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   OLG Köln, 04.10.1996 - 20 W 37/96   

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https://dejure.org/1996,2778
OLG Köln, 04.10.1996 - 20 W 37/96 (https://dejure.org/1996,2778)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.10.1996 - 20 W 37/96 (https://dejure.org/1996,2778)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Oktober 1996 - 20 W 37/96 (https://dejure.org/1996,2778)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten einer Erinnerung gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Titelumschreibung durch einen Rechtspfleger; Voraussetzungen des Rechts einer Rechtsschutzversichererin auf Umschreibung eines vollstreckbaren Kostenfestsetzungsbeschlusses; Erteilung einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1491
  • VersR 1997, 599
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 05.09.1994 - 2 W 132/94

    Kein Nachweis der Rechtsnachfolge bei als zugestanden anzusehendem Vortrag -

    Auszug aus OLG Köln, 04.10.1996 - 20 W 37/96
    Im obergerichtlichen Meinungsstreit zur Frage der Voraussetzungen einer Umschreibung des Vollstreckungstitels, der sich im wesentlichen an der Frage kristallisiert, ob § 138 ZPO auch im Verfahren nach § 727 ZPO anwendbar ist, schließt sich der Senat der Auffassung der dies bejahenden Oberlandesgerichte an (OLG Köln, 2 W 132/94, JurBüro 1995, 94 = JMBLNW 1995, 6; OLG Köln 12 W 4/96; OLG Köln 24 W 11/96; OLG Köln, 26 W 15/95, Rechtspfleger 96, 208, OLG Köln, 27 W 44/90, JurBüro 1991, 1000 f.; OLG Celle, JurBüro 1994, 741; OLG Braunschweig, JurBüro 1993, 240; OLG Düsseldorf, Rechtspfleger 1991, 465 f.; OLG Koblenz, JurBüro 1990, 1675; OLG Saarbrücken, JurBüro 1991, 726; OLG Karlsruhe, JurBüro 1995, 93 und OLG Frankfurt, 25 W 88/95) an.

    Es ist, wie bereits der 2. und der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln zum Ausdruck gebracht haben, (2 W 132/94 a.a.O; 12 W 4/96, Beschluß vom 1.2.1996), nicht einzusehen, daß der Schuldner, der der Klau-selumschreibung nichts entgegenzusetzen hat, mit einem kostenträchtigen Klageverfahren überzogen werden muß, nur um dort den Sachvortrag des Gläubigers nach § 138 Abs. 3 ZPO unstreitig stellen zu können.

  • OLG Köln, 06.06.1994 - 19 W 55/93

    Nachweis des Forderungsübergangs auf Rechtsschutzversicherer durch öffentliche

    Auszug aus OLG Köln, 04.10.1996 - 20 W 37/96
    Die Rechtspflegerin und ihm folgend die Zivilkammer haben sich zur Begründung ihrer, dem angegriffenen Beschluß zugrundeliegenden Rechtsauffassung auf Entscheidungen des 17. und 19. Zivilsenats des OLG Köln gestützt (17 W 350/89, 17 W 306/89, 19 W 21/90 und 19 W 55/93).

    Soweit die Gegenansicht (OLG Köln, 19 W 55/93, Beschluß vom 6. Juni 1994) dem entgegenhält, der Neugläubiger könne an Stelle eines Klageverfahrens (§ 731 ZPO), die Klauselumschreibung mit Hilfe einer von einem Notar gemäß den §§ 1, 39, 40 Be-urRG i.V.m. § 129 BGB beglaubigten, den formellen Erfordernissen des § 727 ZPO genügenden Erklärung erreichen, nach deren Inhalt der Kläger des Ausgangsverfahrens bestätigt, daß die Neugläubigerin ihn von allen Anwalts- und Gerichtskosten freigestellt oder diese an ihn gezahlt hat und die gesamten Kostenerstattungsansprüche aus dem zugrundeliegenden Rechtsstreit auf die Neugläubigerin übergegangen sind, führt auch dieser Weg, der nur unter Mitwirkung des Titelgläubigers beschritten werden kann, ebenfalls zu ökonomisch überflüssigen Mehrkosten.

  • OLG Koblenz, 04.07.1990 - 10 W 321/90
    Auszug aus OLG Köln, 04.10.1996 - 20 W 37/96
    Im obergerichtlichen Meinungsstreit zur Frage der Voraussetzungen einer Umschreibung des Vollstreckungstitels, der sich im wesentlichen an der Frage kristallisiert, ob § 138 ZPO auch im Verfahren nach § 727 ZPO anwendbar ist, schließt sich der Senat der Auffassung der dies bejahenden Oberlandesgerichte an (OLG Köln, 2 W 132/94, JurBüro 1995, 94 = JMBLNW 1995, 6; OLG Köln 12 W 4/96; OLG Köln 24 W 11/96; OLG Köln, 26 W 15/95, Rechtspfleger 96, 208, OLG Köln, 27 W 44/90, JurBüro 1991, 1000 f.; OLG Celle, JurBüro 1994, 741; OLG Braunschweig, JurBüro 1993, 240; OLG Düsseldorf, Rechtspfleger 1991, 465 f.; OLG Koblenz, JurBüro 1990, 1675; OLG Saarbrücken, JurBüro 1991, 726; OLG Karlsruhe, JurBüro 1995, 93 und OLG Frankfurt, 25 W 88/95) an.
  • OLG Koblenz, 24.03.2003 - 14 W 197/03

    Rechtsschutzversicherer Rechtsnachfolger einer Prozesspartei-Titelumschreibung

    OLG Köln, Beschluss vom 4. Oktober 1996, 20 W 37/96, JMBI NW 1997, 52-54 = OLGR Köln 1997, 41-42 = VersR 1997, 599-601 = InVo 1997, 161-162 = ZfSch 1997, 229-230 = NJW-RR 1997, 1491-1492;.
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