Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 23.01.2003 - 20 W 479/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1632 Abs 1 BGB, § 1908i BGB, § 12 FGG, § 69d FGG, § 69f FGG
Betreuung: Persönliche Anhörung des Betreuten vor Erlass einer einstweiligen Anordnung auf seine Herausgabe an den Betreuer und Folgen nicht nachgeholter Anhörung im Beschwerdeverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verlangen auf Herausgabe des Betreuten von Dritten; Entscheidung über die Aufenthaltsbestimmung; Gebot der persönlichen Anhörung des Betreuten vor einer einstweiligen Anordnung
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Herausgabe des Betreuten, Anhörung des Betreuten
- Judicialis
BGB § 1908 Abs. 1; ; BGB § 1632 Abs. 1; ; FGG § 12; ; FGG § 69 f; ; FGG § 69 d
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Persönliche Anhörung vor Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Herausgabe eines Betreuten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Einstweilige Anordnung auf Herausgabe des Betreuten
Verfahrensgang
- AG Gießen - 232 XVII 647/00
- AG Gießen, 01.01.2000 - 232 XVII 647/00M
- LG Gießen, 21.11.2002 - 7 T 622/02
- OLG Frankfurt, 23.01.2003 - 20 W 479/02
Papierfundstellen
- FGPrax 2003, 81
- FamRZ 2003, 964
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Naumburg, 31.07.2001 - 8 WF 162/01
Einstweilige Anordnung - Dringlichkeit - Nachholung der Anhörung - Beschwerde
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2003 - 20 W 479/02
Die Vormundschaftsrichterin war verpflichtet, nach Eingang der Beschwerde der Beteiligten zu 2) und 3) und vor ihrer mit Beschluss vom 19. November 2002 getroffenen Nichtabhilfeentscheidung die zunächst unterlassene persönliche Anhörung der Betroffenen durchzuführen (so für das vergleichbare Verfahren für Minderjährige OLG Naumburg, FamRZ 2002, 615; OLG Karlsruhe OLG Report 1998, 52; OLG Zweibrücken FamRZ 1982, 945).
- LG Stuttgart, 31.01.2011 - 10 T 29/11
Unterbringungsverfahren: Dauer einer einstweiligen Anordnung
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Beschwerdegericht die Sache unter Aufhebung der Nichtabhilfeentscheidung an die Vorinstanz zurückgeben kann, wenn das Nichtabhilfeverfahren schwerwiegende Mängel aufweist (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2003, 964; OLG München FamRZ 2010, 1000; ferner Abramenko, Rechtsprechungsübersicht zum erstinstanzlichen Verfahren und den Rechtsmitteln nach dem FamFG, FGPrax 2010, 217, 218).