Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 08.05.2014 - I-20 W 48/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbswidrigkeit des Inverkehrbringens von Elektroartikeln durch einen nicht gem. § 6 Abs. 2 ElektroG erfassten Hersteller oder Importeur
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de
Wettbewerbswidrigkeit des Inverkehrbringens von Elektroartikeln durch einen nicht gem. § 6 Abs. 2 ElektroG erfassten Hersteller oder Importeur
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Wettbewerbswidrigkeit des Inverkehrbringens von Elektroartikeln durch einen nicht gem. § 6 Abs. 2 ElektroG erfassten Hersteller oder Importeur
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (17)
- BGH, 05.04.1995 - I ZR 133/93
Franchise-Nehmer - Haftung des Betriebsinhabers; Sonderpreis
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2014 - 20 W 48/14
Die Bestimmung begründet eine Erfolgshaftung des Betriebsinhabers ohne Entlastungsmöglichkeit; er haftet auch für die ohne sein Wissen und gegen seinen Willen von einem Beauftragten begangenen Wettbewerbsverstöße (BGH, GRUR 1995, 605, 607 - Franchise-Nehmer).Voraussetzung hierfür ist, dass die Handlung, deren Unterlassung verlangt wird, innerhalb des Betriebsorganismus des Betriebsinhabers begangen worden ist, zu dem namentlich die Vertriebsorganisation gehört; weiter ist erforderlich, dass der Handelnde kraft eines Rechtsverhältnisses in diesen Organismus, zumal in die Vertriebsorganisation, dergestalt eingegliedert ist, dass einerseits der Erfolg seiner Handlung zumindest auch dem Betriebsinhaber zu Gute kommt und andererseits dem Betriebsinhaber ein bestimmender Einfluss jedenfalls auf diejenige Tätigkeit eingeräumt ist, in deren Bereich das beanstandete Verhalten fällt (BGH, GRUR 1995, 605, 607 - Franchise-Nehmer).
Hierzu gehört auch der Franchisenehmer, denn gerade die dem Leitbild des Franchise-Verhältnisses entsprechende Einbindung des Franchisenehmers in die Betriebsorganisation des Franchisegebers wird in der Regel die Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 UWG erfüllen (BGH, GRUR 1995, 605, 607 - Franchise-Nehmer).
- BGH, 02.12.2009 - I ZR 152/07
Zweckbetrieb
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2014 - 20 W 48/14
Es kann nicht Aufgabe des Lauterkeitsrechts sein, alle nur denkbaren Gesetzesverstöße im Zusammenhang mit geschäftlichen Handlungen auch lauterkeitsrechtlich zu sanktionieren (…Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 4 Rn. 11.6; BGH, GRUR 2010, 654 Tz. 25 - Zweckbetrieb; jeweils m. Verw. a. Begr. RegE. UWG 2004 zu § 4 Nr. 11, BT-Drucks 15/1487 S. 19).Dem Interesse der Mitbewerber dient eine Norm dann, wenn sie die Freiheit ihrer wettbewerblichen Entfaltung schützt (BGH, GRUR 2010, 654 Tz. 18 - Zweckbetrieb) .
Gleichwohl werden steuerrechtliche Vorschriften nicht als Marktverhaltensregelungen i. S. des § 4 Nr. 11 UWG betrachtet (BGH, GRUR 2010, 654 Tz. 19 - Zweckbetrieb).
- OLG Düsseldorf, 03.06.2008 - 20 U 207/07
Verstoß gegen § 6 Elektronik- und Elektrogerätegesetz ist kein Wettbewerbsverstoß
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2014 - 20 W 48/14
Der Senat ist in älteren Entscheidungen zu § 6 Abs. 2 ElektroG wegen der Gefahr einer gesteigerten Belastung der gesetzestreuen Hersteller von einer Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts ausgegangen (Beschl. v. 19. Apr. 2007, Az. 20 W 18/07, BeckRS 2007, 10769; Urt. v. 3. Juni 2008, Az. 20 U 207/07, GRUR-RR 2009, 69 - Elektroaltgeräteregister).Ein damit direkt verknüpfter, darüber hinausgehender Schutz von Marktteilnehmern, insbesondere von Konkurrenten oder Verbrauchern, oder ein mit der Rechtsverletzung verbundener erheblicher finanzieller Vorteil sind nicht ersichtlich (Senat, GRUR-RR 2009, 69, 70 - Elektroaltgeräteregister).
