Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.02.2017 - 20 W 338/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,21571
OLG Frankfurt, 13.02.2017 - 20 W 338/16 (https://dejure.org/2017,21571)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.02.2017 - 20 W 338/16 (https://dejure.org/2017,21571)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Februar 2017 - 20 W 338/16 (https://dejure.org/2017,21571)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,21571) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • notar-drkotz.de

    Unrichtigkeitsnachweis gem. § 22 GBO - Erlöschen Rückauflassungsvormerkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 22
    Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs; Voraussetzungen der Löschung einer Vormerkung zur Sicherung des Rückauflassungsanspruchs einer inzwischen verstorbenen Person

  • rechtsportal.de

    GBO § 22 Abs. 1 S. 1; BGB § 883 Abs. 1
    Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 03.09.2013 - 15 W 344/12

    Voraussetzungen der Löschung einer Rückauflassungvormerkung nach Versterben des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2017 - 20 W 338/16
    Diese Bestimmung gilt nicht nur für dingliche Rechte, sondern auch entsprechend für die schwächere Vormerkungsberechtigung, der das Gesetz Wirkungen beigelegt hat, die denjenigen des dinglichen Rechts ähnlich sind (OLG Hamm, Beschluss vom 03.09.2013, Az. I-15 W 344/12, juris Rz. 4 mwN).

    Diese wird dann gegenstandslos und löschungsreif (Senat Beschluss vom 14.10.2015, aaO; OLG Hamm, DNotZ 2014, 224 [OLG Hamm 03.09.2013 - 15 W 344/12] mwN).

  • BayObLG, 24.02.2003 - 2Z BR 137/02

    Erbvertragliche Einsetzung zum Alleinerben und fortgesetzte Gütergemeinschaft -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2017 - 20 W 338/16
    Gleichwohl ist einer solchen Erklärung ein besonders gesteigerter Beweiswert zuzubilligen, so dass im Falle der Nachweispflicht von Negativtatsachen ausnahmsweise eine durch eidesstattliche Versicherung erfolgte Glaubhaftmachung ausreicht und in diesen Konstellationen nicht an dem Erfordernis der Führung des Vollbeweises festzuhalten ist (st. Rspr. des Senats, etwa OLGZ 1981, 30, und OLGZ 1985, 411; BayObLG Rpfleger 2003, 353 [BayObLG 24.02.2003 - 2 Z BR 137/02] ; s. auch Schöner/Stöber, aaO, Rz. 790 mwN).
  • OLG Frankfurt, 26.09.1985 - 20 W 442/85

    Nachweis der Erbfolge im Falle der Löschung eines Nacherbenvermerks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2017 - 20 W 338/16
    Gleichwohl ist einer solchen Erklärung ein besonders gesteigerter Beweiswert zuzubilligen, so dass im Falle der Nachweispflicht von Negativtatsachen ausnahmsweise eine durch eidesstattliche Versicherung erfolgte Glaubhaftmachung ausreicht und in diesen Konstellationen nicht an dem Erfordernis der Führung des Vollbeweises festzuhalten ist (st. Rspr. des Senats, etwa OLGZ 1981, 30, und OLGZ 1985, 411; BayObLG Rpfleger 2003, 353 [BayObLG 24.02.2003 - 2 Z BR 137/02] ; s. auch Schöner/Stöber, aaO, Rz. 790 mwN).
  • OLG Frankfurt, 01.09.1980 - 20 W 615/79
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2017 - 20 W 338/16
    Gleichwohl ist einer solchen Erklärung ein besonders gesteigerter Beweiswert zuzubilligen, so dass im Falle der Nachweispflicht von Negativtatsachen ausnahmsweise eine durch eidesstattliche Versicherung erfolgte Glaubhaftmachung ausreicht und in diesen Konstellationen nicht an dem Erfordernis der Führung des Vollbeweises festzuhalten ist (st. Rspr. des Senats, etwa OLGZ 1981, 30, und OLGZ 1985, 411; BayObLG Rpfleger 2003, 353 [BayObLG 24.02.2003 - 2 Z BR 137/02] ; s. auch Schöner/Stöber, aaO, Rz. 790 mwN).
  • OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 20 W 126/11

    Grundbuch: Anwendbarkeit des § 23 GBO auf die Löschung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2017 - 20 W 338/16
    Nur ganz entfernte Möglichkeiten brauchen nicht widerlegt zu werden (Senat, Beschluss vom 13.04.2011, Az. 20 W 126/11, juris Rz. 9; Demharter, aaO, § 22 Rz. 37 mwN; BeckOK GBO/ Holzer , § 22 Rz. 60 mwN).
  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 258/11

    Grundbuchverfahren: Erneute Verwendung einer unrichtig gewordenen Vormerkung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2017 - 20 W 338/16
    Vorliegend sind Löschungserleichterungen nach den §§ 23 Abs. 2, 24 GBO nicht einschlägig, da diese Bestimmungen unabhängig davon, ob der durch die Vormerkung gesicherte Anspruch mit dem Tod des Berechtigten erlischt, auf Rückauflassungsvormerkungen keine Anwendung finden (BGH NJW 2012, 2032 [BGH 03.05.2012 - V ZB 258/11] mwN; Senat, Beschluss vom 09.11.2011, Az. 20 W 347/11, juris Rz. 11; Senat, Beschluss vom 14.10.2015, Az. 20 W 146/15, n.v.).
  • OLG Frankfurt, 09.11.2011 - 20 W 347/11

    Löschung einer Vormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2017 - 20 W 338/16
    Vorliegend sind Löschungserleichterungen nach den §§ 23 Abs. 2, 24 GBO nicht einschlägig, da diese Bestimmungen unabhängig davon, ob der durch die Vormerkung gesicherte Anspruch mit dem Tod des Berechtigten erlischt, auf Rückauflassungsvormerkungen keine Anwendung finden (BGH NJW 2012, 2032 [BGH 03.05.2012 - V ZB 258/11] mwN; Senat, Beschluss vom 09.11.2011, Az. 20 W 347/11, juris Rz. 11; Senat, Beschluss vom 14.10.2015, Az. 20 W 146/15, n.v.).
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - 3 Wx 164/13

    Zum Nachweis des Nichteintritts der Bedingung einer durch Vormerkung gesicherten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2017 - 20 W 338/16
    Aus diesem Grund kann als nachgewiesen bzw. offenkundig gelten, dass solche Verfügungen zu Lebzeiten der Frau B X nicht stattgefunden haben (s. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2013, Az. I-3 Wx 164/13, 3 Wx 164/13, juris Leitsatz und Rz. 18, das hierfür bereits einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren für ausreichend hält).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2017 - 20 W 72/16

    Grundbuch: Richtigkeit des Zeugnisses gem. § 36 GBO

    Der Senat vermag angesichts dessen die Unrichtigkeit des Grundbuchs im Sinne des § 22 Abs. 1 GBO, an deren Nachweis grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen sind, weil er eine Grundbucheintragung ohne Bewilligung des Betroffenen ermöglicht und sichergestellt sein muss, dass am Verfahren nicht Beteiligte nicht geschädigt werden (vgl. dazu Demharter, a.a.O., § 22 Rz. 37, und Senat, Beschluss vom 13.02.2017, 20 W 338/16, zitiert nach juris), noch nicht aufgrund der von der Antragstellerin nunmehr vorgenommenen Auslegung des privatschriftlichen Testamentes im Hinblick auf die Anordnungen des Erblassers festzustellen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht