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   OLG Frankfurt, 29.03.2004 - 20 W 33/04   

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https://dejure.org/2004,2947
OLG Frankfurt, 29.03.2004 - 20 W 33/04 (https://dejure.org/2004,2947)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.03.2004 - 20 W 33/04 (https://dejure.org/2004,2947)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. März 2004 - 20 W 33/04 (https://dejure.org/2004,2947)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 172 BGB, § 1896 Abs 2 BGB, § 1897 Abs 4 BGB
    Betreuungsverfahren: Auslegung einer notariellen Urkunde als Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer notariellen Urkunde als Betreuungsverfügung oder als Vorsorgevollmacht; Unterschiede zwischen der Bestellung eines Betreuers und einer Bevollmächtigung im Rechtsverkehr und Geschäftsverkehr

  • Wolters Kluwer

    (Betreuungsverfahren: Auslegung einer notariellen Urkunde als Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Abgrenzung

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 172; ; BGB § 1896 Abs. 2; ; BGB § 1897 Abs. 4; ; FGG § 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer notariellen Urkunde als Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2004, 937
  • FGPrax 2004, 230
  • FamRZ 2004, 1322
  • Rpfleger 2004, 421
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.07.1991 - XI ZR 218/90

    Auslegung einer formularmäßigen Zweckerklärung für eine Grundschuld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2004 - 20 W 33/04
    Deshalb können bei der Auslegung einer Vollmachtsurkunde nur solche Umstände herangezogen werden, die dem Geschäftsgegner bekannt oder jedenfalls für ihn erkennbar sind (vgl. RGZ 143, 199; BGH NJW 1983, 1906 und BGH NJW 1991, 3141).
  • BGH, 07.12.2001 - V ZR 65/01

    Falsche Bezeichnung des Gegenstandes einer Auflassung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2004 - 20 W 33/04
    Denn im Unterschied zu einem Vertrag, bei dem sich der übereinstimmende wirkliche Wille beider Vertragsparteien gegenüber einem abweichenden objektiven Erklärungswert durchsetzen kann (vgl. etwa BGH NJW 1996, 1679 und 2002, 1038; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 133 Rn. 8), muss bei der hier vorliegenden Urkunde, die sich an eine unbestimmte Vielzahl von Personen richtet und deshalb auch der uneingeschränkten eigenen Aus legung durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. hierzu Keidel/Meyer-Holz, a.a.O., § 27 Rn. 50 m. w. N.), auf die objektive Erklärungsbedeutung abgestellt werden.
  • LG Bielefeld, 06.11.2012 - 23 T 587/12

    Beschwerdebefugnis des Kindes der betroffenen Person bei einer Beschwerde gegen

    Dem Angehörigen erwächst selbst dann kein subjektives Recht auf Bestellung zum Betreuer, wenn er von dem Betroffenen als Betreuer gewünscht oder vorgeschlagen wird (vgl. OLG Frankfurt, FGPrax 2004, 230, 231).
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