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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.09.1997 - 20 W 374/95   

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OLG Frankfurt, 12.09.1997 - 20 W 374/95 (https://dejure.org/1997,10501)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.09.1997 - 20 W 374/95 (https://dejure.org/1997,10501)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. September 1997 - 20 W 374/95 (https://dejure.org/1997,10501)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch eines Nachlasspflegerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 20 W 316/16

    Zu den Voraussetzungen einer Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines

    Die Rechtsprechung ist mittlerweile zu Recht der einhelligen Auffassung, dass im Vergütungsverfahren des Nachlasspflegers bzw. gesetzlichen Betreuers Gegenansprüche, die darauf gestützt werden, das jeweilige Amt sei mangelhaft geführt worden, nicht zu berücksichtigen sind, sondern entweder in einem Verfahren vor dem Prozessgericht geltend gemacht werden müssen oder als Einwendungen mit der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11.04.2012, Az. XII ZB 459/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.2010, Az. 3 Wx 7/10 und 08.07.2013, Az. 25 Wx 29/13; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 10.07.2007, Az. 1 W 454/03, jeweils zitiert nach juris; so auch bereits Senat, Beschluss vom 12.09.1997, Az. 20 W 374/95, zitiert nach juris und Beschluss vom 25.04.2017, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2023 - 20 W 226/21

    Zur Nachlasspflegervergütung bei vermögendem Nachlass

    Weiterhin ist die Rechtsprechung mittlerweile zu Recht der einhelligen Auffassung, dass im Vergütungsverfahren des Nachlasspflegers (so wie auch bei dem gesetzlichen Betreuer) Gegenansprüche/Einwendungen, die darauf gestützt werden, das jeweilige Amt sei mangelhaft geführt worden, grundsätzlich nicht zu berücksichtigen sind, sondern entweder in einem Verfahren vor dem Prozessgericht geltend gemacht werden müssen oder als Einwendungen mit der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO (vgl. u.a. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.04.2012, Az. XII ZB 459/10, Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschlüsse vom 21.04.2010, Az. 3 Wx 7/10, und vom 08.07.2013, Az. 25 Wx 29/13, Kammergericht Berlin, Beschluss vom 10.07.2007, Az. 1 W 454/03, jeweils zitiert nach juris; so auch bereits Senat, Beschlüsse vom 12.09.1997, Az. 20 W 374/95, zitiert nach juris, vom 25.04.2017, a. a. O., und vom 22.01.2019, Az. 20 W 316/16, zitiert nach juris).
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OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. September 1997 - 20 W 374/95 (https://dejure.org/1997,7285)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 497
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 17.09.2021 - 15 W 344/19

    Höhe der Vergütung eines Berufspflegers eines Nachlasses; Zeitaufwand eines

    Die Beteiligten zu 2) und 3) verkennen auch, dass im Festsetzungsverfahren grundsätzlich nicht zu prüfen ist, ob der Nachlasspfleger seine Aufgaben zweckmäßig wahrgenommen hat (einhellige Rechtsprechung, vgl. Senat NJW-RR 2011, 1091; OLG Frankfurt FamRZ 1998, 497f; OLG Celle ZEV 2011, 647; OLG Zweibrücken MDR 1992, 262f).
  • OLG Hamm, 09.02.2018 - 15 W 337/17

    Berufsmäßige Führung der Nachlasspflegschaft; Prüfungsmaßstäbe im Rahmen des dem

    15/2494, S. 19 OLG Frankfurt FamRZ 1998, 497f; OLG Celle ZEV 2011, 647; OLG Zweibrücken MDR 1992, 262f).
  • OLG Frankfurt, 19.02.2014 - 20 W 53/13

    Vergütung der Nachlasspflegschaft

    Soweit die Beteiligte zu 2) hinsichtlich weiterer Tätigkeiten die Zweckmäßigkeit und den angefallenen Aufwand in Frage stellt und angebliche Pflichtwidrigkeiten des Beteiligten zu 1) rügt, ist der Einwand einer außerhalb des vorgenannten das Entstehen des Vergütungsanspruchs betreffenden Rahmens unbeachtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 11.04.2012, Az. XII ZB 459/10 Rz. 16; Beschluss vom 19.09.1997, Az. 20 W 374/95, beide zitiert nach juris).
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