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   OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 20 W 282/04   

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https://dejure.org/2005,6193
OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 20 W 282/04 (https://dejure.org/2005,6193)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.04.2005 - 20 W 282/04 (https://dejure.org/2005,6193)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. April 2005 - 20 W 282/04 (https://dejure.org/2005,6193)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1835 Abs 3 BGB, § 1 Abs 2 S 2 BRAGebO, § 1 Abs 1 S 2 Nr 2 BVormVG, § 67 Abs 3 S 2 FGG
    Betreuung: Vergütung des zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer

    (Betreuung: Vergütung des zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalts)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung eines zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalt

  • Judicialis

    BGB § 1835 III; ; BRAGO § 1 II 2; ; BVormG § 1 I 2 Nr. 2; ; FGG § 67 III 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung eines zur Überprüfung der Betreuervergütung bestellten Rechtsanwaltes zum Verfahrenspfleger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergütung eines zur Überprüfung der Betreuervergütung bestellten Rechtsanwalts zum Verfahrenspfleger; Bezahlung des Aufwendungsersatzes und der Vergütung des Verfahrenspflegers aus der Staatskasse nach Maßgabe der Stundensätze des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 20 W 282/04
    Zwar ist seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07. Juni 2002 (FamRZ 2000, 1280) anerkannt, dass Rechtsanwälte nach § 1 Abs. 2 S. 2 BRAGO ausnahmsweise ihre Tätigkeit zur Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben als Betreuer und - trotz des Ausschlusses dieser Vorschrift in § 67 Abs. 3 S. 2 FGG - auch als Verfahrenspfleger auf der Grundlage der BRAGO abrechnen können (vgl. BT-Drucks 13/158 S. 41; BVerfG FamRZ 2000, 345; BGHZ 139, 309; BayObLG FamRZ 2002, 1201).

    Dies ist nur dann der Fall, wenn es sich um eine Verrichtung handelt, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage bei vernünftiger Betrachtung einen Anwalt herangezogen hätte, weil sie eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit erfordert (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280 und 1284; OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 593; OLG Düsseldorf BtPrax 2000, 171).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 20 W 282/04
    Zwar ist seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07. Juni 2002 (FamRZ 2000, 1280) anerkannt, dass Rechtsanwälte nach § 1 Abs. 2 S. 2 BRAGO ausnahmsweise ihre Tätigkeit zur Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben als Betreuer und - trotz des Ausschlusses dieser Vorschrift in § 67 Abs. 3 S. 2 FGG - auch als Verfahrenspfleger auf der Grundlage der BRAGO abrechnen können (vgl. BT-Drucks 13/158 S. 41; BVerfG FamRZ 2000, 345; BGHZ 139, 309; BayObLG FamRZ 2002, 1201).

    Eine solche Abrechnung auf der Grundlage der BRAGO als Ausnahmefall ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn die zu bewältigende Aufgabe besondere rechtliche Fähigkeiten erfordert und daher eine originär anwaltliche Dienstleistung darstellt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 345; BGHZ 139, 309/312).

  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 237/97

    Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 20 W 282/04
    Zwar ist seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07. Juni 2002 (FamRZ 2000, 1280) anerkannt, dass Rechtsanwälte nach § 1 Abs. 2 S. 2 BRAGO ausnahmsweise ihre Tätigkeit zur Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben als Betreuer und - trotz des Ausschlusses dieser Vorschrift in § 67 Abs. 3 S. 2 FGG - auch als Verfahrenspfleger auf der Grundlage der BRAGO abrechnen können (vgl. BT-Drucks 13/158 S. 41; BVerfG FamRZ 2000, 345; BGHZ 139, 309; BayObLG FamRZ 2002, 1201).

    Eine solche Abrechnung auf der Grundlage der BRAGO als Ausnahmefall ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn die zu bewältigende Aufgabe besondere rechtliche Fähigkeiten erfordert und daher eine originär anwaltliche Dienstleistung darstellt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 345; BGHZ 139, 309/312).

