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   OLG Frankfurt, 14.11.1996 - 20 W 391/96   

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https://dejure.org/1996,2102
OLG Frankfurt, 14.11.1996 - 20 W 391/96 (https://dejure.org/1996,2102)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.11.1996 - 20 W 391/96 (https://dejure.org/1996,2102)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. November 1996 - 20 W 391/96 (https://dejure.org/1996,2102)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1821; BGB § 1896; BGB § 1902; BGB § 1908i; GBO § 18
    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei Veräußerung von Grundbesitz durch Betreuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung trotz Genehmigung des Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 367
  • DNotZ 1998, 508
  • FamRZ 1997, 1424
  • Rpfleger 1997, 111
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 09.12.1992 - 2Z BR 106/92

    Antrags- und Beschwerderecht eines Notars

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.1996 - 20 W 391/96
    Weil der Notar in seinem Anschreiben vom 12.03.1996 den Antragsberechtigten, für den er den Antrag auf Eigentumsumschreibung gestellt hat, auch nicht ausdrücklich benannt hat, ist davon auszugehen, daß der Antrag im Namen der Beteiligten zu 1) bis 3) gestellt worden ist; alle diese Beteiligten sind nämlich antragsberechtigt (§ 13 Abs. 1 Satz 2 GBO; vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 530; Demharter a.a.O. § 15 Rn. 20).

    Der Notar hat weder ein eigenes Antragsrecht noch ein eigenes Beschwerderecht; er konnte daher sowohl den Eintragungsantrag nur für einen Antragsberechtigten stellen als auch die Erinnerung nur in seinem Namen einlegen (BayObLG NJW-RR 1993, 530; Demharter a.a.O. § 15 Rn. 9).

  • BGH, 09.11.1967 - II ZR 64/67

    Zeugnisanspruch des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.1996 - 20 W 391/96
    Die Betreuerin ist bei Abschluß des Vertrages vom 05.07.1995 gerade nicht als vollmachtlose Vertreterin aufgetreten, was rechtlich möglich gewesen wäre, wenn sie von ihrer gesetzlichen Vertretungsmacht keinen Gebrauch hätte machen wollen (BGH BB 1967 1394; Staudinger/Schilken BGB 13. Aufl. Rn. 6, MünchKomm/Schramm BGB 3. Aufl. Rn. 12, je zu § 177).
  • OLG Frankfurt, 22.07.1980 - 20 W 392/80

    Inhaltserfordernis einer Zwischenverfügung/Vereinbarung einer bestimmten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.1996 - 20 W 391/96
    Fehlt sie, so ist die Zwischenverfügung auf Beschwerde schon aus diesem Grund aufzuheben (Senat in 20 W 392/80 vom 22.07.1980 = MittRhNotK 1981, 64/65; OLG Hamm NJW 1967, 2365 und OLGZ 1975, 150 = Rpfleger 1975, 134; Demharter a.a.O. Rn. 33, KEHE/Herrmann GBR 4. Aufl. Rn. 56, Meikel/Böttcher GBR 7. Aufl. Rn. 95, je zu § 18).
  • LG Frankenthal, 20.05.1985 - 1 T 121/85
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.1996 - 20 W 391/96
    Vor dem Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes am 01.01.1992 war im Rahmen der Gebrechlichkeitspflegschaft nach § 1910 BGB a.F. allgemein anerkannt, daß der geschäftsfähige Pflegling seinen Pfleger bevollmächtigten konnte, nach §§ 1821, 1822 BGB genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte ohne Genehmigung des Vormundschaftsgerichts vorzunehmen, da im Rahmen einer rechtsgeschäftlich erteilten Vollmacht die Genehmigungserfordernisse nicht bestehen (RG HRR 1930 Nr. 615; OLG Karlsruhe FamRZ 1957, 57; KG WM 1971, 871; LG Frankenthal Rpfleger 1985, 297; MünchKomm/Goerke BGB 2. Aufl. § 1910 Rn. 69; Müller Rpfleger 1954, 226/227; vgl. auch BGHZ 48, 147/161 = FamRZ 1967, 620/624).
  • BGH, 28.04.1967 - IV ZB 448/66

    Einstweilige Unterbringung eines Pfleglings

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.1996 - 20 W 391/96
    Vor dem Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes am 01.01.1992 war im Rahmen der Gebrechlichkeitspflegschaft nach § 1910 BGB a.F. allgemein anerkannt, daß der geschäftsfähige Pflegling seinen Pfleger bevollmächtigten konnte, nach §§ 1821, 1822 BGB genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte ohne Genehmigung des Vormundschaftsgerichts vorzunehmen, da im Rahmen einer rechtsgeschäftlich erteilten Vollmacht die Genehmigungserfordernisse nicht bestehen (RG HRR 1930 Nr. 615; OLG Karlsruhe FamRZ 1957, 57; KG WM 1971, 871; LG Frankenthal Rpfleger 1985, 297; MünchKomm/Goerke BGB 2. Aufl. § 1910 Rn. 69; Müller Rpfleger 1954, 226/227; vgl. auch BGHZ 48, 147/161 = FamRZ 1967, 620/624).
  • BayObLG, 15.10.1991 - BReg. 2 Z 134/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.1996 - 20 W 391/96
    Andernfalls hätte im übrigen das Grundbuchamt den Beteiligten zu 1) bis 3) durch Zwischenverfügung nach § 18 GBO aufgeben müssen, durch Vorlage eines ärztlichen Attests die aufgekommenen Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Beteiligten zu 1) auszuräumen, sofern diese ernsthaft sind und auf Tatsachen beruhen (BayObLG NJW-RR 1990, 721 und Rpfleger 1992, 152; Demharter a.a.O. § 18 Rn. 3).
  • BayObLG, 08.03.1990 - BReg. 2 Z 17/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.1996 - 20 W 391/96
    Andernfalls hätte im übrigen das Grundbuchamt den Beteiligten zu 1) bis 3) durch Zwischenverfügung nach § 18 GBO aufgeben müssen, durch Vorlage eines ärztlichen Attests die aufgekommenen Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Beteiligten zu 1) auszuräumen, sofern diese ernsthaft sind und auf Tatsachen beruhen (BayObLG NJW-RR 1990, 721 und Rpfleger 1992, 152; Demharter a.a.O. § 18 Rn. 3).
  • OLG Köln, 31.03.2000 - 19 U 128/99

    Ermittlung des Umfangs einer Außenvollmacht

    Wegen der auch hier bestehenden Gefährdung der Vermögensinteressen des Betreuten durch den bevollmächtigten Betreuer vertreten Palandt/Diederichsen (BGB, 59. Aufl., § 1902 Rn. 2) und Erman/Holzhauer (BGB, 9. Aufl., § 1902 Rn. 13) die Ansicht (ähnlich Seitz in Anmerkung zu OLG Frankfurt BtE 1996/97 Seite 72 f.), der der Senat sich anschließt, der Betreute könne den Betreuer nicht dahingehend bevollmächtigen, Geschäfte nach den §§ 1821, 1822 BGB, soweit diese - wie hier - in seinen Aufgabenkreis fallen, ohne Genehmigung des Vormundschaftsgerichts vorzunehmen (offengelassen von OLG Frankfurt FamRZ 1997, 1424).
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