Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 329/2003, 20 W 329/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8413
OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 329/2003, 20 W 329/03 (https://dejure.org/2003,8413)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.09.2003 - 20 W 329/2003, 20 W 329/03 (https://dejure.org/2003,8413)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. September 2003 - 20 W 329/2003, 20 W 329/03 (https://dejure.org/2003,8413)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 Abs 3 S 2 KostO, § 14 Abs 5 KostO
    Kostenansatz in Grundbuchsachen: Fehlerfreie Ermessensausübung des Landgericht bei der Nichtzulassung der weiteren Beschwerde; Unstatthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlerhafte Ermessensausübung bei der Zulassung der weiteren Beschwerde; Vorhandensein verschiedener Rechtsauffassungen als ausreichend für die Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung

  • Wolters Kluwer

    (Kostenansatz in Grundbuchsachen: Fehlerfreie Ermessensausübung des Landgericht bei der Nichtzulassung der weiteren Beschwerde; Unstatthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde)

  • Judicialis

    KostO § 14 III S. 2; ; KostO § 14 V

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 14 Abs. 3 S. 2; KostO § 14 Abs. 5
    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde bei behaupteter fehlerhafter Geschäftswertbemessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 329/03
    Es kann dahingestellt bleiben, ob nach der Entscheidung des BGH (NJW 2002, 1577), dass nach Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes im Bereich der ZPO-Verfahren eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit nicht mehr stattfindet, entsprechendes auch für die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt (offengelassen auch vom BayObLG aaO.).

    Auf derartige krasse Ausnahmefälle muss aber die sog. außerordentliche Beschwerde gegen eine an sich nach geltendem Recht unanfechtbare Entscheidung beschränkt bleiben, da auch der Grundsatz der Rechtssicherheit, auf den sich der Beschwerdegegner verlassen darf, Verfassungsrang genießt (Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler: FGG, 14. Aufl., § 19, Rdnr. 39; zur Kritik an der Ausdehnung des Anwendungsbereichs der außerordentlichen Beschwerde durch die Instanzgerichte siehe auch Zöller/Gummer: ZPO, 23. Aufl., § 567 Rdnr. 19; BGH ­Beschluss vom 07.03.2002 in NJW 2002, 1577-: auch bei greifbar gesetzeswidrigen ZPO-Beschwerden kein außerordentliches Rechtsmittel zum BGH).

  • OLG Brandenburg, 01.03.2000 - 8 Wx 299/99

    Besetzung des Gerichts in Notarkostenbeschwerdesachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 329/03
    Die vom OLG Brandenburg (Beschl. v. 01.03.2000 -8 Wx 299/99- ) für die Notarkostenbeschwerde gemäß § 156 KostO vertretene Auffassung, dass eine außerordentliche Beschwerde deshalb zulässig sei, weil es um rechtsgrundsätzliche Erwägungen ginge, die vom Senat noch nicht entschieden worden seien, ist deshalb nicht ohne weiteres auf die Kostenerinnerung nach § 14 KostO übertragbar.
  • OLG Düsseldorf, 06.01.2000 - 10 W 135/99

    Höhe der Gebühr für die Berichtigung des Grundbuchs nach Ausscheiden eines BGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 329/03
    Zwar befasst sich der angefochtene Beschluss nicht argumentativ mit der in Literatur (vgl. Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann: KostO, 15. Aufl., § 61, Rdnr. 6 m.w.H.; Rohs/Wedewer: KostO, Stand Sept. 2001, § 61 Rdnr. 2 a) und Rechtsprechung (vgl. BayObLG Rpfleger 1994, 128; OLG Hamm Rpfleger 1998, 306; OLG Oldenburg MDR 1998, 990; OLG Düsseldorf MDR 2000, 728) umstrittenen Frage, ob im hier vorliegenden Fall der Eintragung des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie der Anwachsung seines Anteils zugunsten der verbliebenen Gesellschafter eine volle Eigentumsumschreibungsgebühr nach § 60 Abs. 1 KostO anfällt oder ob nur eine Viertelgebühr für eine sonstige Eintragung nach § 67 Abs. 1 KostO zu erheben ist, in der Sache ist das Landgericht aber der in den Kommentierungen vertretenen Auffassung gefolgt.
  • OLG Oldenburg, 23.02.1998 - 5 W 13/98

