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   OLG Frankfurt, 15.06.1981 - 20 W 365/81   

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https://dejure.org/1981,3786
OLG Frankfurt, 15.06.1981 - 20 W 365/81 (https://dejure.org/1981,3786)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.06.1981 - 20 W 365/81 (https://dejure.org/1981,3786)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Juni 1981 - 20 W 365/81 (https://dejure.org/1981,3786)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen den Verwalter auf Einfriedung eines auf gemeinschaftlichem Eigentum befindlichen Spielplatzes; Verkehrssicherungspflicht des Verwalters; Anspruch des Wohnungseigentümers auf eine ordnungsmäßige Verwaltung ; Berücksichtigung eines Mitverschuldens des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.09.1980 - VII ZR 276/79

    Vertretungsmacht des Verwalters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.1981 - 20 W 365/81
    Die Vorinstanzen haben schließlich auch versäumt, die materiell beteiligten Wohnungseigentümer (§ 43 I 2, IV 2 WEG) auch formell am Verfahren zu beteiligen, wozu die Zustellung einer Antragsabschrift an die Verwaltung genügt (vgl. BGH NJW 81, 282 = Rpfleger 81, 97).
  • OLG Karlsruhe, 14.07.1978 - 14 U 21/77

    Schmerzensgeld; Eisenspitze; Unterkiefer; Durchbohren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.1981 - 20 W 365/81
    Bisher ist nicht einmal hinreichend erkennbar, ob Stacheldraht und Dornenhecke, wobei die Antragsgegner von einer Rotdornhecke, der Antragsteller von einer Berberitzenhecke sprechen, den Spielplatz einzäunen, was aus Sicherheitsgründen nicht zulässig wäre (vgl. OLG Karlsruhe VersR 78, 1174), oder sich nur an Orten befinden, mit denen Bewohner nur ausnahmsweise in Berührung kommen.
  • BGH, 21.10.1976 - VII ZR 193/75

    Boilerleck - § 27 Abs. 1 WEG betrifft (jedenfalls grundsätzlich) nur das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.1981 - 20 W 365/81
    Dem steht wieder entgegen, daß grundsätzlich die Wohnungseigentümer über eine ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums beschließen, weil sich der Anspruch des Wohnungseigentümers auf eine ordnungsmäßige Verwaltung auch unmittelbar gegen den Verwalter richtet (vgl. Bärmann, WEG, 4. Aufl., § 21 Rdnr. 21, 59, 88; BGH NJW 77, 44), noch kann mit dem Landgericht davon ausgegangen werden, daß es sich bei der verlangten Gefahrenbeseitigung um eine die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erfordernde bauliche Veränderung i.S. des § 22 WEG handelt; diese könnte nur bei der Neuerrichtung eines Spielplatzes auf gemeinschaftlichen Eigentum angenommen werden (vgl. LG Mannheim ZMR 76, 51; für Abstellplätze OLG Stuttgart NJW 61, 1359).
  • BGH, 17.01.1989 - VI ZR 186/88

    Übertragung der Wegereinigung auf einen Dritten in einer Wohnungseigentumsanlage

    Vielmehr gehen Rechtsprechung und Schrifttum - im Ergebnis in Übereinstimmung mit den hier dargelegten Grundsätzen - davon aus, daß bei Verletzung der von einem der Wohnungseigentümer oder dem Verwalter wahrzunehmenden Instandhaltungs- oder (sonstigen) Verkehrssicherungspflicht deliktische Schadensersatzansprüche auch der einzelnen (anderen) Wohnungseigentümer in Betracht kommen (vgl. etwa OLG Frankfurt OLGZ 1982, 16, 17; 1985, 144 ff.; Beschluß vom 2. August 1983 DWE 1984, 29 - LS - DWE 1985, 121, 122; BayObLG DWE 1982, 135 - LS - 1985, 58; 1987, 27 zu a; Bärmann/Pick WEG 6. Aufl. § 21 Rdn. 62 und § 26 Rdn. 84, 85; BGB -RGRK/Augustin 12. Aufl. § 14 WEG Rdn. 15, § 21 Rdn. 53 und § 26 Rdn. 13; Bielefeld, Der Wohnungseigentümer, 3. Aufl., 1987, S. 402 f.; Bub, Wohnungseigentum von A - Z, 5. Aufl., 1986, S. 223, 258; Deckert DWE 1983, 66, 67 f., 70, 71; ders., Die Eigentumswohnung, 1982, 94 v, 94 w/95; MK/Röll 2 Aufl. § 27 WEG Rdn. 16; Soergel-Siebert/Baur BGB 11. Aufl. § 14 WEG Rdn. 6 c, § 21 WEG Rdn. 11; Weimar JR 1973, 8, 9; Weitnauer, Die Haftung des Verwalters, in: Funktionen des Verwalters, 1978, S. 55, 65 f.).
  • OLG Frankfurt, 17.01.1985 - 20 W 94/84

