Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 17.10.1996 - 20 W 320/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen und gegen den Willen der Betroffenen (Zwangsbetreuung)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Freie Willensbestimmung, Zwangsbetreuung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1896 Abs. 1
Verfahrensgang
- AG Kassel - 781 XVII 136/96
- LG Kassel - 3 T 465/96
- OLG Frankfurt, 17.10.1996 - 20 W 320/96
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 30.07.2004 - 20 W 299/04
Vorläufige Betreuerbestellung: Anforderungen an ein ärztliches Zeugnis über den …
Hierzu ist es erforderlich, dass der Arzt nicht nur eine Aussage über den von ihm festgestellten Zustand des Betroffenen trifft, sondern auch die hierfür maßgeblichen Anknüpfungstatsachen mitteilt; soll - wie im vorliegenden Fall, eine vorläufige Betreuung gegen den ausdrücklich erklärten Willen der Betroffenen eingerichtet werden, so muss sich das ärztliche Attest auch zu der hierfür erforderlichen Voraussetzung des krankheitsbedingten Fehlens der Fähigkeit zur freien Willensbestimmung äußern(vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1611 und zu dieser Voraussetzung allgemein BayObLG BtPrax 1994, 209; OLG Hamm FGPrax 1995, 56; OLG Frankfurt am Main OLG-Report 1997, 68). - BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 152/02
Einwilligungsvorbehalt für alle Aufgabenkreise des Betreuers - tatrichterliche …
Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1995, 146/148 m. w. N.; BayObLG FamRZ 1998, 454/455; OLG Hamm AV 1997, 135/138; OLG Frankfurt BtPrax 1997, 123 LS). - BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97
Reformatio in peius bei Anfechtung einer Betreuerbestellung durch den Betroffenen
Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; KG R & P 1996, 86/87; OLG Hamm DAVorm. 1997, 135/138; OLG Frankfurt BtPrax 1997, 123 - LS -).