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   OLG Köln, 14.03.2017 - I-20 W 3/17   

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https://dejure.org/2017,29520
OLG Köln, 14.03.2017 - I-20 W 3/17 (https://dejure.org/2017,29520)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.03.2017 - I-20 W 3/17 (https://dejure.org/2017,29520)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. März 2017 - I-20 W 3/17 (https://dejure.org/2017,29520)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung aufgrund Erhebung der Verjährungseinrede

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91a Abs. 2 S. 1; BGB § 214 Abs. 1
    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung aufgrund Erhebung der Verjährungseinrede

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2922
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09

    Hauptsacheerledigung: Erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Rechtsstreit

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2017 - 20 W 3/17
    Durch die Geltendmachung eines bereits bei Klageerhebung verjährten Anspruchs hat er selbst eine wesentliche Ursache für die spätere Erledigung gesetzt (vgl. BGH, Urt. v. 27.01.2010 - VIII ZR 58/09, Tz. 30), was im Rahmen der Billigkeitsprüfung nach § 91 a Abs. 1 S. 1 ZPO grundsätzlich zu seinen Lasten zu berücksichtigen ist.
  • OLG Hamm, 09.07.2010 - 19 U 151/09

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung eines Rechtsstreits durch

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2017 - 20 W 3/17
    Soweit das Landgericht - zur Begründung einer Pflicht des Beklagten zur anteiligen Kostentragung - unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Hamm vom 09.07.2010 (19 U 151/09) angenommen hat, von dem Beklagten als juristischen Laien könne zumindest erwartet werden, dass er die Erfüllung des Anspruchs unter Berufung auf den Zeitablauf verweigert, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • OLG Dresden, 17.07.2018 - 5 W 629/18

    Abgrenzung von einseitiger und übereinstimmender Erledigungserklärung

    Im Rahmen der vorzunehmenden Würdigung ist allerdings zu berücksichtigen, ob von dem konkret zu beurteilenden Beklagten die vorprozessuale Erhebung der Verjährungseinrede erwartet werden konnte (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 14.03.2017, 20 W 3/17, NJW 2017, 2922).
  • OLG Karlsruhe, 04.11.2020 - 9 W 48/20

    Kostenentscheidung bei vorprozessualer Verjährung der Klageforderung

    (Vgl. zum Verständnis der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs Schneider, NJW 2017, 2874; anders OLG Köln, NJW 2017, 2922 Rn. 2.).

    e) Es kommt für die Billigkeitsentscheidung ein wesentlicher Gesichtspunkt hinzu: Wenn eine Forderung unzweifelhaft verjährt ist, mag man dies evtl. zu Lasten einer Klägerin berücksichtigen, die trotz dieser Rechtslage eine Klage erhebt (so OLG Köln, NJW 2017, 2922).

  • OLG München, 15.02.2018 - 31 Wx 222/17

    Festsetzung des Geschäftswerts für die Bestellung mehrerer Aufsichtsratmitglieder

    Bei der Festsetzung des Geschäftswerts für die Bestellung mehrerer Aufsichtsratmitglieder kann der Umfang der Prüfung des Registergerichts im jeweiligen Einzelfall zu einer angemessenen Erhöhung des Pauschalwerts im Sinne des § 67 Abs. 1 Nr. 1 GNotKG führen (entgegen OLG Stuttgart, Beschluss v. 14.3.2017, Akz. 20 W 3/17).

    Der Senat teilt einerseits nicht die Auffassung des Registergerichts, dass für die Bestellung zweier Aufsichtsratmitglieder einer Gesellschaft nach § 104 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 AktG der Geschäftswert im Sinne des § 67 Abs. 1 Nr. 1 GNotKG (60.000 EUR) nach der Anzahl der bestellten Aufsichtsratmitglieder zu vervielfachen ist, aber auch nicht die Meinung der Beschwerdeführer, dass - entsprechend der von dem OLG Stuttgart vertretenen Auffassung (vgl. OLG Stuttgart Beschluss vom 14.3.2017 Akz. 20 W 3/17) bei einer Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern der Geschäftswert für das Verfahren unabhängig von der Anzahl der zu bestellenden Personen stets mit 60.000 EUR zu bemessen ist.

  • OLG Köln, 20.01.2020 - 9 U 233/19
    Ein im Rahmen dieser Billigkeitsentscheidung zu würdigender Gesichtspunkt ist die Geltendmachung einer bereits verjährten Forderung durch die Klägerseite, die grundsätzlich damit rechnen muss, dass der Prozessgegner die Einrede der Verjährung erhebt und der Anspruch deshalb nicht mehr durchsetzbar ist (OLG Köln, Beschluss v. 14.03.2017, - 20 W 3/17 -, NJW 2017, 2922 f. in juris Rn. 2).
  • OLG Stuttgart, 17.03.2023 - 6 U 163/22

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache: Zurückbehaltungsrecht des

    Im Rahmen der gemäß § 91 a Abs. 1 S. 1 ZPO zu treffenden Billigkeitsentscheidung ist aber nicht ausschließlich auf die materielle Rechtslage abzustellen, sondern auch zu würdigen, ob der Kläger mit der Erhebung der Einrede des §§ 358 Abs. 4 Satz 1, 357 Abs. 4 S. 1 BGB rechnete und damit keine Klageveranlassung gegeben war (Zöller/Althammer, ZPO, 34. Auflage, § 91a, Rn. 58.50; OLG Köln, Beschluss vom 14. März 2017 - I-20 W 3/17 -, juris, Rn. 2 f), mithin die Klageerhebung nicht auf dem Umstand der vorgerichtlich unterbliebenen Einrede, sondern einem Rechtsanwendungsfehler des Klägers beruhte (OLG Dresden, Beschluss vom 17. Juli 2018 - 5 W 629/18 -, juris, Rn. 12).
  • LG Berlin, 17.04.2023 - 101 O 82/22

    Verjährungseinrede - Kostenentscheidung bei übereinstimmender

    Dabei ist auf die konkret zu beurteilende Beklagte abzustellen, insbesondere darauf, ob diese juristischen Laiin war (vgl. OLG Dresden a.a.O.; OLG Köln NJW 2017, 2922).
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