Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 30.07.2004 - 20 W 299/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 12 FGG, § 69f Abs 1 S 1 Nr 2 FGG
Vorläufige Betreuerbestellung: Anforderungen an ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand des Betroffenen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Bestellung eines vorläufigen Betreuers durch das Vormundschaftsgericht im Wege einer einstweiligen Anordnung ; Anforderungen an ein ärztliches Attest im Verfahren zur vorläufigen Bestellung eines Betreuers ; Zulässigkeit einer ärztlichen ...
- Wolters Kluwer
(Vorläufige Betreuerbestellung: Anforderungen an ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand des Betroffenen)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Anforderung an ärztliches Attest, vorläufige Betreuerbestellung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 12; FGG § 69f Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Keine Erfüllung der gesetzliche Anforderungen an ein ärztliches Attest aufgrund eines Telefongespräches - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Stellungnahme nach Telefongespräch reicht nicht bei vorläufiger Betreuerbestellung
Verfahrensgang
- AG Bad Hersfeld, 23.04.2004 - XVII 106/04
- LG Fulda, 08.06.2004 - 3 T 128/04
- OLG Frankfurt, 30.07.2004 - 20 W 299/04
Papierfundstellen
- FGPrax 2005, 23
- FamRZ 2005, 303
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 13.07.1999 - 15 W 145/99
- BayObLG, 21.05.1999 - 3Z BR 125/99
Voraussetzungen der Bestellung eines vorläufigen Betreuers
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2004 - 20 W 299/04
Hierzu ist es erforderlich, dass der Arzt nicht nur eine Aussage über den von ihm festgestellten Zustand des Betroffenen trifft, sondern auch die hierfür maßgeblichen Anknüpfungstatsachen mitteilt; soll - wie im vorliegenden Fall, eine vorläufige Betreuung gegen den ausdrücklich erklärten Willen der Betroffenen eingerichtet werden, so muss sich das ärztliche Attest auch zu der hierfür erforderlichen Voraussetzung des krankheitsbedingten Fehlens der Fähigkeit zur freien Willensbestimmung äußern(vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1611 und zu dieser Voraussetzung allgemein BayObLG BtPrax 1994, 209; OLG Hamm FGPrax 1995, 56; OLG Frankfurt am Main OLG-Report 1997, 68). - OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94
Verfahrenspfleger; Verlängerung; Gutachten; Inhalt; Willensäußerung; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2004 - 20 W 299/04
Hierzu ist es erforderlich, dass der Arzt nicht nur eine Aussage über den von ihm festgestellten Zustand des Betroffenen trifft, sondern auch die hierfür maßgeblichen Anknüpfungstatsachen mitteilt; soll - wie im vorliegenden Fall, eine vorläufige Betreuung gegen den ausdrücklich erklärten Willen der Betroffenen eingerichtet werden, so muss sich das ärztliche Attest auch zu der hierfür erforderlichen Voraussetzung des krankheitsbedingten Fehlens der Fähigkeit zur freien Willensbestimmung äußern(vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1611 und zu dieser Voraussetzung allgemein BayObLG BtPrax 1994, 209; OLG Hamm FGPrax 1995, 56; OLG Frankfurt am Main OLG-Report 1997, 68). - OLG Frankfurt, 17.10.1996 - 20 W 320/96
Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen und gegen den …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2004 - 20 W 299/04
Hierzu ist es erforderlich, dass der Arzt nicht nur eine Aussage über den von ihm festgestellten Zustand des Betroffenen trifft, sondern auch die hierfür maßgeblichen Anknüpfungstatsachen mitteilt; soll - wie im vorliegenden Fall, eine vorläufige Betreuung gegen den ausdrücklich erklärten Willen der Betroffenen eingerichtet werden, so muss sich das ärztliche Attest auch zu der hierfür erforderlichen Voraussetzung des krankheitsbedingten Fehlens der Fähigkeit zur freien Willensbestimmung äußern(vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1611 und zu dieser Voraussetzung allgemein BayObLG BtPrax 1994, 209; OLG Hamm FGPrax 1995, 56; OLG Frankfurt am Main OLG-Report 1997, 68). - BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94
Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2004 - 20 W 299/04
Hierzu ist es erforderlich, dass der Arzt nicht nur eine Aussage über den von ihm festgestellten Zustand des Betroffenen trifft, sondern auch die hierfür maßgeblichen Anknüpfungstatsachen mitteilt; soll - wie im vorliegenden Fall, eine vorläufige Betreuung gegen den ausdrücklich erklärten Willen der Betroffenen eingerichtet werden, so muss sich das ärztliche Attest auch zu der hierfür erforderlichen Voraussetzung des krankheitsbedingten Fehlens der Fähigkeit zur freien Willensbestimmung äußern(vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1611 und zu dieser Voraussetzung allgemein BayObLG BtPrax 1994, 209; OLG Hamm FGPrax 1995, 56; OLG Frankfurt am Main OLG-Report 1997, 68).
- LG Lübeck, 28.01.2022 - 7 T 27/22
Voraussetzungen der einstweiligen Anordnung einer Unterbringung des Betroffenen …
Das ärztliche Zeugnis darf sich nicht in einer Beschreibung des Zustandes des Betroffenen erschöpfen, sondern muss die Notwendigkeit der Unterbringung begründen und die maßgeblichen Anknüpfungstatsachen darlegen (OLG Frankfurt FamRZ 2005, 303; OLG Köln FGPrax 2006, 232;… Giers in: Keidel, 20. Aufl. (2020), § 331 FamFG, Rn. 8). - AG Kiel, 19.10.2012 - 2 XIV 30440
Antrag auf Anordnung der Unterbringung: Erforderlichkeit einer Prognose über die …
Denn die Unterbringungsdauer ist Bestandteil der materiellen Voraussetzungen einer Unterbringung, für die ein ärztliches Zeugnis erforderlich ist (vgl. zum notwendigen Inhalt eines ärztlichen Zeugnisses auch: OLG Frankfurt FGPrax 2005, 23; OLG Köln FGPrax 2006, 232).