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   OLG Hamm, 31.08.2005 - 20 W 28/05   

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https://dejure.org/2005,5584
OLG Hamm, 31.08.2005 - 20 W 28/05 (https://dejure.org/2005,5584)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.08.2005 - 20 W 28/05 (https://dejure.org/2005,5584)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. August 2005 - 20 W 28/05 (https://dejure.org/2005,5584)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung der Vereinbarung zwischen der Versicherung und dem Unfallgegner über eine Entschädigung des Unfallgegners in Höhe von etwa 75 % gegenüber dem Versicherten; Schuldhafte Verletzung der Pflicht zur Abwehr unbegründeter Entschädigungsanspruche bei der ...

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; PflVG § 3 Nr. 10 Satz 1; ; PflVG § 3 Nr. 10 Satz 1 Halbsatz 1; ; PflVG § 3 Nr. 10 Satz 1 Halbsatz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; PflVG § 3 Nr. 10 Satz 1
    Vereinbarung einer Schadensregulierungsquote zwischen den Unfallgegnern; Bindung des Versicherers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3077
  • NZV 2005, 641
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.11.1980 - IVa ZR 25/80

    Zum Umfang der Rechtsfolgenbelehrung nach VVG § 12 Abs 3 S 2, AKB § 8 Nr 1 S 2

    Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2005 - 20 W 28/05
    Eine solche schuldhafte Pflichtverletzung wird der Beklagte nicht beweisen können, zumal der Klägerin bei der Entscheidung über die Entschädigung des Unfallgegners ein Ermessensspielraum eingeräumt war (vgl. nur OLG Koblenz, VersR 1979, 342 - bestätigt von BGH, VersR 1981, 180; Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., AKB § 10 Rn. 32 m.w.N. - i.V.m. PflVG § 3 Nr. 10 Rn. 2).
  • OLG Koblenz, 28.11.1978 - 10 U 243/77
    Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2005 - 20 W 28/05
    Eine solche schuldhafte Pflichtverletzung wird der Beklagte nicht beweisen können, zumal der Klägerin bei der Entscheidung über die Entschädigung des Unfallgegners ein Ermessensspielraum eingeräumt war (vgl. nur OLG Koblenz, VersR 1979, 342 - bestätigt von BGH, VersR 1981, 180; Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., AKB § 10 Rn. 32 m.w.N. - i.V.m. PflVG § 3 Nr. 10 Rn. 2).
  • AG Hagen, 24.04.2013 - 140 C 206/12

    Versicherung kann für Verkehrsunfall bei "Spritztour" mit fremdem Fahrezug ohne

    Denn insoweit steht der Klägerin gegenüber dem Beklagten ein Regulierungsermessen zu (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31.08.2005, Az. 20 W 28/05, juris; Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, AKB 2008 A.1.1. Rn. 20).
  • LG Essen, 02.12.2015 - 13 S 79/15

    Regulierungsermessen des Versicherers und Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt

    Die Darlegungs- und Beweislast für eine schuldhafte Pflichtverletzung des Versicherers trägt der Versicherungsnehmer (vgl. zum Vorstehenden: OLG Hamm, Beschluss vom 31.08.2005 - 20 W 28/05; LG Köln, Urteil vom 19.04.2011 - 11 S 289/09 (Rn. 4, zitiert nach juris); LG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2009 - 22 S 160/09 (Rn. 6f., zitiert nach juris); LG Hagen, Beschluss vom 11.06.2013 - 7 S 15/13; AG Köln, Urteil vom 28.01.2009 - 269 C 293/08 (Rn. 12, zitiert nach juris); AG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2011 - 47 C 6137/11 (Rn. 6, zitiert nach juris); Prölss/Martin/Knappmann, a.a.O., AKB 2008 A.1.1 Rn. 23; Bruck/Möller/Koch, VVG, 9. Aufl. 2013, § 100 VVG Rn. 91).
  • AG Mettmann, 20.01.2017 - 21 C 70/16

    Zum Anspruch eines Versicherten auf Rückgängigmachung der Rückstufung in eine

    Die Darlegungs- und Beweislast für eine schuldhafte Pflichtverletzung des Versicherers trägt der Versicherungsnehmer (vgl. zum Vorstehenden z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 31.08.2005 - 20 W 28/05; LG Essen, a.a.O.).
  • AG Bergisch Gladbach, 15.09.2017 - 63 C 172/16

