Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 16.01.2007 - 20 W 429/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 5 Abs 1 VBVG, § 5 Abs 2 VBVG, § 1908b Abs 1 S 1 BGB, § 69e Abs 1 FGG, § 56g Abs 5 S 2 FGG
Betreuervergütung: Stundenansatz eines Berufsbetreuers bei vorheriger Betreuung durch einen ehrenamtlichen Betreuer, der mangels Eignung entlassen wurde - Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Bemessung des pauschalierten Stundensatzes, Betreuerwechsel
- Judicialis
VBGB § 5 Abs. 1; ; VBGV § 5 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VBGB § 5 Abs. 1; VBGV § 5 Abs. 2
Zur Bemessung des pauschalierten Stundenansatzes bei vollzogenem Betreuerwechsel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bemessung des pauschalierten Stundenansatzes nach einem vollzogenen Betreuerwechsel; Relevanz des Zeitpunktes der erstmaligen Einrichtung der Betreuung bei der Betreuervergütung; Entlassung eines ehrenamtlichen Betreuers wegen mangelnder Eignung; Bemessung des dem ...
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 18.10.2006 - 29 T 176/06
- OLG Frankfurt, 16.01.2007 - 20 W 429/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 1272 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Zweibrücken, 06.03.2006 - 3 W 3/06
Betreuung: Abrechnung eines erhöhten Zeitaufwands durch den Betreuer bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2007 - 20 W 429/06
Zwar hat das Oberlandesgericht Zweibrücken (FGPrax 2006, 167) die Anwendung des erhöhten Zeitansatzes nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 VBVG für einen Berufsbetreuer herangezogen, dessen Wirkungskreis wegen Pflichtwidrigkeiten des zuvor entlassenen früheren Betreuers ausdrücklich auf den Wirkungskreis der Geltendmachung von Regressansprüchen gegenüber diesem früheren Betreuer, die mit der ganz erheblichen Größenordnung von 140.000,-- EUR im Raum standen, erstreckt worden war. - OLG Köln, 19.06.2006 - 16 Wx 120/06
Betreuervergütung: Wechsel von ehrenamtlichem Betreuer zu einem Berufsbetreuer
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2007 - 20 W 429/06
Der Senat schließt sich der in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich einhellig vertretenen Auffassung an, wonach für die Einordnung in die jeweiligen Zeitraster des § 5 VBVG auf die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses abzustellen ist und dies auch dann gilt, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war und sodann ein Wechsel zu einem Berufsbetreuer erfolgte (so OLG München BtPrax 2006, 73; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe OLG Report 2006, 667; OLG Köln OLG-Report 2006, 792 und FamRZ 2006, 1876). - OLG Karlsruhe, 26.05.2006 - 19 Wx 1/06
Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsbemessung bei Wechsel vom ehrenamtlichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2007 - 20 W 429/06
Der Senat schließt sich der in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich einhellig vertretenen Auffassung an, wonach für die Einordnung in die jeweiligen Zeitraster des § 5 VBVG auf die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses abzustellen ist und dies auch dann gilt, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war und sodann ein Wechsel zu einem Berufsbetreuer erfolgte (so OLG München BtPrax 2006, 73; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe OLG Report 2006, 667; OLG Köln OLG-Report 2006, 792 und FamRZ 2006, 1876).
- OLG München, 09.02.2006 - 33 Wx 237/05
Pauschaler Stundensatz bei Erstbestellung des Betreuers - Stundensatz bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2007 - 20 W 429/06
Der Senat schließt sich der in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich einhellig vertretenen Auffassung an, wonach für die Einordnung in die jeweiligen Zeitraster des § 5 VBVG auf die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses abzustellen ist und dies auch dann gilt, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war und sodann ein Wechsel zu einem Berufsbetreuer erfolgte (so OLG München BtPrax 2006, 73; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe OLG Report 2006, 667; OLG Köln OLG-Report 2006, 792 und FamRZ 2006, 1876). - OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05
Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes nach § 5 Abs. 1 S. 1 VBVG
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2007 - 20 W 429/06
Der Senat schließt sich der in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich einhellig vertretenen Auffassung an, wonach für die Einordnung in die jeweiligen Zeitraster des § 5 VBVG auf die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses abzustellen ist und dies auch dann gilt, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war und sodann ein Wechsel zu einem Berufsbetreuer erfolgte (so OLG München BtPrax 2006, 73; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe OLG Report 2006, 667; OLG Köln OLG-Report 2006, 792 und FamRZ 2006, 1876). - OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 240/05
Betreuervergütung: Bemessung der Vergütungszeiträume nach neuem …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2007 - 20 W 429/06
Der Senat schließt sich der in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich einhellig vertretenen Auffassung an, wonach für die Einordnung in die jeweiligen Zeitraster des § 5 VBVG auf die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses abzustellen ist und dies auch dann gilt, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war und sodann ein Wechsel zu einem Berufsbetreuer erfolgte (so OLG München BtPrax 2006, 73; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe OLG Report 2006, 667; OLG Köln OLG-Report 2006, 792 und FamRZ 2006, 1876). - OLG Köln, 14.06.2006 - 16 Wx 109/06
Betreuervergütung: Wechsel von ehrenamtlichem Betreuer zu einem Berufsbetreuer
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2007 - 20 W 429/06
Der Senat schließt sich der in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich einhellig vertretenen Auffassung an, wonach für die Einordnung in die jeweiligen Zeitraster des § 5 VBVG auf die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses abzustellen ist und dies auch dann gilt, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war und sodann ein Wechsel zu einem Berufsbetreuer erfolgte (so OLG München BtPrax 2006, 73; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe OLG Report 2006, 667; OLG Köln OLG-Report 2006, 792 und FamRZ 2006, 1876).
- BGH, 21.10.2009 - XII ZB 66/08
Weiterverfolgte Aufwendungsersatzansprüche eines Betreuers als selbstständige …
Es sieht sich hieran jedoch durch die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Frankfurt (BtPrax 2007, 136), Stuttgart (FGPrax 2007, 131 und vom 30. November 2006 - 8 W 406/06 - zitiert nach [...]), Köln (vom 19. Juni 2006 - 16 Wx 120/06 - und vom 14. Juni 2006 - 16 Wx 109/06 - jeweils zitiert nach [...]), Karlsruhe (OLGR 2006, 667), Hamm (FGPrax 2006, 209), München (FamRZ 2006, 647) und Schleswig (FamRZ 2006, 649) gehindert. - OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 24/09
Betreuervergütung: Bemessung der Vergütung eines nach Ende einer ehrenamtlichen …
In Umsetzung dieses starren Pauschalierungssystems, das durch gesetzlich nicht vorgesehene Ausnahmen oder Einzelfallbetrachtungen nicht ausgehöhlt werden soll, hat sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich die einhellige Auffassung herausgebildet, dass für die Einordnung in die jeweiligen Zeitraster des § 5 VBVG auf die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses abzustellen ist und dies auch dann gilt, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war und sodann ein Wechsel zu einem Berufsbetreuer erfolgt (vgl. OLG München BtPrax 2006, 73; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe OLG-Report 2006, 667; OLG Köln OLG-Report 2006, 792 und FamRZ 2006, 1876; OLG Frankfurt BtPrax 2007, 136). - LG Köln, 08.05.2012 - 1 T 205/11
Festsetzung einer pauschalen Vergütung für die Tätigkeit eines Berufsbetreuers
Umstritten ist allerdings die Frage, ob bei Entlassung des ursprünglichen Betreuers wegen mangelnder Eignung oder Überforderung die nachfolgende Bestellung eines Berufsbetreuers als Erstbestellung anzusehen ist (so LG Kiel BtPrax 2006, 77; LG Wiesbaden BtPrax 2006, 115) oder nicht (OLG Schleswig BtPrax 2006, 73; OLG Frankfurt FamRZ 2007, 1272).