- BGH, 08.11.1963 - Ib ZR 25/62
Unterkunde
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2014 - 20 W 48/14
"Beauftragter" im Sinne des § 8 Abs. 2 UWG kann daher auch ein selbständiges Unternehmen sein (BGH, GRUR 2005, 864, 865 - Meißner Dekor II); so beispielsweise ein Lieferant und Zwischenhändler (RGZ 151, 287, 292 - Alpina), ein zugleich für einen Großhändler werbender Einzelhändler (BGH GRUR 1964, 263, 266 - Unterkunde), ein selbständiger Handelsvertreter (BGH GRUR 1971, 119, 120 - Branchenverzeichnis) oder eine Werbeagentur (BGH GRUR 1991, 772, 774 - Anzeigenrubrik I). - BGH, 25.09.1970 - I ZR 47/69
Anweisung eines Unternehmers an einen Handelsvertreter als interner Vorgang - Zur …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2014 - 20 W 48/14
"Beauftragter" im Sinne des § 8 Abs. 2 UWG kann daher auch ein selbständiges Unternehmen sein (BGH, GRUR 2005, 864, 865 - Meißner Dekor II); so beispielsweise ein Lieferant und Zwischenhändler (RGZ 151, 287, 292 - Alpina), ein zugleich für einen Großhändler werbender Einzelhändler (BGH GRUR 1964, 263, 266 - Unterkunde), ein selbständiger Handelsvertreter (BGH GRUR 1971, 119, 120 - Branchenverzeichnis) oder eine Werbeagentur (BGH GRUR 1991, 772, 774 - Anzeigenrubrik I). - BGH, 25.04.1991 - I ZR 134/90
Anzeigenrubrik I - Irreführung/sonst
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2014 - 20 W 48/14
"Beauftragter" im Sinne des § 8 Abs. 2 UWG kann daher auch ein selbständiges Unternehmen sein (BGH, GRUR 2005, 864, 865 - Meißner Dekor II); so beispielsweise ein Lieferant und Zwischenhändler (RGZ 151, 287, 292 - Alpina), ein zugleich für einen Großhändler werbender Einzelhändler (BGH GRUR 1964, 263, 266 - Unterkunde), ein selbständiger Handelsvertreter (BGH GRUR 1971, 119, 120 - Branchenverzeichnis) oder eine Werbeagentur (BGH GRUR 1991, 772, 774 - Anzeigenrubrik I). - BGH, 07.04.2005 - I ZR 221/02
Meißner Dekor II
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2014 - 20 W 48/14
"Beauftragter" im Sinne des § 8 Abs. 2 UWG kann daher auch ein selbständiges Unternehmen sein (BGH, GRUR 2005, 864, 865 - Meißner Dekor II); so beispielsweise ein Lieferant und Zwischenhändler (RGZ 151, 287, 292 - Alpina), ein zugleich für einen Großhändler werbender Einzelhändler (BGH GRUR 1964, 263, 266 - Unterkunde), ein selbständiger Handelsvertreter (BGH GRUR 1971, 119, 120 - Branchenverzeichnis) oder eine Werbeagentur (BGH GRUR 1991, 772, 774 - Anzeigenrubrik I). - OLG Düsseldorf, 11.02.2014 - 20 U 188/13
Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs einer Staubabsaugung ohne …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2014 - 20 W 48/14
Auch dem Händler obliegen folglich in Bezug auf das Produkt, welches er am Markt bereitstellen will, Prüfungspflichten, die sich insbesondere auf die Formalien wie Kennzeichnungen und Instruktionen wie Sicherheits- und Warnhinweise beziehen, während er beispielsweise für die Konformität an sich nicht verantwortlich ist (Senat, Urt. v. 11. Feb. 2014, I - 20 U 188/13, m. Verw. a. Wilrich, ProdSG, Ziffer 2.3.4 Rn. 217). - RG, 22.05.1936 - II 285/35
1. Sind die Genossen einer Uhren-Einkaufsgenossenschaft, die keine eigenen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2014 - 20 W 48/14
