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   OLG Frankfurt, 18.08.2003 - 20 W 302/2001, 20 W 302/01   

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https://dejure.org/2003,3860
OLG Frankfurt, 18.08.2003 - 20 W 302/2001, 20 W 302/01 (https://dejure.org/2003,3860)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.08.2003 - 20 W 302/2001, 20 W 302/01 (https://dejure.org/2003,3860)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. August 2003 - 20 W 302/2001, 20 W 302/01 (https://dejure.org/2003,3860)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 21 Abs 4 WoEigG, § 26 Abs 1 WoEigG, § 43 Abs 1 Nr 1 WoEigG
    Wohnungseigentumsverwaltung: Abberufung des verwaltenden Wohnungseigentümers wegen gemeinschaftsschädlichen Verhaltens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geeignetheit eines Verwalters; Provokation von Rechtsstreitigkeiten durch den Wohnungseigentumsverwalter; Ausnutzen des Vertrauens von Wohnungseigentümern, um Interessen gegen den einzelnen durchzusetzen; Geltung der Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentumsverwaltung: Abberufung des verwaltenden Wohnungseigentümers wegen gemeinschaftsschädlichen Verhaltens)

  • Judicialis

    WEG § 21 IV; ; WEG § 26 I; ; WEG § 43 I 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Voraussetzungen einer Abberufung des Rechtsstreitigkeiten verursachenden Verwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Ungeeignetheit des Wohnungsverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 21.10.1999 - 2Z BR 97/99

    Vorzeitige Abberufung des Hausverwalters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2003 - 20 W 302/01
    Die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG WE 90, 68, dass. NZM 2000, 510, 511 und NZM 2001, 754, 756; OLG Karlsruhe NZM 1998, 768, 769; OLG Köln NZM 1999, 128; Merle, aaO., § 26 Rdnr. 40; Niedenführ/Schulze, aaO., § 26 Rdnr. 16; Staudinger/Bub: WEG 12. Aufl., § 26 Rdnr. 160).

    Es kann aber auch ausreichen, wenn das Vertrauensverhältnis eines Verwalters zu einer Gruppe von Wohnungseigentümern (wie dem Verwaltungsbeirat) oder zu einzelnen Wohnungseigentümern nicht mehr besteht, es sei denn das Zerwürfnis wurde von den Betroffenen in vorwerfbarer Weise herbeigeführt (BayObLG NZM 1999, 283 und NZM 2000, 510 für den Fall der vorzeitigen Abberufung des Verwalters), wovon vorliegend aber keine Rede sein kann.

  • OLG Köln, 07.09.1998 - 16 Wx 73/98

    Gerichtliche Abberufung des Verwalters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2003 - 20 W 302/01
    Denn nur eine bestandskräftige Neubestellung könnte zur einer Erledigung des Abberufungsverfahrens führen (OLG Köln NZM 1998, 959; Niedenführ/Schulze, aaO., § 26 Rdnr. 76) und die Bestandskrraft des in der Eigentümerversammlung vom 06.05.2002 zu TOP 5 gefassten Beschlusses über die Bestellung der weiteren Beteiligten zur Verwalterin ist derzeit noch nicht eingetreten.

    Maßgeblicher Geschäftswert für das Begehren auf gerichtliche vorzeitige Abberufung des Verwalters ist die Verwaltervergütung für die restliche Amtszeit, für die der Verwalter bestellt war (OLG Köln NZM 1998, 959, 960; Schulze/Niedenführ, aaO., § 48 Rdnr. 34).

  • OLG Hamburg, 14.10.2002 - 2 Wx 69/02

    Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2003 - 20 W 302/01
    Noch weniger darf der Eindruck entstehen, der Verwalter könne seine Stellung und das Vertrauen der übrigen Wohnungseigentümer ausnutzen, um seine Interessen gegenüber einem einzelnen Wohnungseigentümer durchzusetzen (OLG Hamburg, Beschluss vom 14.10.2002 ­ 2 Wx 69/02-).
  • OLG Celle, 19.05.1999 - 4 W 49/99

    Unwirksamkeit von Jahresabrechnungen für eine Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2003 - 20 W 302/01
    Nur wenn auch unter Berücksichtigung dieses Beurteilungsspielraumes der wichtige Grund so schwerwiegend ist, dass die Nichtabberufung nicht mehr den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, d. h. nicht mehr vertretbar erscheint, kann ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft die Abberufung des Verwalters verlangen (OLG Celle, NZM 1999, 841).
  • BayObLG, 27.11.1998 - 2Z BR 150/98

    Wichtiger Grund für die fristlose Kündigung eines Verwaltervertrags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2003 - 20 W 302/01
    Es kann aber auch ausreichen, wenn das Vertrauensverhältnis eines Verwalters zu einer Gruppe von Wohnungseigentümern (wie dem Verwaltungsbeirat) oder zu einzelnen Wohnungseigentümern nicht mehr besteht, es sei denn das Zerwürfnis wurde von den Betroffenen in vorwerfbarer Weise herbeigeführt (BayObLG NZM 1999, 283 und NZM 2000, 510 für den Fall der vorzeitigen Abberufung des Verwalters), wovon vorliegend aber keine Rede sein kann.
  • OLG Karlsruhe, 10.09.1997 - 4 W 71/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2003 - 20 W 302/01
    Die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG WE 90, 68, dass. NZM 2000, 510, 511 und NZM 2001, 754, 756; OLG Karlsruhe NZM 1998, 768, 769; OLG Köln NZM 1999, 128; Merle, aaO., § 26 Rdnr. 40; Niedenführ/Schulze, aaO., § 26 Rdnr. 16; Staudinger/Bub: WEG 12. Aufl., § 26 Rdnr. 160).
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2003 - 20 W 302/01
    Die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG WE 90, 68, dass. NZM 2000, 510, 511 und NZM 2001, 754, 756; OLG Karlsruhe NZM 1998, 768, 769; OLG Köln NZM 1999, 128; Merle, aaO., § 26 Rdnr. 40; Niedenführ/Schulze, aaO., § 26 Rdnr. 16; Staudinger/Bub: WEG 12. Aufl., § 26 Rdnr. 160).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2003 - 20 W 302/01
    Dies war aber nach der Auffassung des Senats, der Eigentümerbeschlüsse ohne Bindung an die Auslegung der Tatrichter selbst auslegen kann (BGHZ 139, 288, 291; Merle, aaO., § 23 Rdnr. 57), nicht der Fall.
  • BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00

    Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2003 - 20 W 302/01
    Die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG WE 90, 68, dass. NZM 2000, 510, 511 und NZM 2001, 754, 756; OLG Karlsruhe NZM 1998, 768, 769; OLG Köln NZM 1999, 128; Merle, aaO., § 26 Rdnr. 40; Niedenführ/Schulze, aaO., § 26 Rdnr. 16; Staudinger/Bub: WEG 12. Aufl., § 26 Rdnr. 160).
  • OLG Köln, 06.03.1998 - 16 Wx 8/98

    Wiederwahl des Verwalters trotz Abrechnungsfehler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2003 - 20 W 302/01
    Die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG WE 90, 68, dass. NZM 2000, 510, 511 und NZM 2001, 754, 756; OLG Karlsruhe NZM 1998, 768, 769; OLG Köln NZM 1999, 128; Merle, aaO., § 26 Rdnr. 40; Niedenführ/Schulze, aaO., § 26 Rdnr. 16; Staudinger/Bub: WEG 12. Aufl., § 26 Rdnr. 160).
  • BayObLG, 04.08.1975 - BReg. 2 Z 50/75

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • BayObLG, 19.06.1997 - 2Z BR 35/97

    Verfahrensvorschriften bei faktischer und werdender

  • OLG Frankfurt, 26.04.2005 - 20 W 279/03

    Wohnungseigentum: Voraussetzungen für die Ungültigerklärung eines Beschlusses

    Die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (Senat, Beschluss vom 18.08.2003, 20 W 302/2001 = ZfIR 2004, 444 unter Hinweis auf BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG WE 1990, 68; NZM 2000, 510; NZM 2001, 754; OLG Karlsruhe NZM 1998, 768; OLG Köln NZM 1999, 128; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 26 Rz. 40; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 26 Rz. 16; Staudinger/Bub, BGB, Stand Juni 1997, § 26 WEG Rz. 160).

    Nach der bezeichneten Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 18.08.2003, 20 W 302/2001) gelten diese Grundsätze in gleicher Weise auch für einen Beschluss, mit dem die Abberufung eines Verwalters durch die Gemeinschaft abgelehnt wird bzw. ein Wohnungseigentümer die Zustimmung zur Abberufung begehrt.

    Nur wenn auch unter Berücksichtigung dieses Beurteilungsspielraumes der wichtige Grund so schwerwiegend ist, dass die Nichtabberufung nicht mehr den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, d. h. nicht mehr vertretbar erscheint, kann ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft die Abberufung des Verwalters verlangen (Senat, Beschluss vom 18.08.2003, 20 W 302/2001, unter Hinweis auf OLG Celle NZM 1999, 841; vgl. auch Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 26 Rz. 76; Bärmann/Pick, a.a.O., § 26 Rz. 38).

  • OLG Frankfurt, 05.01.2004 - 20 W 290/03

    Wohnungseigentum: Abberufung eines verwaltenden Wohnungseigentümers;

    Der Senat hat mit Beschluss vom 18.08.2003 zu Az. 20 W 302/2001, auf dessen Inhalt Bezug genommen wird, den landgerichtlichen Beschluss aufgehoben und die Erstbeschwerde der Antragsgegner zurückgewiesen.

    Die Ungeeignetheit der Beteiligten zu 2) als Verwalterin ist in dem Vorverfahren 20 W 302/2001 bereits festgestellt worden, daran kann sich durch den Zeitablauf als solchen nichts ändern.

  • OLG Rostock, 20.05.2009 - 3 W 181/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für die gerichtliche Abberufung

    Ebenso würde es auch für die Ungültigkeitserklärung eines Verwalterbestellungsbeschlusses nicht genügen, dass ein wichtiger Grund im Sinne des § 26 Abs. 1 Satz 3 WEG vorliegt, sondern die Bestellung müsste gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung im Sinne des § 21 Abs. 3 und 4 WEG verstossen (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 05.01.2004, 20 W 290/03, zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Beschl. v. 18.08.2003, 20 W 302/2001, 20 W 302/2001, ZFIR 2004, 444).
  • LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in

    aaa.) Ein wichtiger Grund für die Aufhebung des Beschlusses der Verwalterbestellung ist gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter, auch wenn die Umstände nicht vom Verwalter verschuldet sind, nicht mehr zugemutet werden kann und deshalb das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH, NJW 2002, 3249; BayObLG, WuM 1989, 264; WuM 1999, 354 = ZMR 1999, 269; OLG Düsseldorf, ZMR 2006, 144; WuM 1998, 311; OLG Karlsruhe, WE 1998, 189; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.08.2003 - 20 W 302/01; OLG Düsseldorf, ZMR 2004, 53; BayObLG, ZMR 2005, 301).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2006 - 3 Wx 107/05

    WEG : Abberufung des Verwalters - Ordnungsgemäße Verwaltung

    Der Senat weicht mit dieser Entscheidung nicht ab von dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 18.08.2003 -20 W 302/2001 (zitiert nach juris), so dass eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 FGG nicht geboten ist.
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