    Regressanspruch eines Kfz-Haftpflichtversicherers wegen Mofasturz und

    Soweit der Beklagte die Höhe des von der Klägerin gegenüber der Zeugin G regulierten Schadens bestritten hat, ist dieses Bestreiten der Schadenshöhe unbeachtlich, da bei der Entscheidung über die Entschädigung des Unfallgegners dem Haftpflichtversicherer ein Regulierungsermessen zusteht, welches den Versicherungsnehmer bindet (s. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 31. August 2005 - 20 W 28/05 -, juris).
  • LG Kassel, 07.03.2017 - 1 S 263/15

    Haftpflichtversicherung: Versichereranspruch gegen mitversicherten Fahrzeugführer

    Eine solche schuldhafte Pflichtverletzung kann nicht angenommen werden, denn der Klägerin ist bei der Entscheidung über die Entschädigung des Unfallgegners ein Ermessensspielraum eingeräumt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31. August 2005 - 20 W 28/05 Rz. 2, juris; Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl., § 124 VVG Rn. 14) und ein willkürlicher Ermessensmissbrauch lässt sich nicht feststellen.
  • AG Bochum, 03.09.2009 - 75 C 46/09

    Regressanspruch einer Versicherung aufgrund der Obliegenheitsverletzung des

    Zum anderen ist zu beachten, dass der Klägerin als Haftpflichtversicherer bei der Entscheidung über die Entschädigung des Unfallgegners ein Ermessensspielraum eingeräumt ist (vgl. OLG Hamm, NJW 2005, 3077 ff.).
  • AG München, 04.09.2012 - 333 C 427/12
    Ob er freiwillig zahlt, oder ob er die Zahlung ablehnt und es darauf ankommen lässt, ob der geschädigte Dritte seine Ansprüche gerichtlich geltend macht, steht grundsätzlich im Ermessen des Versicherers (BGH, a.a.0.; LG Düsseldorf, a.a.0.; AG Frankfurt a.M., a.a.0.); m.a.W.: dem Versicherer ist bei der Entscheidung über die Entschädigung des Unfallgegners ein - weiter (LG München |, NZV 2003, 333; LG Kleve, Az. 3 O0 13/91; AG Essen, a.a.0.; vgl. auch Anm. zu AG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2011, a.a.O.) - Ermessensspielraum eingeräumt (OLG Hamm, NJW 2005, 3077; LG Düsseldorf, a.a.O.: AG DüsselUrteil vom 17.10.2011, a.a.O.; AG Frankfurt a.M., a.a.O.; AG Köln, a.a.O.; AG München, Az. 343 C 27107/09), ihm steht ein Regulierungsermessen zu (AG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2011, a.a.O.: AG Essen, a.a.0.; AG Köln, a.a.0.).
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OLG Hamm, 21.04.2005 - 20 W 28/05 (https://dejure.org/2005,37753)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.04.2005 - 20 W 28/05 (https://dejure.org/2005,37753)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. April 2005 - 20 W 28/05 (https://dejure.org/2005,37753)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.11.1980 - IVa ZR 25/80

    Zum Umfang der Rechtsfolgenbelehrung nach VVG § 12 Abs 3 S 2, AKB § 8 Nr 1 S 2

    Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2005 - 20 W 28/05
    Eine solche schuldhafte Pflichtverletzung wird der Beklagte nicht beweisen können, zumal der Klägerin bei der Entscheidung über die Entschädigung des Unfallgegners ein Ermessensspielraum eingeräumt war (vgl. nur OLG Koblenz, VersR 1979, 342 - bestätigt von BGH, VersR 1981, 180; Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., AKB § 10 Rn. 32 m.w.N. - i.V.m. PflVG § 3 Nr. 10 Rn. 2).
  • OLG Koblenz, 28.11.1978 - 10 U 243/77
    Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2005 - 20 W 28/05
    Eine solche schuldhafte Pflichtverletzung wird der Beklagte nicht beweisen können, zumal der Klägerin bei der Entscheidung über die Entschädigung des Unfallgegners ein Ermessensspielraum eingeräumt war (vgl. nur OLG Koblenz, VersR 1979, 342 - bestätigt von BGH, VersR 1981, 180; Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., AKB § 10 Rn. 32 m.w.N. - i.V.m. PflVG § 3 Nr. 10 Rn. 2).
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