    Gebühr für Grundbucheintragung; Eintragung des Ausscheidens eins

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 329/03
    Zwar befasst sich der angefochtene Beschluss nicht argumentativ mit der in Literatur (vgl. Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann: KostO, 15. Aufl., § 61, Rdnr. 6 m.w.H.; Rohs/Wedewer: KostO, Stand Sept. 2001, § 61 Rdnr. 2 a) und Rechtsprechung (vgl. BayObLG Rpfleger 1994, 128; OLG Hamm Rpfleger 1998, 306; OLG Oldenburg MDR 1998, 990; OLG Düsseldorf MDR 2000, 728) umstrittenen Frage, ob im hier vorliegenden Fall der Eintragung des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie der Anwachsung seines Anteils zugunsten der verbliebenen Gesellschafter eine volle Eigentumsumschreibungsgebühr nach § 60 Abs. 1 KostO anfällt oder ob nur eine Viertelgebühr für eine sonstige Eintragung nach § 67 Abs. 1 KostO zu erheben ist, in der Sache ist das Landgericht aber der in den Kommentierungen vertretenen Auffassung gefolgt.
  • OLG Hamm, 11.12.1997 - 15 W 81/97

    Anwachsung des Anteils am Gesamthandsvermögen an die übrigen Gesellschafter bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 329/03
    Zwar befasst sich der angefochtene Beschluss nicht argumentativ mit der in Literatur (vgl. Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann: KostO, 15. Aufl., § 61, Rdnr. 6 m.w.H.; Rohs/Wedewer: KostO, Stand Sept. 2001, § 61 Rdnr. 2 a) und Rechtsprechung (vgl. BayObLG Rpfleger 1994, 128; OLG Hamm Rpfleger 1998, 306; OLG Oldenburg MDR 1998, 990; OLG Düsseldorf MDR 2000, 728) umstrittenen Frage, ob im hier vorliegenden Fall der Eintragung des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie der Anwachsung seines Anteils zugunsten der verbliebenen Gesellschafter eine volle Eigentumsumschreibungsgebühr nach § 60 Abs. 1 KostO anfällt oder ob nur eine Viertelgebühr für eine sonstige Eintragung nach § 67 Abs. 1 KostO zu erheben ist, in der Sache ist das Landgericht aber der in den Kommentierungen vertretenen Auffassung gefolgt.
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 329/03
    In Anlehnung an die Auslegung, den der Begriff der grundsätzlichen Bedeutung im Revisionsrecht vieler Verfahrensordnungen erfahren hat, ist eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache anzunehmen, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Allgemeinheit hat oder andere Auswirkungen des Rechtsstreites auf die Allgemeinheit deren Interessen in besonderem Maß berühren (BGH-Beschluss vom 01.10.2002- MDR 2003, 104, 106, auch zur ordnungsgemäßen Darlegung der Zulassungsgründe).
  • BayObLG, 09.09.1993 - 3Z BR 108/93

    Grundbuchgebühren bei Anwachsung von Gesellschaftsanteilen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 329/03
    Zwar befasst sich der angefochtene Beschluss nicht argumentativ mit der in Literatur (vgl. Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann: KostO, 15. Aufl., § 61, Rdnr. 6 m.w.H.; Rohs/Wedewer: KostO, Stand Sept. 2001, § 61 Rdnr. 2 a) und Rechtsprechung (vgl. BayObLG Rpfleger 1994, 128; OLG Hamm Rpfleger 1998, 306; OLG Oldenburg MDR 1998, 990; OLG Düsseldorf MDR 2000, 728) umstrittenen Frage, ob im hier vorliegenden Fall der Eintragung des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie der Anwachsung seines Anteils zugunsten der verbliebenen Gesellschafter eine volle Eigentumsumschreibungsgebühr nach § 60 Abs. 1 KostO anfällt oder ob nur eine Viertelgebühr für eine sonstige Eintragung nach § 67 Abs. 1 KostO zu erheben ist, in der Sache ist das Landgericht aber der in den Kommentierungen vertretenen Auffassung gefolgt.
  • OLG München, 04.04.1990 - 11 WF 645/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 329/03
    Über die Zulassung hat allein das Landgericht zu entscheiden und der Senat ist daran gebunden (BayObLG JurBüro 1990, 1185).
  • BVerfG, 19.12.2000 - 1 BvR 1684/99

    Willkürliche Nichtzulassung der Revision trotz Abweichung von der Rspr des BGH

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 329/03
    In einer unzutreffenden Nichtzulassung einer weiteren Beschwerde könnte ein Verstoß gegen das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) und gegen die Garantie des gesetzlichen Richters liegen (BVerfG NJW 2001, 1125, 1126), was nach der oben zitierten neuen Rechtsprechung des BGH aber nur zur Selbstkorrektur des Landgerichts entsprechend § 321 a ZPO analog bzw. zur Verfassungsbeschwerde führen kann.
  • OLG Frankfurt, 19.11.1999 - 20 W 447/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 329/03
    Der Beschluss des Senats vom 19.11.1999 in Rpfleger 2000, 187 betrifft einen anderen Sachverhalt, nämlich die Übertragung eines Gesellschaftsanteils an einen Dritten, der noch nicht als Mitglied der Gesamthandsgemeinschaft als Eigentümer im Grundbuch eingetragen war.
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