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   OLG Frankfurt, 05.08.2002 - 20 W 384/2001   

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https://dejure.org/2002,6917
OLG Frankfurt, 05.08.2002 - 20 W 384/2001 (https://dejure.org/2002,6917)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.08.2002 - 20 W 384/2001 (https://dejure.org/2002,6917)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. August 2002 - 20 W 384/2001 (https://dejure.org/2002,6917)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 Abs 2 KostO, § 30 Abs 1 KostO, § 156 Abs 1 KostO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurkundung eines Übergabevertrags in vorweggenommener Erbfolge; Ermittlung des Gebäudewertes im vereinfachten Sachwertverfahren; Baukostenindex; Prämienfaktor einzelner Versicherungsgesellschaften; Verwendung des Neuwertfaktors; Beschränkte Überprüfung des Ermessens des ...

  • Judicialis

    KostO § 19 II; ; KostO § 30 I; ; KostO § 156 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 19 Abs. 2 § 30 Abs. 1 § 156 Abs. 1
    Zur Ermittlung des Gebäudewertes im vereinfachten Sachwertverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ermittlung des Gebäudewertes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2001 - 10 W 108/01

    Pflicht des Notars zur Belehrung über die Höhe der Kosten der Beurkundung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2002 - 20 W 384/01
    Als derartige Umstände kommen die ausdrückliche Nachfrage oder ein für den Notar klar erkennbarer Irrtum über die Gebührenhöhe in Betracht (OLG Düsseldorf JurBüro 2002, 257 m.w.H.; vgl. Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann: KostO, 15. Aufl., § 16, Rdnr. 49 m.w.H).
  • OLG Schleswig, 01.04.1986 - 9 W 267/85
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2002 - 20 W 384/01
    Da die Begründung von Wohnungseigentum gegenüber der schenkweisen Übergabe des Grundstücks, die in derselben Verhandlung beurkundet worden ist, nach der maßgeblichen rechtlichen Betrachtungsweise nicht denselben Gegenstand hat (OLG Düsseldorf DNotZ 1971, 120; OLG Schleswig DNotZ 1987, 181), war die doppelte Beurkundungsgebühr gemäß § 44 Abs. 2 a) KostO nach den zusammengerechneten Werten zu berechnen, also aus einem Geschäftswert von 2.319.231,40 DM.
  • OLG Düsseldorf, 06.07.1995 - 10 W 41/95

    Ermessensüberprüfung bei der Bestimmung des Geschäftswerts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2002 - 20 W 384/01
    Für die hier vorliegende Fallgestaltung kann dahingestellt bleiben, ob auch bei direkter oder wie hier subsidiärer Anwendung des § 30 Abs. 1 das Landgericht nach neuerer Rechtsprechung in der Überprüfung bei der Ausübung des Ermessens beschränkt ist, obwohl hier ein wirtschaftlicher und nicht ein fiktiver Wert wie im Fall von § 30 Abs. 2 KostO geschätzt wird (vgl. Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann: KostO, 15. Aufl., § 156 Rdnr. 65 unter Hinweis auf OLG Düsseldorf JurBüro 1996, 101 und BayObLG JurBüro 1997, 487 ).
  • BayObLG, 19.03.1997 - 3Z BR 318/96

    Geschäftswert bei Eintragung einer Auflassungsvormerkung aufgrund öffentlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2002 - 20 W 384/01
    Für die hier vorliegende Fallgestaltung kann dahingestellt bleiben, ob auch bei direkter oder wie hier subsidiärer Anwendung des § 30 Abs. 1 das Landgericht nach neuerer Rechtsprechung in der Überprüfung bei der Ausübung des Ermessens beschränkt ist, obwohl hier ein wirtschaftlicher und nicht ein fiktiver Wert wie im Fall von § 30 Abs. 2 KostO geschätzt wird (vgl. Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann: KostO, 15. Aufl., § 156 Rdnr. 65 unter Hinweis auf OLG Düsseldorf JurBüro 1996, 101 und BayObLG JurBüro 1997, 487 ).
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