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   OLG Frankfurt, 13.02.2006 - 20 W 379/05   

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https://dejure.org/2006,9251
OLG Frankfurt, 13.02.2006 - 20 W 379/05 (https://dejure.org/2006,9251)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.02.2006 - 20 W 379/05 (https://dejure.org/2006,9251)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Februar 2006 - 20 W 379/05 (https://dejure.org/2006,9251)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1896 Abs 1 BGB, § 1897 Abs 1 BGB, § 1897 Abs 4 S 2 BGB, § 69i Abs 6 S 1 FGG
    Betreuungsverlängerung: Maßstab für die Auswahl des Betreuers; Vorschlag des Betroffenen zur Person

  • Wolters Kluwer

    (Betreuungsverlängerung: Maßstab für die Auswahl des Betreuers; Vorschlag des Betroffenen zur Person)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verlängerun der Betreuung, Vorschlag des Betreuten

  • Judicialis

    BGB § 1897; ; FGG § 69 i VI

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897; BGB § 1897 Abs. 4; FGG § 69i Abs. 6
    Maßstab für Betreuerauswahl bei Verlängerung der Betreuung - Vorschlag des Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verlängerung der Betreuung; Maßstab für die Verlängerung; Berücksichtigung des Vorschlags des Betreuten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1629 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 3 W 276/01

    Betreuung: Auswahl des Betreuers bei Verlängerung der Betreuung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2006 - 20 W 379/05
    Das Gericht hat bei der Verlängerung der Betreuung, da es sich um eine Einheitsentscheidung handelt, nicht nur die Grundlagen der Betreuungsbedürftigkeit neu zu überprüfen, sondern auch hinsichtlich der Betreuerauswahl - wie bei einer Erstentscheidung - die Grundsätze des § 1987 BGB zu beachten (vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 112; BayObLG FGPrax 2002, 117 f).
  • BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02

    Verlängerung der Betreuerbestellung - Berücksichtigung der Wünsche des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2006 - 20 W 379/05
    Das Gericht hat bei der Verlängerung der Betreuung, da es sich um eine Einheitsentscheidung handelt, nicht nur die Grundlagen der Betreuungsbedürftigkeit neu zu überprüfen, sondern auch hinsichtlich der Betreuerauswahl - wie bei einer Erstentscheidung - die Grundsätze des § 1987 BGB zu beachten (vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 112; BayObLG FGPrax 2002, 117 f).
  • AG Mannheim, 27.03.2014 - Kaf 5 XVII 1277/12

    Betreuung: Auswahl eines Betreuers bei Verlängerung der Betreuung; Bestellung

    (§§ 1908b, 1908c BGB) sondern die über die erstmalige Auswahl, also insbesondere § 1897 BGB (vgl. u.a.: OLG Zweibrücken FGPrax 2002; OLG Frankfurt, OLGR 2006, 882).
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