"Beauftragter" im Sinne des § 8 Abs. 2 UWG kann daher auch ein selbständiges Unternehmen sein (BGH, GRUR 2005, 864, 865 - Meißner Dekor II); so beispielsweise ein Lieferant und Zwischenhändler (RGZ 151, 287, 292 - Alpina), ein zugleich für einen Großhändler werbender Einzelhändler (BGH GRUR 1964, 263, 266 - Unterkunde), ein selbständiger Handelsvertreter (BGH GRUR 1971, 119, 120 - Branchenverzeichnis) oder eine Werbeagentur (BGH GRUR 1991, 772, 774 - Anzeigenrubrik I). - BGH, 27.05.2003 - VI ZB 77/02
Entscheidung des Berufungsgerichts über einen hilfsweise gestellten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2014 - 20 W 48/14
Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels - auch soweit es um die Rechtzeitigkeit der Einlegung geht - gilt der sogenannte Freibeweis, weshalb auch eidesstattliche Versicherungen berücksichtigt werden können (BGH, NJW 2003, 2460). - BGH, 28.10.2008 - V ZB 109/08
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Ergänzung der Zurückweisung der …
- BGH, 26.03.2009 - I ZR 213/06
Festbetragsfestsetzung
- BGH, 10.12.2009 - I ZR 189/07
Golly Telly
- BGH, 02.02.2012 - I ZR 81/10
Tribenuronmethyl - Wettbewerbsrecht: Erforderlichkeit des Verbleibens des …
- OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 20 W 18/07
Registrierungspflicht nach § 6 Abs. 2 ElektroG hat Wettbewerbscharakter
- OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 20 U 144/11
Unterbliebene Markenregistrierung zur Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) …
- OLG Hamm, 20.12.1984 - 4 U 325/84
- BGH, 12.01.2017 - I ZR 258/15
Motivkontaktlinsen - Unlauterer Wettbewerb: Verantwortlichkeit des Händlers für …
d) Bei der Angabe des Namens und der Kontaktanschrift des Herstellers handelt es sich - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - um Angaben, die für die Sicherheit der Verbraucherprodukte von Bedeutung sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 20 W 48/14, juris Rn. 25;… aA OLG Köln, WRP 2015, 616 Rn. 86). - KG, 09.12.2016 - 5 U 163/15
vorgeschobene Marktbereinigung II - Wettbewerbsrechtliches …
OLG Düsseldorf 20 W 48/14 = LG Düsseldorf 38 O 24/14. - OLG Köln, 20.02.2015 - 6 U 118/14
Wettbewerbswidrigkeit fehlender Kennzeichnung von Elektroartikeln
Die vom Kläger vorgelegten unveröffentlichten Entscheidungen des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 28.7. 2014 - 20 W 48/14, Bl. 305 ff. d. A.) und OLG München (Urteil vom 11.9. 2014 - 6 U 2535/14, Bl. 381 ff. d. A.) zeigen keine Gesichtspunkte auf, die es rechtfertigen würden, die den Hersteller treffenden Pflichten über den Wortlaut des Gesetzes hinaus auf den Händler auszudehnen. - OLG München, 11.12.2014 - 6 U 2535/14
Kopfhörer, Rechtsmissbrauch, Kennzeichnungspflicht, Herstellerkennzeichnung, …
Danach obliegt dem Händler vor dem Inverkehrbringen eine eigenständige Prüfpflicht in Bezug auf die erforderlichen Produktkennzeichnungspflichten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.7.2014- 20 W 48/14). - OLG Bamberg, 09.12.2015 - 3 U 22/15
Herstellerangabe auf farbigen Motivkontaktlinsen ohne Sehstärke
Der gegenteiligen Ansicht des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 08.05.2014 - 20 W 48/14, veröffentlich in JURIS) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.