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   OLG Hamm, 16.10.1985 - 20 W 28/85   

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OLG Hamm, 16.10.1985 - 20 W 28/85 (https://dejure.org/1985,14796)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.10.1985 - 20 W 28/85 (https://dejure.org/1985,14796)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Oktober 1985 - 20 W 28/85 (https://dejure.org/1985,14796)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 2 Abs. 2; ARB 75 § 4 Abs. 2 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 92
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Braunschweig, 04.03.2013 - 3 U 89/12

    Zur Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung unter Vorbehalt

    Etwas anderes könnte nur gelten, wenn die Täterschaft des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt der Deckungsschutzzusage noch völlig ungeklärt gewesen wäre (so etwa bei der Entscheidung des OLG Hamm vom 16.10.1985 - 20 W 28/85).
  • OLG Köln, 08.06.2004 - 9 U 129/03

    Bestehen eines Zahlungsanspruchs aus einer Rechtsschutzversicherung; Rechtliche

    Allgemein anerkannt ist, dass sich dieser Befreiungsanspruch erst dann in einen Zahlungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer wandelt, wenn der Versicherungsnehmer die Kosten gezahlt hat (vgl. nur OLG Hamm VersR 87, 92; Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 7. Aufl., § 5 ARB 94/2000, Rn. 16, § 2 ARB 75, Rn. 151; Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 5 ARB 94, Rn. 13).
  • OLG Frankfurt, 21.07.1993 - 23 U 200/91

    Rechtsschutzversicherung: Vorläufiger Rechtsschutz bei Voraussetzungsidentität

    Da die Versicherungsleistung aber auch bei bloßen Verdachtsmomenten für einen Risikoausschluß fällig bleibt (vgl. OLG Hamm VersR 1987, 92 f), bringt diese Regelung noch einen weiteren Vorteil für den Versicherer mit sich.
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