Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 29.08.2003 - 20 W 33/03, 20 W 33/2003 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 18 WoEigG, § 45 Abs 1 WoEigG, § 51 WoEigG
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer des von einer beschlossenen Abmahnung bzw. Abmahnungsermächtigung betroffenen Wohnungseigentümers; beschränkte Überprüfbarkeit eines zur Abmahnung ermächtigenden Beschlusses - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit einer Beschwer des Wohnungseigentümers für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung über eine Beauftragung des Verwalters; Fortgesetzte Störung des Hausfriedens; Überprüfung eines zur Abmahnung ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 45 Abs. 1; WEG § 18; WEG § 51
Die nach § 45 Abs. 1 WEG zur Zulässigkeit der Beschwerde erforderliche Beschwer eines Wohnungseigentümers - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beschwer des Abmahnbeschlusses wegen Störung des Hausfriedens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dieburg, 29.07.2002 - 5 II 6/02
- LG Darmstadt, 27.10.2002 - 19 T 339/02
- OLG Frankfurt, 29.08.2003 - 20 W 33/03, 20 W 33/2003
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 24.01.2000 - 3 Wx 444/99
Rechtsmittelbeschwer des Wohnungseigentümers bei Abmahnung durch die …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2003 - 20 W 33/03
Da die Erhaltung des Wohnungseigentums aber zu dem gewichtigsten Interesse eines Wohnungseigentümers gehört, ist sein vermögenswertes Interesse daran, dass nicht die Voraussetzungen für ein künftiges Entziehungsverfahren geschaffen werden können, jedenfalls höher als 750, 00 EUR zu bewerten (OLG Düsseldorf NZM 2000, 878;… Niedenführ/ Schulze: WEG, 6. Aufl., § 45 Rdnr. 13 a). - BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95
Zur Berücksichtigung von Hobbyräumen bei der Festlegung des Verteilungsschlüssels …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2003 - 20 W 33/03
Dies entspricht der allgemeinen Auffassung (LG Düsseldorf ZMR 1991, 314; BayObLG NJW-RR 1996, 12;… Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 18 Rdnr. 42;… Palandt/Bassenge: WEG, 62. Aufl., § 18, Rdnr. 2;… Niedenführ/Schulze, aaO., § 18 Rdnr. 14;… Staudinger/Kreuzer: WEG, 12. Aufl. § 18 Rdnr. 17), von der abzuweichen der Senat keine Veranlassung sieht. - OLG Düsseldorf, 05.12.1994 - 3 Wx 536/93
Zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei versäumter …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2003 - 20 W 33/03
Es entspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen, in Zweifelsfällen, zu denen auch solche gehören, in denen die Bestimmung des Geschäftswertes oder der Beschwer mangels konkreter Anhaltspunkte weitgehend Ermessenssache ist, von der Zulässigkeit eines Rechtsmittels auszugehen und in der Sache zu entscheiden (BayObLG WuM 1994, 565, 566; Senat Beschluss vom 18.02.2002 20 W 272/01-); so ist beispielsweise auch bei einer bloß optischen Beeinträchtigung eines Beschwerdeführers eine Großzügige Schätzung vorzunehmen (KG WE 1995, 123). - BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 12/94
Nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage als nicht …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2003 - 20 W 33/03
Es entspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen, in Zweifelsfällen, zu denen auch solche gehören, in denen die Bestimmung des Geschäftswertes oder der Beschwer mangels konkreter Anhaltspunkte weitgehend Ermessenssache ist, von der Zulässigkeit eines Rechtsmittels auszugehen und in der Sache zu entscheiden (BayObLG WuM 1994, 565, 566; Senat Beschluss vom 18.02.2002 20 W 272/01-); so ist beispielsweise auch bei einer bloß optischen Beeinträchtigung eines Beschwerdeführers eine Großzügige Schätzung vorzunehmen (KG WE 1995, 123).