    Pflichten einzelner Wohnungseigentümer bezüglich der Instandhaltung des

    Nachdem der Antragsteller den Ersatzantrag gegen die Antragsgegnerin zu 2) in der Beschwerdeinstanz nicht weiterverfolgt hat, konnte es das Landgericht dahinstehen lassen, ob die Antragsgegnerin zu 2), die als Verwalterin im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für einen gefahrlosen Zustand der Wohnanlage zu sorgen hat (OLG Frankfurt OLGZ 82, 16), in der Zeit vor dem Schadenseintritt durch mangelnde Überwachung oder danach durch eine verzögerte Reparatur eine schuldhafte Pflichtverletzung begangen hat.
  • OLG Schleswig, 03.09.2004 - 2 W 90/03

    Bestimmung über die Nutzung von Gemeinschaftseigentum einer

    Die Maßnahme ist auch ohne Ermächtigungsbeschluss der Wohnungseigentümer jedenfalls aus dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag gerechtfertigt (vgl. für die Geschäftsführung eines Wohnungseigentümers Senat, Beschluss vom 14.08.2003, SchlHA 2004, 214; BayObL ZMR 2000, 470; OLG Frankfurt OLGZ 1982, 16).
  • BayObLG, 04.01.1996 - 2Z BR 120/95

    Haftung des Verwalters wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht

    Kommt er dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nach und erleidet ein Wohnungseigentümer dadurch einen Schaden, so kann ein Ersatzanspruch gegen den Verwalter wegen Verletzung des Verwaltervertrags gegeben sein (BayObLG NJW-RR 1988, 599 ); ferner können Ansprüche aus unerlaubter Handlung nach §§ 823 ff. BGB wegen schuldhafter Verletzung der dem Verwalter obliegenden Verkehrssicherungspflicht, somit auch Ansprüche auf Schmerzensgeld in Betracht kommen (OLG Frankfurt OLGZ 1982, 16; DWE 1993, 76, 77; Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3. Aufl. § 27 Rn. 39).
  • OLG Karlsruhe, 10.02.1987 - 4 W 41/86

    Verbot der selbständigen Vermietung eines Appartements; Einseitig aufgestellte

    Das Gericht hatte im Gegenteil den materiell Beteiligten sogar Gelegenheit zu geben, sich am Verfahren auch aktiv zu beteiligen (OLG Frankfurt, OLGZ 1980, 76; 1982, 16/18; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 5.Aufl. 1983, vor § 43 RNr. 14).
  • OLG Zweibrücken, 06.07.1987 - 3 W 66/87

    Wohnungseigentum

    Diese Verfahrensbeteiligung aller Wohnungseigentümer sicherzustellen ist allerdings nicht nur Aufgabe des jeweiligen Antragstellers, sondern auch und vornehmlich Sache des Gerichts (OLG Frankfurt OLGZ 1980, 76 f; 1982, 16, 18; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., Rdnr. 67).
  • OLG Frankfurt, 17.06.1997 - 20 W 357/96

    Änderung der Sondereigentumsnutzung

    In einem solchen unter § 43 I Nr. 1 WEG fallenden Verfahren sind gemäß § 43 IV Nr. 1 WEG alle Wohnungseigentümer einer Anlage am Verfahren materiell beteiligt und auch formell zu beteiligten, weil eine Entscheidung gemäß § 45 II 2 WEG für und gegen alle Wohnungseigentümer wirksam werden soll (OLG Frankfurt OLGZ 80, 76; 82, 16/18).
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