax 2006, Seite 101 ).

  • OLG Jena, 06.06.2013 - 9 W 266/13

    Vorsorgevollmacht im Grundbuchverfahren

    Eine solche Erklärung, die zur Vermeidung des Eindrucks einer auch im Außenverhältnis nur bedingt erteilten Vollmacht absolut eindeutig zu formulieren wäre (vgl. hierzu OLG Frankfurt FGPrax 2011, 273 f.; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht FGPrax 2010, 125 ff.) würde zwar die Auslegung einer Urkunde als Vorsorgevollmacht erleichtern, ist jedoch keineswegs zwingender Bestandteil der abstrakten, von dem dem Innenverhältnis zugrunde liegenden Rechtsverhältnis zu trennenden Vollmacht (Renner, Rpfleger 2007, 367 ff. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 09.10.2013 - 20 W 258/13

    Grundbuch: Auslegung als unbedingte Vorsorgevollmacht

    Ist der Vollmachtstext insoweit nicht eindeutig bzw. bestehen berechtigte Zweifel, so kann eine klarstellende zusätzliche Erklärung des Vollmachtgebers in der Form des § 29 GBO verlangt werden, aus der sich ergibt, dass die Vollmacht im Außenverhältnis unbeschränkt erteilt werden sollte, oder der Nachweis, dass die Voraussetzungen für das Gebrauchmachen der Vollmacht erfüllt sind (Senat FamRZ 2011, 114 = FGPrax 2011, 58, 59 und FGPrax 2011, 273 = FamRZ 2012, 61 ; vgl. die Nachweise bei Meikel/Hertel, a.a.O., § 29, Rdnr. 59).
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