Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - I-20 W 42/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anzeigenkennzeichnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 3 Abs. 3, 4, 8 UWG
Zum Trennungsgebot von Werbung und redaktionellem Beitrag
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 24.03.2009 - 12 O 136/09
- OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - I-20 W 42/09
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 28.04.2015 - 6 U 6/14
Heilmittelwerbung: Irreführung bei Bewerbung der Kernspinresonanztherapie; …
Demgegenüber hat ein Beitrag einen redaktionellen Inhalt, wenn er entsprechend dem Verständnis des durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Verbrauchers seiner Gestaltung nach als objektiv neutrale Berichterstattung durch das Medienunternehmen selbst erscheint (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2009 - I-20 W 42/09, 20 W 42/09, WRP 2009, 1312; Hans. OLG Hamburg…, Urt. vom 16.11.2011 - 5 U 58/11, WRP 2012, 476, zit, nach juris, Rdnr. 14;… Hans. OLG Hamburg, Beschluss v. 19.06.2012 - 5 W 58/12, WRP 2012, 1287, zit. nach juris Rdnr. 5). - OLG Düsseldorf, 13.04.2010 - 20 U 251/08
Untersagung der Produktwerbung in Gestalt eines redaktionellen Beitrages in …
Er erscheint seiner Gestaltung nach als objektive Berichterstattung durch das Medienunternehmen selbst (…Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl., Anh. zu § 3 Abs. 3 Rn. 11.2; Senat, WRP 2009, 1155; Senat, WRP 2009, 1311, 1312).Dem Verbraucher erscheint er nicht als Teil der vorstehenden Ausführungen, sondern, sofern er ihn überhaupt zur Kenntnis nimmt und nicht als offensichtliche Werbung "überblättert", als geschickt in der Nähe eines passenden Artikels platzierte Werbung (vgl. Senat, WRP 2009, 1311, 1312).
Allein aus der Nennung der Firma oder des Produkts kann der situationsadäquat aufmerksame Durchschnittsleser nicht auf den Werbecharakter schließen (vgl. Senat, WRP 2009, 1311, 1312).
Die Nennung des Produktnamens spricht daher nicht gegen ein redaktionelles Verständnis (…Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 4 Rn. 3.21a; Senat, WRP 2009, 1311, 1312).