  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvL 1/99

    Unzulässige Richtervorlagen zur Vergütung von Verfahrenspflegern nach FGG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 20 W 282/04
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass als rechtsanwaltsspezifische Tätigkeiten in der Regel die gerichtliche Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen sowie die außergerichtliche Vertretung in rechtlich besonders schwierig gelagerten Fällen oder Verhandlungen anzusehen sind (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1284; BayObLGZ 2001, 386; HK-BUR/Bauer/Deinert, § 1835 BGB, Rn. 51).
  • OLG Schleswig, 08.03.2000 - 2 W 186/99

    Nutzbarkeit von Fachkenntnissen aufgrund Ausbildung zur Arzthelferin

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 20 W 282/04
    Dies ist nur dann der Fall, wenn es sich um eine Verrichtung handelt, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage bei vernünftiger Betrachtung einen Anwalt herangezogen hätte, weil sie eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit erfordert (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280 und 1284; OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 593; OLG Düsseldorf BtPrax 2000, 171).
  • OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01

    Vergütung des Anwalts - Verfahrenspfleger in Unterbringungssachen -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 20 W 282/04
    Dies ist nur dann der Fall, wenn es sich um eine Verrichtung handelt, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage bei vernünftiger Betrachtung einen Anwalt herangezogen hätte, weil sie eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit erfordert (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280 und 1284; OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 593; OLG Düsseldorf BtPrax 2000, 171).
  • BayObLG, 16.01.2002 - 3Z BR 300/01

    Vergütung des Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger im Betreuungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 20 W 282/04
    Zwar ist seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07. Juni 2002 (FamRZ 2000, 1280) anerkannt, dass Rechtsanwälte nach § 1 Abs. 2 S. 2 BRAGO ausnahmsweise ihre Tätigkeit zur Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben als Betreuer und - trotz des Ausschlusses dieser Vorschrift in § 67 Abs. 3 S. 2 FGG - auch als Verfahrenspfleger auf der Grundlage der BRAGO abrechnen können (vgl. BT-Drucks 13/158 S. 41; BVerfG FamRZ 2000, 345; BGHZ 139, 309; BayObLG FamRZ 2002, 1201).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 3Z BR 230/02

    Vergütung des zum Verfahrenspfleger mit der Aufgabe der Überprüfung eines Antrags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 20 W 282/04
    Die Überprüfung der Plausibilität und Angemessenheit des Zeitaufwandes sowie des geltend gemachten Stundensatzes erfordert entgegen der vereinzelt gebliebenen Auffassung des Landgerichts Berlin (FamRZ 2001, 1029) im Regelfall keine vertieften spezifischen Rechtskenntnisse, die über die Fähigkeiten und das Standardwissen eines erfahrenen Berufsbetreuers der höchsten Vergütungsstufe hinausreichen (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 2003, 1372).
  • LG Berlin, 20.09.2000 - 87 T 551/99

    Vergütung des Verfahrenspflegers bei Überprüfung der Betreuervergütung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 20 W 282/04
    Die Überprüfung der Plausibilität und Angemessenheit des Zeitaufwandes sowie des geltend gemachten Stundensatzes erfordert entgegen der vereinzelt gebliebenen Auffassung des Landgerichts Berlin (FamRZ 2001, 1029) im Regelfall keine vertieften spezifischen Rechtskenntnisse, die über die Fähigkeiten und das Standardwissen eines erfahrenen Berufsbetreuers der höchsten Vergütungsstufe hinausreichen (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 2003, 1372).
  • Drs-Bund, 30.12.1994 - BT-Drs 13/158
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 20 W 282/04
    Zwar ist seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07. Juni 2002 (FamRZ 2000, 1280) anerkannt, dass Rechtsanwälte nach § 1 Abs. 2 S. 2 BRAGO ausnahmsweise ihre Tätigkeit zur Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben als Betreuer und - trotz des Ausschlusses dieser Vorschrift in § 67 Abs. 3 S. 2 FGG - auch als Verfahrenspfleger auf der Grundlage der BRAGO abrechnen können (vgl. BT-Drucks 13/158 S. 41; BVerfG FamRZ 2000, 345; BGHZ 139, 309; BayObLG FamRZ 2002, 1201).
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